Beschäftigungstherapie für hauptberufliche Jugendschützer [Update]

von , 20.4.10

Auf Telemedicus analysiert, erklärt und bewertet Simon Möller den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der am 10. Juni von den Regierungschefs der Länder unterzeichnet werden soll. Vor allem im Bezug auf “Mikromedien”, also Blogs und private Webseiten, und Plattformen für nutzergenerierte Inhalte ist der Vertrag problematisch, da diese ebenso wie große Inhalteanbieter behandelt werden.

Es bleibt abzuwarten, ob die Aufsichtsbehörden bis Januar 2011 noch praktikable Instrumente entwickeln, um den kleinen Webseitenbetreibern zu ermöglichen, ihre Webseiten einzustufen und zu kennzeichnen. Selbst wenn dies der Fall sein sollte und sich die „Staats-API” in Deutschland durchsetzt, betrifft dies immer noch ausschließlich inländische Webseiten – der ganz überwiegende Teil der Medieninhalte, die konsumiert werden (gerade auch die jugendschutzrechtlich problematischen) bleibt außen vor.

Ob der JMStV sein Ziel – einen besseren Jugendschutz – erreichen wird, ist insofern fraglich. Aktuell drängt sich der Eindruck auf, die Jugendschutznovellen seien hauptsächlich Beschäftigungstherapie für hauptberufliche Jugendschützer – während sich die Jugend selbst immer freier und unkontrolliert Zugang zu allen Arten von Medien verschafft. Ob dies den Kindern wirklich schadet, ist derweil umstritten.

Update: Jetzt liegt der aktuelle Entwurf des JMStV vom 25.3.2010 vor.

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