BGH-Urteil zur Bildersuche: Schlichte Einwilligung in Rechtsverletzung

von , 27.5.10

Felix Zimmermann bespricht und kommentiert auf Telemedicus die Thumbnail-Entscheidung des BGH im Detail:

Der I. Zivilsenat wusste sehr genau um die Trageweite seiner Entscheidung. So wies der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung darauf hin, dass das gesamte Geschäftsmodell der Bildersuche in Frage stand.

Die vieldiskutierte Macht von Google ist mit dieser Entscheidung auch in den Bereich des Rechts vorgedrungen. Dort führt dies zu einer Umkehrung von Vermutungsregeln und urheberrechtlichen Grundsätzen. So wird trotz Annahme einer Rechtsverletzung, im Ergebnis die Vermutung aufgestellt, dass Rechteinhaber mit dem Zugriff des Dienstes einverstanden sind. Zudem galt im Urheberrecht bislang, dass grundsätzlich derjenige aktiv werden muss, der fremde Rechte nutzen will. Die von Google geschaffene Realität wird vom BGH aber als so bedeutsam eingestuft, dass Urheber hier selbst sicherstellen müssen, dass ihre Werke nicht rechtswidrig genutzt werden. (Hervorhebung Carta)

Telemedicus veröffentlicht außerdem das Urteil im Volltext.

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