#CC-Lizenz

GEMA verklagt Musikpiraten e.V. wegen Nutzung eines Creative Commons-Songs

von , 26.6.12

Der Song “Dragonfly” wurde auf ccmixter.org veröffentlicht. Die Plattform enthält nach eigenen Angaben 15.000 Titel, die auschließlich unter CC-Lizenzen stehen:

Music on this site is licensed under a Creative Commons license. You are free to download and sample from music on this site and share the results with anyone, anywhere, anytime. Some songs might have certain restrictions, depending on their specific licenses. Each submission is marked clearly with the license that applies to it.

Was nun den Song angeht:

»Dragonfly« wurde unter dem Pseudonym »Texas Radio« zum Wettbewerb eingereicht. Dieses Pseudonym wird von den Musikern Electronico und ElRon XChile genutzt, die beide nicht wünschen, dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker in der Band texasradiofish verknüpft werden kann. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht explizit die Möglichkeit der pseudonymen und anonymen Veröffentlichung vor und gewährt so veröffentlichten Werken eine 70-jährige Schutzfrist. Innerhalb dieser sind auch die Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenzen nach Ansicht der Musikpiraten voll gültig – was eine Lizenzforderung der GEMA kategorisch ausschließt.

Wie bei der VG Wort, kann auch bei der GEMA ein Pseudonym angegeben werden, unter dem der Urheber veröffentlicht. Dass ein solches Pseudonym bei der GEMA nicht in den Akten steht, heisst nicht, dass das Stück automatisch der GEMA unterfällt. Überdies ist es die GEMA, die immer wieder die Unvereinbarkeit von Creative Commons mit ihren Vertragsbedingungen betont.

Die Klage der GEMA zum Amtsgericht Frankfurt ist eine willkommene Gelegenheit, sich regelmäßig wiederholende derartige Fälle ein für allemal zu klären.

Den ganzen Bericht gibt es bei den Musikpiraten »
 

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.