Bewaffneter Militäreinsatz im Innern erlaubt

von , 17.8.12

Das mag sich ganz witzig anhören, doch die nicht immer nachvollziehbaren Vorstellungen von Sicherheitspolitikern lassen es wie einen schlechteren Witz klingen. Bereits §87a Abs. 4 kann man als dehnbar bezeichnen, nun kommen noch weitere Deutungsmöglichkeiten hinzu. Für viele ist der Karlsruher Richterspruch ohnehin eine schrecklich falsche Entscheidung, so meint etwa Heribert Prantl auf sueddeutsche.de:

Es mag sein, dass das Bundesverfassungsgericht einer Politik, die Bundeswehreinsätze im Inneren seit zwanzig Jahren vergeblich gefordert hat, nur den kleinen Finger reichen wollte. Man weiß, wie so etwas weitergeht.

Ebenfalls auf sueddeutsche.de erklärt Oliver Klasen, was sich mit der Entscheidung ändert, dazu hat auch die FTD einen kurzen Überblick.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt vor dem Missbrauch von Soldaten als Hilfspolizisten, und Verfassungsrichter Dr. Reinhard Gaier

vertritt die Meinung, das Urteil habe die Wirkung einer Grundgesetzänderung, womit das Gericht seine Befugnisse überschritten habe. (DRadio)

Der Anwendungsfall wird früher oder später eintreten. Jetzt ist interessant, was die Politiker als Anwendungsfall ansehen – vor allem, wo er anfängt.
 

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