Netzlese
Wolfgang Michal | 10 Kommentar(e)
Der lang ersehnte und noch länger befürchtete Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht ist da. Bei iRights.info kann man ihn nachlesen. Eine vorläufige Einschätzung.
14.06.2012 |
Das Bundesjustizministerium hat tatsächlich eine Lösung für das seit Jahren angekündigte Leistungsschutzrecht gefunden. (Okay, es musste zuletzt ein bisschen Druck ausgeübt werden). Viele waren sehr gespannt, ob und wie sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aus der Zwickmühle befreien würde. Nun – sie hat es ziemlich geschickt gemacht: die gefundene Lösung ist elegant und in ihrem Minimalismus ungewöhnlich klar ausgefallen.
Die Presseverlage haben – sollte der Gesetzentwurf den parlamentarischen Prozess überstehen – das ausschließliche Recht, ihre Produkte zu vermarkten. Wer sich nicht daran hält, wird von den Verlagen abgemahnt. Das betrifft insbesondere Snippets (Ausrisse), aber keine Zitate oder Links. Das ausschließliche Recht der Verlage ist auf ein Jahr begrenzt (logisch, denn einen Vulkanausbruch will Google News nicht nach einem Jahr noch mal per Snippet anzeigen).
Auch Leute, die eine Website betreiben, dürfen sich bei den Presseprodukten weiterhin bedienen – sofern sie nicht gewerblich oder in gewerblichem Ausmaß handeln. Hier ist ein kniffliger Punkt. Denn Gewerblichkeit kann im Internet schnell erreicht sein (siehe Abmahnunwesen).
Auf eine Zwangsabgabe für Industrie und Gewerbe sowie auf die Schaffung einer eigenen Verwertungsgesellschaft für die erwarteten Lizenzeinnahmen wird offenbar verzichtet. Die Presseverleger sollen stattdessen mit jedem „Nachdrucker“ einzeln die Lizenzbedingungen aushandeln. Damit trägt der Entwurf eine deutlich liberale Handschrift.
De facto hat die ganze Veranstaltung den Zweck, die Verleger am wachsenden Werbeaufkommen von Google und Facebook (und anderen Plattformen, die Presseprodukte verwenden oder aggregieren) zu beteiligen. De facto wäre der ganze Aufwand unnötig gewesen. Denn das LSR macht nur die reichen Verlage noch etwas reicher (man muss sich ja nur ansehen, welche Medien per Snippet ‘empfohlen’ werden). Insofern schadet das LSR vor allem der Pressevielfalt.
Jan Mönikes nimmt die Paragraphen des Entwurfs etwas detaillierter auseinander. Netzpolitik sieht den Schaden bei den Verbrauchern. Kai Biermann zeigt den Entwurf auf google+.
Ralf Schwartz bricht übrigens eine Lanze für das Leistungsschutzrecht – aus naheliegenden Gründen. Wie Carta hier vor zwei Jahren.
Und Christoph Keese bemüht sich um ein paar Klarstellungen.





Erstaunlich, dass der Entwurf während der EM kommt. Das überrascht mich aber ungemein und wirft auch überhaupt nicht das Licht der Fragwürdigkeit auf den Entwurf. Auch scheint das Ministerium sich seiner Sache sehr sicher zu sein und zu wissen, dass die Bevölkerung das ganze freudig unterstützt.
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Das Traurige ist, dass der Analyse von Till Kreutzer auf iRights.info in jeder Hinsicht zuzustimmen ist.
Das übertrifft meine schlimmsten Befürchtungen und was den parlamentarischen Prozess angeht, der es vielleicht noch ausbessert, bin ich eher pessimistisch.
Da fehlen mir auch die Worte.
Wahrscheinlich wird man Abgeordnetenwatch bemühen und Petitionen starten müssen. Das wird anstrengend.
[...] “Trari trara – das LSR ist da!” (14.6.2012, Wolfgang Michal, carta.info) [...]
@Tom Becker: Ich glaube ja, dass Till ein bisschen übertreibt. Natürlich ist das Gesetz überflüssig wie ein Kropf, aber die Blogger müssen sich nun wirklich nicht fürchten.
Zitieren unterliegt nicht dem LSR. Zitieren erfordert seit jeher, dass ein Zitat durch eigene Worte (z.B. Interpretation, Kritik etc.) eingebettet wird. Reine Ausrisse sind keine Zitate, sondern Snippets.
Welcher Blogger aggregiert denn bitteschön Snippets?
Und warum sollten Blogger mit Snippets Werbung für Presseartikel machen und dafür auch noch bezahlen? So dumm kann doch niemand sein.
Ärgerlich ist nur, dass z.B. Rivva tangiert wird. Frank sollte Presseartikel künftig aus seinem Robot-Algorithmus entfernen. Das wäre konsequent.
Google wird jetzt ordentlich Wind machen, denn im Kern ist es natürlich eine Lex Google/Facebook (weil dort die Kohle sitzt). Auch wenn Till das nicht so sehen mag.
1. “Welcher Blogger aggregiert denn bitteschön Snippets?”
Jeder, der Ping-/Trackback verwendet. Dem liegt zwar technisch gesehen eine automatische Interaktion zwischen dem Server des Inhalteanbieters und dem des besagten Bloggers zugrunde; nur gilt das als Lizenzgabe, und wird das LG Hamburg es ggf. so sehen?
2. “Denn das LSR macht nur die reichen Verlage noch etwas reicher [...]”
Es steht ein Hornberger Schießen an. Für die Suchmaschinen wird sich nicht ein Jota ändern, denn die haben seit Jahr und Tag jedem Inhalteanbieter ein Leistungsschutzrecht eingeräumt, das sich faktisch 1:1 im Gesetzentwurf niedergeschlagen hat: Ausschluss und Einräumen von Rechten. Gut, den Ausschluss muss der Verleger explizit dem Crawler gegenüber erklären, lt. Gesetzentwurf ist er “default”. Ich halte das für bedeutungslos, das freut höchstens die Anwälte und Justiziare, die für die entsprechenden Schreiben bezahlt werden.
Was ist so revolutionär an dem LSR, dass jetzt ein Umdenken dort einsetzt? Etwas Anderes wäre vielleicht, würde doch noch eine Verwertungsgesellschaft für das LSR gegründet, ein gesetzlich sanktioniertes Kartell. So aber bleibt die Frage: Woher sollen die erwarteten Einnahmen kommen, die die reichen Verlage und nicht deren Anwälte reicher machen?
http://gerigk.wordpress.com/2012/06/15/leistungsschutzrecht-menschen-anwalte-und-die-meinungsfreiheit/
Pingen muss ich noch üben, sorry.
news-Google ist auch ein Archiv von News. Sowas ist doch oft nützlich.
Viele Leute verwechseln es auch mit der normalen Websuche weil es sehr ähnlich wirkt.
Da sollte man also deutlicher unterscheiden und klarmachen als Copy-Paste-Journalisten.
Belgien hatte doch vor ein paar Jahren ein Leistungs-Schutz-Recht eingeführt. So gesehen ist das Thema eigentlich gegessen und Googles Optionen sind bekannt.
- Deutsche Zeitungen aus der Websuche raustun (wie in Belgien)
- Deutsche Zeitungen aus news-Google raustun
- Österreichische und Schweizer News weiter in News-Google und Google-Websuche verlinken und snippen.
- Ist robots.txt keine konkludente Erklärung unter echten Vollkaufleuten ob man in der Websuche drin sein will ? Man müsste allerdings festlegen können wo man auftauchen will ohne zig Blogs von Bing, Google usw. lesen zu müssen um mitzukriegen das der Crawler jetzt anders heisst und man mal wieder rausgeflogen ist oder doch gelistet wird.
- Google zwingen, bezahlpflichtige Ergebnisse reinzutun, dürfte wohl nicht gehen.
Was ist mit nachrichten.de und deren App ? Da sieht man den Copy-Paste-Agentur-Journalismus exemplarisch. Schade das niemand den Abgeordneten damit den geringen Eigenanteil bei vielleicht 90% der News verdeutlicht.
[...] zu vermarkten. Soll heißen: Niemand anderes wird Verlagsprodukte unerlaubt nutzen dürfen. Carta.info schreibt, es ginge dabei vor allem um Ausrisse, [...]
[...] Wolfgang Michal über das Trara aus dem Bundesjustizministerium – kurz und [...]
Das LSR ist da? Wie lange noch?
http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/stellungnahme/spd-lehnt-entwurf-fuer-leistungsschutzrecht-ab