Wolfgang Messer | 13 Kommentar(e)
Gut möglich, dass erst am 30. Dezember endgültig klar ist, welche TV-Programme die Kunden der beiden großen Kabelnetzbetreiber “Kabel Deutschland” und “Unitymedia/Kabel BW” ab dem 1. Januar 2013 empfangen können.
30.06.2012 |
Vor kurzem haben die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und ARTE die Verträge mit den Kabelnetzbetreibern zum 31. Dezember 2012 gekündigt.
Schon jetzt sind die meisten Kabel-TV-Kunden in Sachen Programmvielfalt gegenüber Inhabern von Satellitenschlüsseln und Digitalempfängern benachteiligt, konnten aber bisher immerhin darauf hoffen, trotz aller Auseinandersetzungen wenigstens ein Basisangebot (”Das Erste”, ZDF, dritte Programme, ARTE, Phoenix, 3sat etc., jeweils in Standardauflösung, “SD”) zu behalten. Das ZDF beantwortete noch im Mai Zuschaueranfragen nach den zehn neuen öffentlich-rechtlichen HD-Programmen so:
Es liegt im Entscheidungsbereich der Netzbetreiber, ob sie diese HD-Angebote von ZDF und ARD einspeisen oder nicht, verpflichtet sind sie lediglich für die Einspeisung der SD-Angebote.
Grundlage dieser Einschätzung: Die “must carry”-Regelungen in § 52 des aktuellen Rundfunkstaatsvertrags (pdf-Download) und der 14 Landesmedienanstalten, die für ihren jeweiligen Bereich die Einspeisung bestimmter bundesweiter, regionaler und lokaler Radio- und TV-Programme vorschreiben – übrigens nicht nur öffentlich-rechtlicher, sondern auch privater wie RTL, ProSieben, Sat.1 und Vox. Diese Vorschrift erschien mir bisher wie in Stein gemeißelt und nicht relativierbar – auch der Deutschen Presse-Agentur, die am 25. Juni schrieb:
Wer jetzt allerdings befürchtet, er müsse damit künftig auf die „Tagesschau“ oder das „Aktuelle Sportstudio“ verzichten, kann beruhigt werden. Der Rundfunkstaatsvertrag sichert über eine sogenannte „must carry“-Regel zu, das die wesentlichen Angebote von ARD und ZDF über Kabel verbreitet werden müssen...
Heißt “must carry” auch “must pay”?
Soweit die Theorie. Im Streit um die Einspeisevergütungen wird diese Pflicht aber inzwischen von den Kabelnetzbetreibern und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK, das gemeinsame Gremium der 14 Landesmedienanstalten) stark relativiert. Bei einem Scheitern der Gespräche ergebe sich aus den “must carry”-Regeln der Bundesländer kein Anspruch der öffentlich-rechtlichen Sender auf kostenlose Verbreitung. “Die Medienanstalten“, so ein ZAK-Sprecher, „werden die Kabelnetzbetreiber nicht anweisen, die öffentlich-rechtlichen Programme einzuspeisen”.
Unitymedia-Geschäftsführer Lutz Schüler erklärte in einem Interview mit der “Welt” unter anderem:
Wir müssen die Sender von ARD und ZDF nicht übertragen, wenn diese keine Kapazitäten bei uns buchen, insbesondere müssen wir nicht jeden kleinen Spartensender der ARD übertragen… eine Lösung, in der die Sender gar nichts mehr zahlen, werden wir nicht akzeptieren.
Ein Sprecher von Kabel Deutschland beantwortete eine Anfrage des Mediendienstes “kress.de” so:
Kapazität im Netz kostet nach unserem Geschäftsmodell Geld und muss bezahlt werden. Wenn die Öffentlich-Rechtlichen künftig keine Einspeiseentgelte bezahlen würden, könnten sie sich auch nicht mehr auf den “must carry”-Status berufen, das heißt Kabel Deutschland könnte grundsätzlich selbst entscheiden, welche öffentlich-rechtlichen Programme künftig eingespeist werden.
Meine E-Mail-Frage an die Pressesprecher von Kabel BW (inzwischen von Unitymedia übernommen) und der baden-württembergischen Landesanstalt für Kommunikation (LFK), ob sie das ähnlich sehen, blieb bis heute unbeantwortet.
Vertrag lässt Interpretationsspielraum
Die beiden Knackpunkte des Streits stecken in § 52d des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (Hervorhebungen von mir):
Anbieter von Programmen und vergleichbaren Telemedien dürfen durch die Ausgestaltung der Entgelte und Tarife nicht unbillig behindert oder gegenüber gleichartigen Anbietern ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden. Die Verbreitung von Angeboten nach § 52b Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 52b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 hat zu angemessenen Bedingungen zu erfolgen. Entgelte und Tarife für Angebote nach § 52b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 2 sind offenzulegen. Entgelte und Tarife sind im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes so zu gestalten, dass auch regionale und lokale Angebote zu angemessenen und chancengleichen Bedingungen verbreitet werden können.
Wenn öffentlich-rechtliche Sender ab dem 1. Januar 2013 keine Einspeisevergütungen mehr bezahlen (dieses Jahr noch insgesamt 58,5 Millionen Euro), müsste das nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch für die Privaten gelten. Hier ist mir jedoch noch nichts von einer Vertragskündigung bekannt. Wenn aber beispielsweise die “ProSiebenSat.1 Media AG” am 1. Januar noch einen gültigen Vertrag mit den beiden großen Kabelnetzbetreibern hat, brav weiterbezahlt und ihre Programme deshalb auch einspeisen darf, dann könnte etwa die ARD trotz “must carry”-Regel nicht verlangen, “Das Erste” ohne Vertrag und gratis einzuspeisen. Das jedenfalls ist die Argumentation der ZAK und der Kabelnetzbetreiber.
Zweiter Streitpunkt: Was sind “angemessene Bedingungen”? ARD, ZDF und ARTE verstehen darunter offensichtlich, dass sie zwar die Multiplexe mit ihrem kompletten Programmbouquet zur Einspeisung bereitstellen, sonst aber keine Kosten übernehmen wollen. Mit diesen Bedingungen können die kleinen regionalen und lokalen Kabelnetzbetreiber wie TeleColumbus oder NetCologne schon seit jeher gut leben – sie haben noch nie Einspeisevergütungen von den Sendern erhalten, sondern generieren ihre Einnahmen ausschließlich von den Kabelkunden und bieten dennoch sogar die zehn neuen HDTV-Sender an.
Woanders kassieren die Sender
Zusätzlich können sich die öffentlich-rechtlichen Sender noch darauf berufen, dass anderswo in der Welt – etwa in den USA – das Gegenteil üblich ist: Dort zahlen häufig Kabelnetzbetreiber dafür, dass sie bestimmte Sender einspeisen dürfen. Diese zusätzlichen Kosten werden durch höhere Monatsgebühren für einzelne Programmpakete von den Endkunden wieder eingespielt.
Letzteres verbietet sich bei uns teilweise: Aus bereits mit den Rundfunkgebühren bezahlten öffentlich-rechtlichen Programmen dürfen in Deutschland keine “Pay TV”-Pakete gebastelt werden, auch eine Verschlüsselung wie bei HD+ ist nicht erlaubt.
Der Privatsender RTL konnte dagegen jüngst “Kick-back”-Verträge mit Unitymedia und Kabel Deutschland schließen: RTL bezahlt zwar für die Einspeisung seines HD-Angebots, erhält aber eine Rückvergütung der Kabelfirmen in unbekannter Höhe für dessen gesonderte Vermarktung. Die Kabelkunden bezahlen das also extra und müssen zudem noch technische Einschränkungen (Kopierschutz etc.) in Kauf nehmen.
Einigung auf den letzten Drücker?
Für die beiden Kabelgiganten liegen Zukunftswunsch und Interpretation des Begriffs “angemessen” vermutlich irgendwo zwischen den Extremen – selbstverständlich mit Tendenz zur bisher von den öffentlich-rechtlichen Sendern gezahlten Summe. Knapp 59 Millionen Euro sind zwar eher Kleckerkram bei Gesamtumsätzen des Duopols im Milliardenbereich. Es geht aber in Wirklichkeit um mehr: Auch die Privatsender würden gerne auf die Zahlung von Einspeisevergütungen verzichten und warten nun gespannt auf den Ausgang der Auseinandersetzung und dessen Signal- bzw. Präzedenzwirkung.
Adrian von Hammerstein, Vorstandschef der Kabel Deutschland AG, erklärte bereits bei der Bilanzpressekonferenz Mitte Juni, dass man nicht mit einer schnellen Einigung rechne. Traditionell würden solche Verträge erst auf den letzten Drücker, in diesem Fall also vermutlich am 30. Dezember, geschlossen. Wenn Hammersteins Prophezeiung eintrifft, ginge die Sache – optimistisch gesehen – wie das “Hornberger Schießen” aus: Alle Programme bleiben im Kabel, vielleicht gibt es sogar ein paar zusätzlich, die Sender zahlen weniger als bisher oder gar nichts, die Kabelkunden dafür künftig mehr und die Kabelfirmen hätten unter’m Strich keine Einbußen.
Umstieg auf Satellit oder IPTV
Bei pessimistischer Sicht der Dinge könnte spätestens am 30. Dezember aber auch klar werden, dass es keine Einigung gibt und die Netzbetreiber ab 1. Januar zahlreiche Programme ausspeisen. Dann bliebe den Kabelkunden nur noch gut ein Tag Zeit, sich einen neuen Empfangsweg für ARD, ZDF und Co. zu suchen, was für viele Haushalte schwer bis unmöglich sein kann. Das einfach zu empfangende DVB-T ist leider mangels Anzahl und Übertragungsqualität der Programme (kein HD möglich) keine echte Alternative.
Für sehr wahrscheinlich halte ich dieses Szenario nicht – es hätte vermutlich Massenkündigungen zur Folge und Kabel-TV wäre weitgehend erledigt. Vielleicht haben aber auch einige Kabelkunden schon vor dem Dezember die Nase voll vom Gezerre, wollen nicht bis zum letzten Moment auf einen ungewissen Ausgang oder Gebührenerhöhungen warten, kündigen Ihren Anschluss und steigen – sofern möglich – auf digitalen Satellitenempfang oder IPTV um.
Siehe auch meinen Beitrag “So droht dem Fernsehen der Tod”





Spannend ist hier nur eines: Senken ARD und ZDF jetzt die Zwangs-Beiträge? Sie treffen ja ab 2013 auch jene, die Fernsehen generell ablehnen. Oder geht es wiedereinmal nur um Mittel für die weitere Expansion?
@Peter: Falls die Rundfunkhaushaltsabgabe gemeint ist: Bei der Anmeldung des Finanzbedarfs für 2013 bis 2016 an die KEF haben ARD, ZDF und ARTE bereits den Wegfall der Einspeiseentgelte einkalkuliert, siehe:
http://fastvoice.net/2012/01/20/kabel-tv-krieg-zu-lasten-der-kunden/
Die Höhe der Abgabe wurde anschließend von der KEF empfohlen:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/rundfunkgebuehren-ard-und-zdf-kriegen-nicht-mehr-geld-a-809683.html
Endgültig darüber entscheiden müssen die Landtage, die Sender können daran nichts mehr ändern.
@Wolfgang Messer (#2)
Vielen Dank für den sachkundigen Verweis! Ja, die Rundfunkhaushaltsabgabe ist gemeint. Der Name jedoch ist irreführend. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beinhaltet neben der Haushaltsabgabe noch eine Nebenwohnungsabgabe, eine Autoabgabe und eine Betriebsstättenabgabe sogar für Betriebsstätten mit 0 ( ! ) Arbeitnehmern. Dabei sind die Formulierungen so schwammig, dass man aus sehr vielen Haushalten weit mehr als nur einen Beitrag herausholen kann.
Der Wegfall der Einspeiseentgelte ist einkalkuliert. Aber den Poker können die Anstalten nur gewinnen. Lenken die Kabelnetzbetreiber nicht ein, wartet man ein paar Beschwerden ab. Und mit diesen im Rücken wird die nächste Bedarfsanmeldung wieder höher.
Was würde denn geschehen, wenn die Landtage einmal gegen die Anstalten entscheiden würden? Das ist unwahrscheinlich, denn ein Landtagsabgeordneter ist so gut alimentiert, dass er sich nicht in Menschen hineinversetzen kann, für die es einen Unterschied macht, ob sie 6 oder 18 oder 36 oder gar 42 € im Monat bezahlen. Aber wenn sie es trotzdem tun würden, zögen die Anstalten sofort vor das ihnen so gewogene Bundesverfassungsgericht.
Bei rund acht Milliarden € pro Jahr an Zwangsgeldern von einem “Sparkurs” in den Anstalten zu schreiben, bedeutet jene Menschen zu verhöhnen, die dieses Geld hart erarbeiten müssen, aber Tatort, Jauch und Pilawa weder bestellt haben, noch Zeit dafür hätten, sich damit zu beschäftigen.
Die KEF ist ein zahnloser Tiger. Eine substanzielle Verringerung der “Beiträge” hat die noch nie bewirkt. Und während Breitband-Zugänge ins Internet anderswo Einsparungen bewirken, bringen sie bei ARD und ZDF nur eines: Noch mehr Kosten.
Ich meine, es ist Zeit für eine grundsätzliche Änderung dieses Medien-Systems. Ein Sender im Fernsehen, einer im Hörfunk, eine Homepage reichten für eine “Grundversorgung” vollkommen aus.
@Peter: Dass sich KEF und Landtage mal gegen eine Forderung der Anstalten stellen, hatten wir schon mal vor fünf Jahren. Und natürlich ging’s vor’s BVG:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg07-090.html
Letztendlich führte das Urteil dort aber nicht zu einer Neufestsetzung der Gebühren, also war’s kein so richtiger Erfolg für die Sender.
Die Ansicht, ein öffentlich-rechtlicher TV- und ein Hörfunksender reichten bundesweit aus, geht allerdings um Lichtjahre an der derzeitigen Definition einer Grundversorgung vorbei. So eine “eierlegende Wollmilchsau” könnte nie im Leben die Breite der Gesellschaft, die Regionen und die verschiedenen Geschmäcker der Unterhaltung (auch die gehört zur Grundversorgung) abdecken.
@Wolfgang Messer (#4)
Das ist mir vollkommen bewusst, dass die derzeitige Definition einer Grundversorgung viel mehr umfasst. Aber die Breite der Gesellschaft, Regionen und auch noch Geschmacksvariationen abdecken zu wollen, ist doch der Anfang des Teufelskreises.
Weil man da nie vollständig sein wird, gehen die Kosten kontinuierlich nach oben.
Für mich (gerade als konsequenter Fernseh-Verweigerer mit vielen anderen Menschen in einer Reihe, die “kaum noch” bis “grundsätzlich nicht mehr” Fernsehen konsumieren) steht daher die Frage, ob überhaupt soviel öffentlich-rechtlich organisiert sein muss. Auch wenn die Fernseh-Verweigerer noch in der Minderheit sind, gibt das doch noch lange niemanden das Recht, diese Menschen abzuzocken.
Öffentlich-Rechtlich neigt immer zur Verschwendung. Die zahlreichen Skandale haben das unglaublich deutlich vor Augen geführt.
Es gibt noch immer (nicht nur auf dem Lande) viele Haushalte, die Breitband-Internet nicht bekommen können. Auch aus diesen Haushalten wird man den “Rundfunkbeitrag” pressen. Im gleichen Atemzug geben die Anstalten rund 600 Millionen € jährlich für ihre Webpräsenzen aus. Das grenzt an Verhöhnung. Gemessen daran ist das von ihnen beschriebene Kabel-Problem marginal.
Die Kette der Ungereimtheiten, Ungerechtigkeiten und Grundrechts-Eingriffe durch dieses System ist lang. Die Akzeptanz wird weiter sinken. Es muss nicht alles im Fernsehen sein. Es gibt bessere Möglichkeiten, sich selbstbestimmt zu informieren. Und jede andere Form der Unterhaltung ist bildsamer, aktiver und anregender als Fernsehen. Aber wenn man das Geld schon vorher weg nimmt, haben andere Formen weniger Chancen.
@Peter: Ein Kabelproblem, das rund 15 Millionen Haushalte betrifft, ist “marginal”? Sorry, aber Ihre Logik wird mir allmählich zu absurd.
@Wolfgang Messer (#6)
Das den Menschen Fernsehen (was die Kostenbelastung betrifft) aufgezwungen wird, ist das eigentliche Problem.
Niemandem würde etwas fehlen und niemand wäre in einer modernen Gesellschaft dann auf einmal zu schlecht informiert oder zu schlecht unterhalten, wenn derjenige den Kabelvertrag schlicht und einfach kündigt, weil das Preis-Leistungsverhältnis nicht mehr seinen Vorstellungen entspricht oder ein ihm wichtiger Bestandteil im Sender-Angebot fehlt.
Das Problem entsteht doch erst dadurch, dass er trotzdem für ARD und ZDF zahlen muss, Nutzung und Nutzungsmöglichkeit egal. So wie ich es bereits unter (#5) für die Webangebote der ÖR-Sender erwähnte.
Gäbe es diesen Zwang nicht, würden die Kabelanbieter selbstverständlich kostenlos die Einspeisung anbieten, schon um die Kunden zu halten. Allein an den monatlichen Entgelten der Verbraucher verdienen die doch mehr als genug.
In meinen Augen wurde das Kabelentgeld deshalb so lange geduldet, weil es ein guter Indikator dafür war, wieviel man beim “Rundfunkbeitrag” langfristig noch drauflegen kann, ohne dass die Betroffenen das erste Volksbegehren in die Wege leiten und Erfolg haben, weil die Wut groß genug ist.
Das “Problem” Kabelkunden zahlen mehr, damit ARD und ZDF weiter dabei bleiben, entsteht doch nur in den Köpfen von Menschen, die sich ein Leben ohne Glotze nicht vorstellen können. Man sollte es einfach mal versuchen. Der Gewinn an Lebensqualität ist immens!
Was genau die Öffentlich-Rechtlichen dazu bewiegt, bei der Treibjagd auf den zahlenden Kunden mitzuhelfen, um die tröge Schafherde in den Schüsselwald verbannen, damit die Falle zuschnappt und der zahlende Satellitenkunde brav sein HD+ zahlt, ist mir nicht klar. Eigentlich sollte ARD und ZDF eine unabhängige und übergreifende Position einnehmen. Diese beziehen aber klar die Position bei der Satellitenvermarktungslobby. Jetzt umrüsten, und wenn die Schüsselprogramme 2013 dann kostenpflichtig werden, dann, ja dann, also dann kassieren die öffentlichen auch wieder nix, denn für den Satellit zahlen sie sehr wohl Verbreitungsgebühren. Also warum? Dann kassieren alle anderen und die öffentlichen zahlen. Weiß denn noch irgendeiner bei diesem Schmierentheater, wohin es eigentlich gehen soll??? Armer Mann zahlt, reicher Mann hält Hand auf, klar das übliche Spiel, aber was springt für die öffentlichen dabei raus????????????????????????????????????
Kleines Update zu meinem Text:
Statt einer (immer noch ausstehenden) Antwort auf meine Anfrage erhielt ich heute ein Standard-Anschreiben von “Kabel BW”, in dem eine Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von 16,95 auf 17,90 Euro ab dem 1. September angekündigt wurde. Man wolle “das Produkt- und Serviceangebot in den kommenden Monaten gerade auch im TV-Bereich deutlich erweitern”. Geplant seien neue Programmpakete, “innovative TV-Hardware” und noch mehr HD-Sender. Hingewiesen wird in diesem Schreiben auch auf das Sonderkündigungsrecht zum 31. August, das innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Anschreibens ausgeübt werden könne. Dieses Recht werde ich wohl in Anspruch nehmen.
Und noch ein Update:
Erst heute meldete sich auch der Sprecher der baden-württembergischen Landesanstalt für Kommunikation (LFK), Axel Dürr. Er entschuldigte die Verzögerung damit, dass seine Antwort wegen eines Tippfehlers in der E-Mail-Adresse nicht bei mir angekommen sei und er das erst jetzt bemerkt habe:
“Auch die LFK ist generell der Auffassung, dass eine Must Carry-Verpflichtung nicht per se zu einer kostenlosen Einspeisung ins Kabelnetz berechtigt. Im Landesmediengesetz in Baden-Württemberg sind explizit nur die so genannten Nicht Kommerziellen Lokalradios (NKL) von entsprechenden Einspeiseentgelten ausgenommen. Insofern würde von Seiten der LFK keine Aufforderung an den Kabelbetzbetreiber Kabel BW ergehen, ARD und ZDF ohne vertragliche Regelung einzuspeisen. Ich verstehe den zweiten Teil Ihrer Frage so, dass Sie befürchten, dass demnächst ARD und ZDF und in einem zweiten Schritt auch RTL oder Sat.1 nur noch als Pay TV im Kabelnetz zu sehen sind. Aus meiner Sicht steht das zur Zeit überhaupt nicht zur Debatte. ARD und ZDF müssen genauso wie RTL oder Sat.1 – wie auch immer sich die Sender mit den Kabelnetzbetreibern einigen – ohne Zusatzkosten zu empfangen sein.”
Soweit die LFK. So wie ich das sehe, erhebt “Kabel BW” aber mit der Gebührenerhöhung ab 1. September diese Zusatzkosten bereits, wird jedoch einen entsprechenden Zusammenhang vehement bestreiten. Diese Erhöhung um knapp einen Euro pro Monat und Kunden dürfte nach meiner groben Kalkulation etwa den Teil des Umsatzes ausgleichen, den “Kabel BW” bei einem Wegfall der Einspeiseentgelte aller Sender (also auch der privaten) verlieren würde. Man rüstet sich offenbar für alle Eventualitäten.
Falls Ihr Kabelnetzbetreiber ebenfalls höhere Anschlusspreise fordert, schreiben Sie das doch bitte in den Kommentaren.
[...] [...]
Wenn ich mit KD kein ARD und ZDF , ARTE empfangen kann zahle ich auch keine GEZ !!!
Ich werde dann zum RA gehen….
@Stefan Berger (#12)
Dem RA wird man dann einige abstruse Argumentationen entgegen halten: z.B., dass sie mit ihrem Mobiltelefon ja die “Tagesschau-App” empfangen können.
Das Zwangsgeld für die ÖR ist ab 2013 nur noch an das Vorhandensein eines Haushaltes ( baulich geschlossene Einheit, zum Wohnen ODER Schlafen geeignet ODER zum Wohnen ODER Schlafen genutzt) einer Betriebsstätte ( mit 0 !!! Arbeitnehmern auch schon) und eines Autos mit “nicht rein privater” Nutzung gebunden, natürlich reicht jeder Einzeltatbestand und die Summierung findet statt. Ein Inhaber läßt sich immer definieren.
Da steht nirgendwo, dass die verpflichtet wären, irgend einen konkreten Übertragungsweg oder eine bestimmte Qualität bereit zu halten. Das finde ich auch gut so, denn sonst wäre der nächste Anlass gefunden, mir als Nicht-Fernsehbesitzer noch tiefer in die Tasche zu greifen.
Schon mal darüber nachgedacht, dass dieses ganze System des ÖR-TV verrottet sein könnte und abgeschafft gehört? Der “Rundfunkbeitragsstaatsvertrag” ist in seiner ganzen Unklarheit, Ungerechtigkeit und Leistungsfeindlichkeit ja Ausdruck dieser Entartung. Und die Parlamentarier haben längst Angst vor dem Fernsehen, sonst hätten sie ihn gekippt und endlich eine breite Diskussion über die Grenzen des Wachstums von ARD und ZDF begonnen, die etwas mehr umfasst als die Fragen, ob Kabelanbieter über die Einspeiseentgelte auch noch abkassieren wollen von dem Zwangsgeld, dass den meisten Menschen in dieser Höhe gegen ihren Willen abgenommen wird.