#ARD

ARD-Anstalten kündigen Einspeiseverträge mit Kabelnetzbetreibern

von , 25.6.12

Das teilte die Intendantin des für die ARD in dieser Frage federführenden MDR, Karola Wille, am Montag mit.

Zur Begründung erläuterte Wille, die Zahlung so genannter Einspeiseentgelte an die Kabelnetzbetreiber sei historisch begründet gewesen und stamme aus der Zeit, als die ehemalige Bundespost die Kabelinfrastruktur mit
Unterstützung der Programmveranstalter aufgebaut habe. Spätestens mit der Übernahme der Kabelnetze durch Finanzinvestoren und der Beendigung der analogen Rundfunkverbreitung in Deutschland hätten sich die Rahmenbedingungen entscheidend geändert. Wille: “Die Kabelnetzbetreiber erhalten von uns werthaltige Programme und können ihren Kabelanschluss erst dadurch sehr erfolgreich vermarkten. Eine Alimentierung aus den Gebührentöpfen der Rundfunkanstalten ist nicht mehr marktgerecht”.

Inzwischen haben immer mehr kleinere Kabelnetzbetreiber und auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft eigene Empfangstechnik aufgebaut. Daneben hat die Internet-Technologie weitere Alternativen für den Rundfunkempfang hervorgebracht. Allen diesen neuen Anbietern ist gemein, dass sie die Programme verbreiten, ohne dafür ein Einspeiseentgelt zu verlangen. Diese neuen Geschäftsmodelle der Programmvermarktung unterscheiden sich grundsätzlich vom Signalvertrieb über Satellit oder Terrestrik. Für die dort lediglich technisch verbreiteten Programme werden vom Endkunden keine zusätzlichen Entgelte verlangt. Die Geschäftsmodelle sind nicht miteinander vergleichbar.

Die ARD-Anstalten stellen ihre Programme allen Unternehmen, die diese weitersenden wollen und dafür von den Rechteinhabern eine Lizenz erworben haben, in einer hervorragenden Bild- und Tonqualität inklusive aller Zusatzdienste (zum Beispiel EPG-Daten, Dolby-Ton, Audiodeskribtion, HbbTV) über Satellit zur Verfügung.

Zusätzlich hat die ARD auf eigene Kosten einen zentralen Übergabepunkt für eine witterungsunabhängige leitungsgebundene Übernahme aller Programmsignale in Frankfurt/Main eingerichtet, der allen Unternehmen zugänglich ist. Wenn einzelne Unternehmen von ihren erworbenen Weitersenderechten außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen keinen Gebrauch machen und einzelne Programme nicht verbreiten, ist dies ihre eigene unternehmerische Entscheidung.

Die ARD wird sich in Gesprächen mit den betroffenen Kabelnetzbetreibern im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Programm-Interessen ihrer Zuschauerinnen und Zuschauer einsetzen.

Pressemitteilung der ARD vom 25.06.2012

Siehe auch den Beitrag von Wolfgang Messer: So droht dem Fernsehen der Tod

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.