#Corona-Krise

Corona-Campaigning: Der US-Wahlkampf in der Virus-Krise

Wahlkampf & Corona: Ein fairer Wettstreit um Zustimmung scheint im Ausnahmezustand kaum möglich.

von and , 2.4.20

Wahljahre verlaufen in den USA nach einem stets gleichen Muster. Mit dem Iowa-Caucus beginnt im mittleren Westen die Vorwahlsaison, die Anfang März mit dem Super Tuesday einen ersten Höhepunkt findet. Bis in den Frühsommer hinein folgen Vorwahlen in sämtlichen Bundesstaaten, so dass spätestens zur Jahresmitte zwei Wettbewerber*innen um das Präsidentenamt feststehen. Im Sommer werden dann die pompösen Nominierungsparteitage abgehalten, bevor die Kandidaten im Frühherbst die eigentliche Kampagne um das Weiße Haus starten. Der Oktober steht dabei oft im Zeichen der presidential debates, die über das Fernsehen und Internet ein Millionenpublikum erreichen. Election Day ist dann »am Dienstag nach dem ersten Montag im November«, in vielen Staaten gibt es inzwischen auch die Möglichkeit zur vorgezogenen Briefwahl. Bis Januar regelt die transition den Übergang zwischen zwei »Administrationen« (sofern es einen Wechsel im Amt gibt). Mit der feierlichen Inauguration auf den Stufen des Kapitols schließt das Election Year und es beginnt eine neue Amtsperiode. In diesem Jahr sieht das allerdings etwas anders aus. Das liegt einerseits am Ausbruch der Coronakrise, andererseits an der extra-ordinären Amtsführung von Donald Trump.

Relational Campaigning vs. Social Distancing

Den ersten radikalen Einschnitt im Kampagnenkalender erlebte der Bundesstaat Ohio am 17. März: Die für dieses Datum angesetzten Vorwahlen wurden nach einigem bürokratischen Hin-und-Her von Gouverneur Mike DeWine abgebrochen und auf einen neuen Termin Anfang Juni verschoben. Bereits am Wochenende zuvor hatten sowohl Joe Biden (77) wie auch Bernie Sanders (78) ihre Wahlkampfauftritte in Cleveland abgesagt. Die beiden aussichtsreichsten Bewerber aus dem Feld der demokratischen Partei arbeiten seitdem an der Umstellung ihrer Wahlkampagnen auf die Regeln des social distancing.

Ursprünglich galt in der diesjährigen Kampagnensaison das relational campaigning als bevorzugte Strategie: eine Verfeinerung der auch bisher schon angewendeten Verteilung der Wahlkampfaktivitäten auf viele Schultern von Unterstützer*innen vor Ort, ausgestattet mit einer soliden Datenbasis für den individuellen Einsatz. Typische Elemente wie das canvassing, die Ansprache von Wähler*innen direkt an der Haustür, oder die Durchführung von Veranstaltungen in den eigenen vier Wänden vertragen sich ganz und gar nicht mit den aktuellen Verhaltensregeln. Ähnliches gilt für das field office als klassisches Hauptquartier im Wahlkreis: Üblicherweise werden dort analoge Kampagnenmaterialien wie bumper stickeryard signs oder Werbebroschüren verteilt, und es liegen Materialien für das phone banking bereit, also das massenhafte Durchtelefonieren von Wählerverzeichnissen. Genau solche, auf den direkten Kontakt und den Austausch von Angesicht zu Angesicht ausgelegten, Kampagnentechniken verhindern natürlich die Quarantäne- und Lockdown-Anweisungen. 

Darauf müssen die Bewerber reagieren und alternative Strategien entwickeln, um weiterhin ihre Unterstützer*innen zu erreichen. Das gelingt bislang offenbar mit wechselndem Erfolg. Während Joe Bidens erste Schritte in die wunderbare Welt des Digital Townhall Campaigning in einem technischen Desaster endeten, scheint die Sanders-Kampagne besser gerüstet für Virtual Events. Allerdings gingen die letzten drei Vorwahlen in Arizona, Florida und Illinois allesamt an Biden – alleine mit einer guten Digital-Performanz gewinnt Sanders keine Vorwahl. Vom Ergebnis her scheint das demokratische Rennen nun entschieden. Zu groß ist der Vorsprung Bidens. Sanders hat zwar noch nicht offiziell die Segel gestrichen, doch er »denkt über seine Kampagne« nach. Vermutlich geht es jetzt um die Aushandlung des Preises für die Unterstützung im weiteren Verlauf des Wahljahres. Je länger Sanders im innerparteilichen Rennen bleibt, desto schwieriger könnte es werden, die demokratische Partei zu vereinen. Die Aufnahme einiger Themen und Forderungen des democratic socialist Sanders in das Portfolio des moderaten Biden könnte ein Erfolg versprechender Weg sein.

Die Umstellung des Wahlkalenders

Doch trotz der Vorentscheidung um die Kandidatur stehen noch immer zahlreiche Vorwahlen im Kalender – u.a. am 28. April in New York, einem der Krisenherde in den USA. Wie eine solche Herausforderung in Zeiten des Lockdown angegangen werden kann, scheint mehr als fraglich. (Gerade für New York gibt es sogar einen Referenzpunkt für das Wählen im Katastrophenfall: Am 11. September 2001 hatten die Vorwahlen für die Kommunal- und Bürgermeisterwahlen gerade begonnen, als die Anschläge auf das World Trade Center ihren Lauf nahmen.)

Die nächste Zwischenetappe im Wahljahr sind dann die National Conventions, die sich sorgfältig choreografiert über mehrere Tage ziehen und zu deren Abschluss der Kandidat eine große Rede auf die Einheit und Entschlossenheit des je eigenen Lagers zelebrieren wird – das gilt für die Demokraten ebenso wie für die längst auf Donald Trump eingeschworenen Republikaner. Den Auftakt machen die »Herausforderer« mit der Democratic National Conventionvom 13. bis 16. Juli in Milwaukee (Wisconsin). Aktuell befindet sich auf der Veranstaltungs-Homepage demconvention.com ein Hinweis auf die unsichere Planungssituation. Die Republikaner versammeln sich gut einen Monat später vom 24. bis 27. August in Charlotte (North Carolina); auch hier finden sich auf der Homepage nur spärliche Informationen zur derzeitigen Situation. Beide Großveranstaltungen sind in umkämpfte battleground states vergeben worden. Das große Medieninteresse soll gezielt die lokale Situation im Sinne der Veranstalter beeinflussen. Inwiefern es dazu tatsächlich kommen wird, ist nicht abzusehen.

Spätsommer und Frühherbst stehen im Zeichen des Campaigning-on-the-Ground. Hier liegt ein Fokus wieder auf der Arbeit in den field offices, während die Kandidaten vor allem mit dem Spendensammeln und ersten campaign ralliesbeschäftigt sind. Um eine Prognose für diesen Zeitraum zu entwickeln, eignet sich der Blick auf die Lage in den aktuell noch laufenden primaries, vor allem bei den Demokraten. Üblicherweise zeigen sich die Kandidaten häufiger in solchen Bundesstaaten, in denen das Rennen noch nicht entschieden ist oder zumindest als knapp eingeschätzt wird. Die Analyse der Umfragen strukturiert darüber dann den Reiseplan und lenkt die Gelder an die entsprechenden Stellen: Auftritte werden organisiert und Werbeausgaben in die lokalen Medienmärkte dirigiert. Biden und Sanders gelten in der aktuellen Wahlkampfphase allerdings als grounded. Sie operieren von den Wahlkampfzentralen in ihren Heimatstaaten aus und senden (mehr oder weniger gelungene) Botschaften aus dem Home Office. Den lokalen field organizers sind die Hände gebunden: Die Anlaufstellen vor Ort liegen brach. Zum Teil werden die Mietverträge für die Räumlichkeiten vorzeitig gekündigt. Auch das Organisieren von privaten Veranstaltungen passt nicht zur Vorgabe des social distancing. Stattdessen werden mehr und mehr digitale Formate eingesetzt. Zusätzlich dürften sich die Ausgaben für die klassischen Werbeformate (Print-Anzeigen, TV-Spots) erhöhen. Außerdem, wie in vielen anderen Branchen auch, arbeiten die Wahlkampfstäbe an der Erfindung neuer Formate, die mit den Möglichkeiten digitaler Massenevents spielen.

Etwa ab Anfang Oktober übernehmen die presidential debates eine zentrale Rolle für die Wahlkampfgestaltung – die insgesamt vier prominenten TV-Auftritte versammeln zwischen dem 29. September und dem 22. Oktober ein Millionenpublikum, setzen wichtige Themen und geben den Takt vor für die laufende Wahlberichterstattung. Dieses Format erhält in diesem Jahr vielleicht noch mehr Bedeutung als in den vergangenen Wahlzyklen. Sollte es bis dahin zu weiteren Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit der Kandidaten und Wähler*innen kommen, dann wiegen die Fernsehdebatten noch stärker als zentrale Foren für einen Austausch zwischen Politik und Gesellschaft sowie als Ansatzpunkte für die öffentliche Debatte. 

Doch noch in anderer Hinsicht könnten die Debatten in den Fokus rücken. Im Umgang mit dem Impeachment hat sich die Verachtung des amtierenden Präsidenten für demokratische Konventionen und Institutionen gezeigt (und die presidential debates sind nicht einmal ein verfassungsmäßig verankerter Bestandteil des Wahlkampfs). Es steht den Kandidat*innen frei, sich daran zu beteiligen. Zuletzt galt es aber als Schwäche, sich diesem Format entziehen zu wollen – als reichweitenstarkes politisches Bildungsformat hat es gute Dienste geleistet und sich im Kampagnenkalender etabliert. In Zeiten wie diesen gehört nicht viel dazu, sich einen einseitigen Debatten-Boykott vorzustellen durch Trump: Auf den Impeachment Hoax folgt ein Debate Hoax, mit dem die Demokraten den Präsidenten vermeintlich in eine Falle locken wollen.

Das Virus und die Wahlorganisation

Eine große administrative Herausforderung dürfte die letzte Wahlkampfphase bis hin zum Election Day am 3. November überlagern: Wie ist die Stimmabgabe selbst sicher zu gewährleisten? Und wie kann man es möglichst vielen Bürgern ermöglichen, wählen zu gehen – wenn die Ausbreitung des Coronavirus auch im Herbst noch Einschränkungen der Bewegungsfreiheit nach sich zieht und an den Maßnahmen des social distancing festgehalten werden muss? Der vergleichsweise späte Wahltermin im November sollte dabei nicht in die Irre führen – in einigen Staaten kann die Stimmabgabe per Briefwahl früher beginnen. Zudem ist in den USA zunächst noch eine Registrierung als Wähler notwendig. Zwar kann man sich in vielen Bundesstaaten online registrieren lassen, doch nicht allen Bürger*innen steht diese Möglichkeit offen, und eine Vor-Ort-Einschreibung unter den Coronavirus-Umständen könnte schwierig sein.

Dass die Organisation von Wahlen in den USA einem riesigen Flickenteppich gleicht, ist spätestens seit der umstrittenen Präsidentschaftswahl 2000 bekannt – damals hatte George W. Bush erst nach einer Neuauszählung in Florida hauchdünn die Mehrheit im Electoral College erhalten, wohingegen Al Gore die Mehrheit der Wählerstimmen (im so genannten popular vote) erhalten hatte. Ähnlich war es auch 2016: Donald Trump holte sich eine relativ deutliche Mehrheit unter den 538 Wahlmännern und -frauen im Electoral College, während Hillary Clinton mit großem Abstand das popular votefür sich entschieden hatte. Bereits beim Florida Recount von 2000 zeigten sich in der Vielfalt der verschiedenen Abgabeprozesse viele Defizite, auf die mit dem millionenschweren Help America Vote Act reagiert worden war. Die Finanzspritze zur Modernisierung der technischen Wahlausstattung vor Ort hat zwar zu manchen Verbesserungen geführt, aber eben nicht zu einer Angleichung der Bedingungen in den Wahllokalen. 

Doch nicht nur in der über die Bundesstaaten verteilten Stimmensammlung zeigt sich das föderale Element im Wahlsystem der USA. Auch die Wahlorganisation und -durchführung obliegt den lokalen Behörden. Und gerade hier finden sich noch große Unterschiede bezüglich der Verfahren und Hilfsmittel: Von Papier-und-Stift-Lösungen im polling place über mechanische Wahlgeräte, elektronische Wahlcomputer bis hin zur vollständigen Briefwahl-Lösung gibt es noch immer zahlreiche Wege der Beteiligung. Die allermeisten davon stellen jedoch die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal vor Ort am Election Day Anfang November in den Mittelpunkt – und bei genau diesem Verfahren könnte es zu Problemen kommen. Zumindest beginnt mit Stand jetzt, im Corona-Frühjahr 2020, das Nachdenken über eine Präsidentschaftswahl im Modus des social distancing.

Nun ist es viel zu früh für eine seriöse Vorhersage für den Herbst. Doch es mag nicht schaden, sich mit den wenigen wissenschaftlichen Auseinandersetzungen zum Wählen unter Katastrophenbedingungen zu befassen. Eine sehr instruktive Untersuchung vorgelegt hat Michael Morley, Verfassungsrechtler an der Florida State University in Tallahassee. Sein Paper »Election Emergencies: Voting in the Wake of Natural Disasters and Terrorist Attacks« skizziert entlang von vier Fällen die Strategien politischer Akteure, laufende Wahlvorgänge unter schwierigen Bedingungen zu einem guten Abschluss zu bringen. Ausgangspunkt für derartige Notfallprogramme sind schwere externe Schocks, die den Wahlvorgang substanziell beeinträchtigen. Etwa könnten durch Terroranschläge, Sturm- oder Flutkatastrophen Wahllokale unerreichbar werden, Unterlagen wie Stimmzettel oder Registrierungsdaten zerstört werden oder – und das ist ein zentrales Argument für Reaktionen durch politisch Verantwortliche – größere Teile der Wählerschaft werden am Besuch der Wahllokale gehindert – was den voter turnout, die Wahlbeteiligung, maßgeblich verfälschen könnte.

Grundsätzlich identifiziert Morley drei Strategien im Umgang mit solchen »Wahlnotfällen«: Kleinere »Modifikationen« im Verfahrenslauf, die »Verschiebung« auf ein späteres Datum oder die vollständige »Absage« im Verbund mit der Eröffnung eines neuen, selbstständigen Abstimmungsvorgangs. Morley betont die schwierige Einpassung solcher Änderungen in ein durch die jeweils gültigen Verfassungen hart reguliertes Umfeld. Seiner Einschätzung nach halten viele der kurzfristig erlassenen Sonderregelungen einer präzisen rechtlichen Überprüfung nicht stand. Er fordert die Einrichtung klar definierter Sonderregelungen (»election emergency statutes«), die im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entwickeln wären. Nur so ließen sich Klagen oder  Anfechtungen der Wahlergebnisse vermeiden und die demokratisch enorm bedeutsamen Vorgänge absichern.

Einen ersten Praxistext im Corona-Umfeld erfährt Morleys Beitrag bei den verschobenen Primaries in  Ohio. Die Entscheidung von Gouverneur Mike DeWine entspricht der mittleren Eskalationsstufe: Geplant ist nun die Durchführung der Vorwahlen am 2. Juni, in der Hoffnung, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens seien bis dahin zu einem großen Teil wieder aufgehoben. Doch es scheint unklar, ob eine solche Verschiebung ausreichen wird – die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) haben die Empfehlung ausgegeben, in den nächsten acht Wochen keine Versammlungen von mehr als 50 Personen zu organisieren. Und die Schlange vor einem Wahllokal kann sehr schnell eine solche Größenordnung erreichen. Zugleich haben die Ereignisse in Ohio eine Art Verschiebungswelle ausgelöst: Inzwischen sind in weiteren Bundesstaaten entsprechende Schritte eingeleitet worden. Dadurch rückt der Ausweichtermin Anfang Juni als zusätzlicher Super Tuesday in das Blickfeld und verändert erneut die Kampagnendynamik. Bereits eine Woche später, am 9. Juni, schließt das Democratic National Committee als Organisator des Nominierungsprozesses das Zeitfenster für die landesweiten Vorwahlen. Es scheint eher wahrscheinlich, dass diese Veränderungen einen Vorgeschmack auf die nächsten Wochen und Monate geben und auch der organisatorische Vorlauf zu den Wahlen im November nicht unberührt bleiben wird.

Wahlen in Zeiten des Ausnahmezustands

An manchen Stellen ahnt man bereits, dass die Wahlen im November unter besonderen Vorzeichen stattfinden könnten. Auch wenn es noch mehr als sieben Monate bis zum Wahltag sind, hat das Brennan Center for Justice einen umfangreichen Katalog mit Empfehlungen zur Sicherung der Wahlen erarbeitet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Abläufe an den polling stations, die Bereitstellung notwendiger Unterlagen und Formulare, eine »Ausdehnung« des Wahltages durch early votingoder der verstärkte Einsatz von Briefwahlverfahren, die bislang nur Angehörigen des Militärs oder im Ausland lebenden US-Bürger*innen offen stehen. 

Viele der Hinweise mögen zum aktuellen Zeitpunkt noch sehr »künstlich« klingen. Doch treffen sie einen neuralgischen Punkt im politischen Washington. Die Organisation von Wahlen ist in der Verfassung sehr deutlich als Aufgabe der Einzelstaaten geregelt. Sie verantworten die Organisation und Durchführung der Wahlen zur Zusammensetzung des Electoral College, das letztlich einen Präsidenten (oder eine Präsidentin) in das Amt bringt. Die Regeln für die zahlreichen Abstimmungsprozesse ergeben sich aus einem komplizierten Mix aus einzelstaatlicher Rechtssetzung und federal law, wobei vor allem der Kongress als Taktgeber fungiert. Auch eine – angesichts der aktuellen Entwicklungen – nicht vollkommen auszuschließende Verschiebung des Wahltermins müsste durch den Kongress verabschiedet werden (und nicht etwa par ordre de mufti im Weißen Haus): »The Congress may determine the Time of chusing [sic!] the Electors, and the Day on which they shall give their Votes; which Day shall be the same throughout the United States.« So steht es in Satz 4, Sektion 1 in Artikel 2 der US-Verfassung – und daran dürfte selbst Präsident Trump nichts ändern.

Beinahe nebenbei gerät so eine Konfliktkonstellation in den Blick, die die aktuelle Krise in den nächsten Wochen und Monaten bestimmen wird: Während Donald Trump versucht, sich als oberster Krisenmanager in Szene zu setzen, agieren die Verantwortlichen vor Ort immer selbstständiger und mit einem präzisen Blick auf die Notwendigkeiten ihrer lokalen Gemeinschaft. Gouverneure und Bürgermeister (vor allem von Großstädten) werden dadurch zu den zentralen Gegenspielern eines auf umfassende Autorität abzielenden Präsidenten. Doch kann sich Trump gegen die lokalen Identifikationsfiguren und Entscheider in einer komplexen Krisensituation behaupten? Hier zeichnet sich eine wichtige Frage auf dem Weg zum Wahlkampf um das Weiße Haus ab. Und der Amtsinhaber hält nicht automatisch die besten Karten dazu in der Hand.

Allerdings – und das ist die ungeklärte Frage auf dem Weg in die zweite Hälfte des Wahljahres – droht über allem die Möglichkeit eines weitreichenden Ausnahmezustandes. Er würde dem Präsidenten außerordentliche Befugnisse in die Hände legen. Inwiefern im Modus eines nationwide emergency die Machtkonzentration im und um das Weiße Haus für eine Neuordnung des Wahlkampfs sorgen würde, ist vollkommen unklar. Nimmt man die aktuellen Maßnahmen angesichts der Coronakrise in den Blick, dürfte ein Ausnahmezustand mindestens die Bewegungsfreiheit der Bürger*innen einschränken und zu massiven Verformungen der politischen Öffentlichkeit führen. Eine unvermeidliche Folge wäre der ungleiche Zugang zu den großen Foren für einen Dialog mit der Bürgerschaft – der Präsident als Krisenmanager wäre automatisch im Vorteil gegenüber einem Gegenkandidaten, für den ein eingeschränkter Bewegungsradius gelten würde und der sicher auch einen eingeschränkten Zugang zu medienbasierten Foren des politischen Diskurses in Kauf nehmen müsste.

Ein fairer Wettstreit um Zustimmung scheint im Ausnahmezustand kaum möglich: Die bisherige Performance des Amtsinhabers lässt keinerlei Zurückhaltung oder gar Zugeständnisse an den politischen Gegner erwarten. Doch wäre diese »klare Kante« ein hoher Preis für die Wahl im Ausnahmezustand – ein offener, demokratischer Wettbewerb scheint unwahrscheinlich, während sich gleichzeitig die Gegensätze zwischen der Pennsylvania Avenue und den lokalen und regionalen Machtzentralen verschärfen. In der Konkurrenz zwischen Präsident Trump und Gouverneuren im Krisenmodus wie Andrew Cuomo (New York) oder Gavin Newsom (Kalifornien) entwickelt sich eine zusätzliche Frontstellung, die für den Wahlkampf im Herbst relevant werden könnte.

Viel stärker als anderswo in der Welt strukturiert in den USA der laufende Wahlkampf den Kampf gegen das Virus – und fordert so den Amtsinhaber auf besondere Weise heraus. Der Chance, sich als der Bevölkerung zugewandter wartime president zu inszenieren, steht ein kapitales Scheitern als Krisenmanager gegenüber. So oder so: Die Trump-Präsidentschaft nähert sich dem season finale – mit offenem Ausgang.

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.
Topics: