von Robin Meyer-Lucht, 27.5.09
Die Anhörung zum “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” heute im Bundestag hat ganz erhebliche Mängel des Gesetzes gezeigt: Es ist ein “Systembruch” in vielerei Hinsicht, wie die geladenen Experten mehrfach betonten. Der Bund ist eigentlich gar nicht zuständig, die Regelungen sind schlecht abgewogen, verfassungsrechtlich bedenklich und gehören nicht in das eigentlich wirtschaftsbezogene Telemediengesetz.
Der Kern des Problems ist: Die Strafverfolgungsbehörden der Länder, die eigentlich zuständig sind, kommen bei der Kinderporno-Bekämpfung nicht voran. Nun macht sich der Bund daran, das handstreichartig und mit großer Geste mal schnell selbst zu übernehmen. Das Ergebnis ist genau das: Ein Gesetz voller “Systembrüche”, das von einem echten Lösungsansatz weit entfernt ist.
Die Kollegen von Netzpolitik über Freitag, Zeit Online bis Spreeblick werden das sicher in den nächsten Stunden sehr intensiv besprechen. Wir werden hier eine Link-Liste der besten Texte kompilieren.
Linkliste:
- Andre Meister: Anhörung zu Netz-Sperren im Bundestag: Niemand hat die Absicht, eine Zensur-Infrastruktur zu errichten
- Thierry Chervel: Die CDU profiliert sich als Anti-Internetpartei
- Stefan Krempl: Anhörung zu Kinderporno-Sperren: ein “Strauß verfassungsrechtlicher Probleme”
- Kai Biermann: Experten sehen bei Netzsperren noch viele Probleme
- Markus Beckedahl: BKA widerlegt Ursula von der Leyen
- Steffen Kraft: Endlich Alternativen
- dpa: Experten haben Bedenken zu Kinderporno-Sperren
Die Reaktion der CDU: “Nach der Anhörung kann der Gesetzgebungsprozess nunmehr zügig fortgeführt und noch in den nächsten Wochen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden!”
Malte Spitz von den Grünen erklärt: “Den aktuellen Vorschlägen zur Einführung von Internetsperrlisten und dem Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur erteilen wir eine klare Absage. Sie sind rechtsstaatlich und technisch unverantwortlich und löschen keine einzige Seite.”