#Abmahnung

YouTube, Abmahnung und Linkhaftung: Kompa und Stadler ziehen es durch

von , 31.5.12

Dazu sichert er sich die Unterstützung des Kollegen Thomas Stadler, ebenfalls ein bekannter Blogger. Kompa wurde abgemahnt, weil er auf ein YouTube-Video verlinkt hatte, in der Fachsprache also in Linkhaftung genommen. Die ist höchst umstritten und wird von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt.
Das Landgericht Hamburg und in etwas geringerem Maß das LG Köln sind für ihre verwerterfreundlichen Urteile bekannt. Deshalb – der Fliegende Gerichtsstand macht’s möglich – klagen Inhalteanbieter bevorzugt vor diesen beiden Gerichten.

Eine Verlinkung des eben genannten Links auf den PANORAMA-Beitrag, den jedermann in seinen Browser kopieren könnte, kann ich leider nicht vornehmen, weil das Landgericht Hamburg im Ergebnis die erstaunliche Ansicht kultiviert, eine Verlinkung auf fremde Youtube-Videos begründe eine Verantwortlichkeit für den Inhalt. Damit haftet jeder, der ein Youtube-Video verlinkt oder einbettet für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen, und zwar selbst dann, wenn diese ein erfahrener Medienanwalt in einem von der Rechtsabteilung eines großen deutschen Senders geprüften Beitrag nicht erkennen kann.

Die beiden Anwälte wollen nun eine letztinstanzliche Klärung herbeiführen:

Dieses Schandurteil muss weg, schon allein wegen der psychologischen Wirkung. Ich werde daher gemeinsam mit dem Kollegen Thomas Stadler alles unternehmen, wobei aufgrund der Hamburger Verhältnisse der Gang zum BGH unumgänglich sein wird. Wir sind optimistisch, dass die Serie an Klatschen für die weltfremde Pressekammer des Landgerichts Hamburg um eine weitere Fortsetzung bereichert werden wird.

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