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Babylon? Ein bisschen. Notizen eines professionellen Sprechers.

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Das Blöde bei diesen Hypes ist, dass immer ein Stückchen Pseudowissen hängen bleibt. Am besten, man dreht den Spieß einfach um und spricht statt von digitaler Demenz von analoger Verständnislosigkeit. Und über deren Konsequenzen.

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Ab morgen gilt die vierte Stufe einer seit 2009 bestehenden EU-Verordnung. Die Vermittlung dieser Normen und ihre Auslegung in den Medien ist allerdings ein Sommermärchen der etwas anderen Art.

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Der Streit der Kabelnetzbetreiber mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten geht in die nächste Runde: Beide meinen, bestimmte Rechte in Anspruch nehmen zu können. Oder ist alles nur Theater?

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Die Betreiber von Deutschlands traditionsreicher Rennstrecke in der Eifel haben abgewirtschaftet. Aber wer ist denn nun pleite?

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Was passiert eigentlich mit den Unsummen für die Banken? Natürlich werden sie nur für unabdingbar notwendige wirtschaftliche Rettungsaktionen verwendet. Oder?

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Gut möglich, dass erst am 30. Dezember endgültig klar ist, welche TV-Programme die Kunden der beiden großen Kabelnetzbetreiber “Kabel Deutschland” und “Unitymedia/Kabel BW” ab dem 1. Januar 2013 empfangen können.

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Anbieter von Fernsehprogrammen, Kabelnetzbetreiber und Gesetzgeber arbeiten mit Nachdruck daran, die herkömmlichen TV-Verbreitungswege in die Bedeutungslosigkeit zu katapultieren – mit zahlreichen Beschränkungen, gegenseitigen Schuldzuweisungen, technischen und politischen Unsicherheiten und zusätzlichen Kosten für die Konsumenten. Indiz dafür: Der teilweise misslungene Start der neuen öffentlich-rechtlichen HDTV-Angebote am 30. April.

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Die aus der Römerzeit stammende Juristenweisheit “Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand” hat bis heute Gültigkeit: Nur selten ist der Ausgang eines Gerichtsverfahrens vorhersagbar. Daran ändern auch vermeintlich “eindeutige” Gesetze nichts, etwa die BGB-Regelung zur regelmäßigen Verjährung eines Anspruchs nach drei Jahren. Es gibt immer wieder Ausnahmen, die diese Frist außer Kraft setzen – etwa bei der Nachzahlung von Rundfunkgebühren.

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Häufig wird derzeit wieder von der “Zukunft des Urheberrechts im Internet-Zeitalter” gesprochen. Dabei geht es eigentlich nicht um das Urheberrecht oder das Internet an sich, sondern um die Kopier- und Verfügbarkeit von Daten und wie man mit den technischen Möglichkeiten vernünftig umgeht; ein Thema, das die Unterhaltungsindustrie schon seit über einem halben Jahrhundert weitgehend verschlafen hat.

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