#Beratung

Leistungsschutzrecht: 3. Versuch

von , 28.8.12

Ein bisschen erinnert das Hick-Hack an einen sonderbaren Hürdenlauf, erst stehen da ganz viele Hürden, dann nur noch eine, jetzt doch wieder mehrere … Alexander Wragge schreibt dazu:

Gegenüber den bekannten Formulierungen findet sich darin eine Erweiterung, wonach nicht nur gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen vom LSR betroffen sind, sondern auch “gewerbliche Anbieter von Diensten (…), die Inhalte entsprechend aufbereiten”. Darunter könnten News-Aggregatoren wie Virato, Rivva und Nachrichten.de fallen. Die Formulierung bietet neuen Zündstoff für die Debatte um das LSR.

Der Entwurfstext steht im Wortlaut auf iRights.info »

  • Blinkenlichten hat eine Ausgabe des Elektrischen Reporters gebaut, in dem alles noch einmal erklärt wird (Video, 4:45 Min.)
  • Christoph Keese antwortet Kay Oberbeck: Bekommen Verlage wirklich sieben Milliarden Dollar von Google?
  • Bei Netzpolitik sind verschiedene Sichten auf das am Mittwoch beschlossene LSR beschrieben

 

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