von Redaktion Carta, 30.5.10
Als Chefin der Berliner Senatskanzlei und “heimliche Kultursenatorin” (Tagesspiegel) ist Barbara Kisseler zugleich Kultur-, Medien- und Standortpolitikern. Bundespolitisch ist sie bislang vor allem als kulturpolitisches Mitglied im Kompetenzteam von Frank-Walter Steinmeier aufgetreten.
Nun fordert sie im Interview mit der medienpolitischen Fachzeitschrift promedia ein deutlich härteres Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz. Mit der Eindämmung von Raubkopien im Netz habe sich der Staat viel zu lange Zeit gelassen. Die Geschäftsmodelle der Kultur- und Medienindustrie müssten besser geschützt werden. Insbesondere die Provider will Kisseler in die Pflicht nehmen. Das britische “Three Strikes”-Modell geht für Kisseler in die richtige Richtung.
Carta dokumentiert das promedia-Interview in Auszügen:
Helmut Hartung / promedia: Neben der materiellen Unterstützung wünscht sich die Kreativwirtschaft auch eine stärkere Unterstützung beim Schutz ihrer Urheberrechte in der digitalen Welt. Es werden in Europa gegenwärtig verschiedene Wege beschritten, um Internetpiraterie zu unterbinden. Welchen Weg würden Sie sich für Deutschland wünschen?
Barbara Kisseler: Wir befinden uns in einem etwas anderen verfassungsrechtlichen Rahmen als etwa die Engländer oder die Franzosen und müssen deshalb einen eigenen Weg finden, der auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht aus dem Auge verliert. Sowohl für die Anbieter als auch die Nutzer müssen die aus einer Lösung resultierenden Anforderungen zu bewältigen sein. Wir werden in der Diskussion schnell auf eine Ebene kommen, auf der wir von Fundamentalpositionen eingekreist werden: Auf der einen Seite „The world is free“ und auf der anderen Seite „Schluss mit lustig“.
Wir haben eine Abwägung zu treffen: Allgemeine Persönlichkeitsrechte, Schutzbereich der Informations- und Kommunikationsfreiheit sowie Selbstbestimmungsrecht über eigene Inhalte. Ich sehe hier persönlich noch keine Lösung, wobei mir das britische „Three Strikes“-Modell eher entgegen kommt als das französische. Ich finde es vom Grundsatz her die angemessenere Variante, dass dem Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich darauf einzustellen.
Es scheint mir in die richtige Richtung zu gehen, wenn erst nach mehreren Warnhinweisen und bei wiederholten Rechtsverstößen technische Sanktionen ergriffen werden können.
Reichen also die bisherigen Maßnahmen nicht aus?
Nein. Aus unserer Sicht mehren sich die Klagen über eine Ausweitung der Piraterie insgesamt, auch wenn es in der einen oder anderen Branche zu partiellen Rückgängen kommt. Ich glaube nicht mehr, dass wir noch länger auf eine Selbstregulation hoffen dürfen, weil wir sonst irgendwann den Schutz jedes Rechteinhabers und kleiner Anbieter aufgegeben haben. Die freie Wildbahn im Internet kann nicht in unserem gesellschaftspolitischen Interesse sein.
Müssen die Provider hier einen größeren Beitrag leisten?
Da die Provider einen nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Nutzen aus den kreativen Inhalten Dritter ziehen, würde ich ihnen das dringend raten. Die Provider sollten zuerst selbst darüber nachdenken, wie dieser Beitrag aussehen sollte, wenn hier aber keine substantiellen Vorschläge kommen, werden wir uns in absehbarer Zeit überlegen müssen, wie wir mit dieser Frage umgehen.
Wollen Sie diese Diskussion parallel zur Debatte um den Korb Drei der Novellierung des Urheberrechts führen?
Wir würden zumindest für Berlin überlegen – und ich hoffe, dass Brandenburg mitzieht – in welcher Form wir uns zum Beispiel für die gesetzliche Formulierung eines Formatschutzes einsetzen könnten. Darin hat uns auch ein aktuelles Urteil des Landgerichts München zu einem Fall des Plagiatvorwurfs für ein Format bestärkt. Das Gericht hat eine Klage abgewiesen, deren Ursprung bereits aus dem Jahr 2003 stammte, als der Kläger ein von ihm entworfenes Konzept für ein TV-Format an den beklagten Sender schickte, der einige Jahre später eine nahezu identische TV-Sendung – ohne Beteiligung des Klägers – zur Ausstrahlung brachte.
Das zeigt, wie schwer es der Schutz kreativer Ideen hat. Ich kann mir daher vorstellen, dass wir dazu eine Bundesratsinitiative einbringen. Parallel dazu kann man sicherlich mit der Bundestagsfraktion Gespräche führen, mehr Möglichkeiten haben wir aber als Land zur Einflussnahme auf ein Bundesgesetz nicht.
Ein solches Vorgehen ist doch überfällig…
Absolut. Insbesondere bei der Eindämmung von Raubkopien im Netz haben wir uns zu viel Zeit gelassen. Das wirtschaftliche Ausmaß dieser Problematik war nicht allen klar. Weltweit reden wir hier von Milliardenbeträgen. Aber auch bei den nicht geschützten Formaten entgehen den Entwicklern Lizenzeinnahmen in ähnlicher Höhe. Nun dämmert es aber auch einigen, dass wir handeln müssen. Aber wir werden dennoch keine schnelle Lösung finden, die das Problem komplett abstellt. Es wäre aber ein erster deutlicher Schritt in die richtige Richtung.
Plädieren Sie damit generell für eine stärkere Regulierung der Internetwelt?
Man muss sorgfältig das Für und Wider aus der Sicht des Nutzens oder Schadens für die Gesellschaft abwägen. Aber grundsätzlich muss man auch im Internet für Content bezahlen, aus dem ein kommerzieller Nutzen gezogen wird. Wenn man als Provider journalistische Inhalte benutzt, hat man davon einen direkten Vorteil und muss eine Gegenleistung erbringen. Auf diese Ausgewogenheit wird man achten müssen. Es wird für unsere Gesellschaft immer wichtiger, dass in der Online-Welt neue Geschäftsmodelle entstehen und deshalb wird man nicht umhinkommen, bei den Rahmenbedingungen regulierend eingreifen zu müssen.
Kreative müssen auch im Digitalzeitalter von ihren Leistungen leben können.
Ist die Kultur-Flatrate eine hilfreiche Idee?
Ich glaube nicht, dass uns hier die Kultur-Flatrate weiterbringt, auch wenn ich dazu noch zu keinem abschließenden Urteil gekommen bin. Die Senatskanzlei wird nach der Sommerpause eine Veranstaltung organisieren, die sich mit Paid Content und der Kultur-Flatrate auseinandersetzt. Darüber hinaus müssen wir in der Öffentlichkeit noch mehr darüber informieren und diskutieren, dass die Schaffung geistigen Eigentums einen großen Wert für unsere Gesellschaft darstellt und unsere kulturelle, wissenschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung davon abhängt.
Im Augenblick ist bei vielen Internetnutzern, die diese Leistung nicht selbst erbringen, sondern sie abrufen, kein Bewusstsein dafür vorhanden.
Wie dringend sehen Sie die Forderung der Verleger nach einem Leistungsschutzrecht? Man hat den Eindruck, es geht nicht so richtig voran…
Vielleicht haben die Verleger inzwischen darüber nachgedacht, was sie mit diesem Leistungsschutzrecht eigentlich erreichen wollen. Es ist sicherlich ein wichtiges Anliegen ihre Inhalte zu schützen, aber letztlich liegen die Rechte an den journalistischen Inhalten immer noch bei den Autoren. Man müsste sich daher genau überlegen, welche Leistung – über die der Zusammenstellung von Autorenwerken hinaus – der Verlage schutzfähig und -würdig sind und auf welcher rechtlichen Grundlage diese Leistungsschutzrechte basieren sollen und das ist nicht in einer Hauruckaktion zu leisten.
Um auch im Online-Bereich Geld verdienen zu können, benötigen die Verleger, nach eigenen Aussagen, ein solches Recht.
Das ist ihr gutes Recht, aber dabei müssen auch die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben. Wir sollten abwarten, welche Änderungen im Urheberrecht durch die Bundesregierung vorgenommen werden und inwieweit der dritte Korb zum Urheberrechtsgesetz diese Frage berücksichtigt. Um es deutlich zu sagen: Ich sehe diese Frage nicht ganz vorn auf der Agenda.
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Das vollständige Interview und weitere medienpolitische Interviews finden Sie in der Fachzeitschrift promedia, Kooperationspartnerin von Carta.
Update: Die Staatskanzlei in Berlin heißt Senatskanzlei. In einer vorherigen Fassung des Textes stand “Staatskanzleichefin” statt “Senatskanzleichefin”. Wir haben dies nachträglich korrigiert und entschuldigen uns für die Ungenauigkeit.