#Filmförderung

Es ist Zeit für ein Netzmedien-Fördergesetz

von , 14.3.12

Vor ziemlich genau 50 Jahren hatten die jungen deutschen Filmemacher die Nase voll von der Selbst-Lähmung des deutschen Films. Die herrschenden Strukturen ermöglichten nur noch seichte Produktionen – Edgar Wallace, Karl May, Heimat- und Schlagerschnulzen. Der deutsche Film war auf einem kulturellen und wirtschaftlichen Tiefpunkt angelangt.

In dieser aussichtslosen Lage taten sich eine Handvoll junger Filmemacher zusammen. Sie hießen Schlöndorff, Wenders, Herzog, Hauff, Reitz, Kluge, Fassbinder, Bohm oder Geißendörfer, verfassten geharnischte Erklärungen zum desolaten Zustand der Branche (“Oberhausener Manifest”, später “Hamburger Erklärung”) und forderten eine zukunftsweisende öffentliche Förderung für zeitgemäße Filmprojekte. Selbstbewusst vertraten sie den Neuen Deutschen Film, auf dessen Langzeitwirkungen wir heute noch stolz sein können.

Im Netz haben wir derzeit eine ganz ähnliche Situation wie zu Beginn der sechziger Jahre. Viele unabhängige Webseiten darben oder verschwinden wieder vom Markt. Zugleich drängen die überkommenen oligarchischen Medienstrukturen immer stärker ins Netz. Kleine, unabhängige Netzmedien können in dieser Zwickmühle nicht wirklich erfolgreich sein, obwohl sie das kreative Potential zur Erneuerung und Erweiterung der Netzöffentlichkeit hätten. Es wäre für die entstehende ‘digitale Demokratie’ fatal, die weitere Entwicklung allein dem (zementierten) Markt, also den großen internationalen Geräteherstellern, den Medienmischkonzernen und den globalen Plattformbetreibern zu überlassen.

Deshalb sollten sich unabhängige Blogs, Online-Magazine, Autoren-Plattformen, YouTube-Kanäle und Webkunst-Nischen ein Vorbild an jenen Filmemachern der sechziger Jahre nehmen und eine öffentliche Förderung unabhängiger deutscher Netzmedien fordern. Voraussetzung wäre, dass sie ihr gemeinsames Anliegen und dessen Dringlichkeit erkennen und eine hinreichende Organisationsfähigkeit an den Tag legen. Das war schon damals die Voraussetzung: Filmemacher, die eher wenig zu Vereinsmeierei neigen, taten sich zusammen, obwohl sie wenig Lust zum politischen Aktionismus verspürten. Eigentlich wollten sie nur ihre Filme machen.

Im Wendejahr 1968 trat dann das erste bundesdeutsche Filmförderungsgesetz (FFG) in Kraft. Es bildete die rechtliche Grundlage für die Einrichtung einer Filmförderungsanstalt (FFA). Diese – eine Bundesanstalt des Öffentlichen Rechts – wurde ermächtigt, von den Filmtheaterbetreibern, den Videoprogrammanbietern und den Rundfunkanstalten eine Filmabgabe zu erheben, aus deren Mitteln förderungswürdige Produktionen bezuschusst wurden. Besonders wichtig war in diesem Zusammenhang das Film- und Fernsehabkommen von 1974, das die Förderung seitens der Rundfunkanstalten ausbaute und verstetigte (eine Frühform des Crowdfunding aus dem Topf der Nutzergebühren).

Doch schon bald setzten sich (mit Hilfe des damaligen Innenministers Friedrich Zimmermann) die überkommenen Strukturen wieder durch, und ein Großteil der Fördermittel floss an den unabhängigen Filmemachern vorbei in die Produktionstöpfe der Etablierten.

Daraufhin rotteten sich die (nicht mehr ganz so) jungen Filmemacher erneut zusammen und gründeten regionale Filmbüros als eingetragene Vereine, etwa das “Filmbüro Hamburg” oder das “Filmbüro Nordrhein-Westfalen”. Aufgrund der intensiven Lobbyarbeit dieser Büros beschlossen die Landesparlamente eigene, vom Bund unabhängige kulturelle und wirtschaftliche Fördermaßnahmen.

Aus diesen beiden Strängen – den privaten Initiativen (Filmbüros) und den parlamentarischen Reaktionen (Filmfonds) – erwuchsen Organisationen und Gremien, die städtische Filmfestivals ausrichteten und Gelder an Filmemacher ohne komplizierte Bürokratie verteilten. Auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beteiligten sich nach und nach an der regionalen Förderung.

Denn eins ist sicher: Die gesellschaftlich erwünschte Vielfalt braucht andere Startbedingungen als sie ein weitgehend vermachteter Markt bereitstellen kann. Kulturelle Erneuerung ohne gezielte Wachstums-Förderung ist kaum möglich.

Nach dem Muster der Filmförderung ließe sich ein „Netzmedien-Fördergesetz“ (NFG) entwickeln, das Provider, Speichermedienhersteller und Rundfunkanstalten verpflichtet, die Entwicklung innovativer, unabhängiger und qualitativ hochwertiger Netzmedien zu unterstützen. Auf regionaler Ebene könnten „Netzbüros“ und „Netzfonds“ diese Aufgabe ergänzen.

 

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