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Robin Meyer-Lucht

Leistungsschutzrecht: Leutheusser-Schnarrenberger will ‚Snippet‘-Abgabenpflicht

 | 37 Kommentar(e)


Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals öffentlich erklärt, worum es ihr beim Leistungsschutzrecht geht: Google und andere sollen für Textauszüge von Verlagswebsites zahlen.

15.05.2011 | 

Die Pläne zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage nehmen langsam Kontur an. In einem Interview mit DRadio Wissen hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nun deutliche Hinweise gegeben, wie sie sich die Ausgestaltung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger vorstellt.

Demnach will die Justizministerin eine Art „VG Snippet“ einführen: Kommerzielle Anbieter, die beim Verlinken automatisiert kleine Textausschnitte von Verlagssites übernehmen (‚Snippets‘), sollen dafür in eine Verwertungsgesellschaft einzahlen.

Erstmals sagte die Justizministerin öffentlich, dass zukünftig die „Verwendung auch von Teilen von Presseerzeugnissen“ (4:30) durch kommerzielle Nutzer wie „Google oder andere[n]“ (4:40) abgabenpflichtig werden soll. Hierzu könnte eine Verwertungsgesellschaft (4:35) geschaffen werden, die ihre Einnahmen an Verlage und Journalisten abführt.

Die Ministerin begründete den Schritt damit, dass Suchmaschinen und andere Aggregatoren journalistische Inhalte „vermarkten“ (3:55) würden – und daher auch zur besseren Vergütung journalistischer Leistungen beitragen sollten.

Leutheusser-Schnarrenberger: Abgaben von „Google oder anderen“ für die „Verwendung auch von Teilen von Presseerzeugnissen“ (Bild: BMJ/Universum)

Die Ministerin erwähnte hingegen nicht, dass das Lesen von Verlagswebsites von gewerblich genutzten PCs aus zukünftig bezahlpflichtig werden soll. Diese Forderung von Verlegern geht der Ministerin offenbar zu weit.

Sie betonte vielmehr deutlich, sie wolle „ein eng begrenztes Recht“ schaffen, mit dem „nicht Milliarden“ (3:00) verdient werden könnten. Den größten Befürchtungen des Bundesverbands der Deutschen Industrie, wonach eine flächendeckende Abgabenpflicht für die deutsche Wirtschaft geschaffen werden könnte, trat sie so entgegen.

Somit zeichnet sich eine „kleine Lösung“ beim im Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab: Die Abgabenpflicht für ‚Snippets‘ soll kommen. Eine Abgabenpflicht für das Lesen von Verlagswebsites an gewerblichen PCs soll es hingegen nicht geben.

Sollte die neue stellvertretende FDP-Vorsitzende einen solchen Gesetzentwurf tatsächlich vorlegen, wird dies für hohen Diskussionsbedarf sorgen. Denn im Klartext bedeutet er: Deutschland führt eine Lizenzpflicht für Snippets ein – automatisierte Kurzauszüge von verlinkten Websites werden für kommerzielle Anbieter kostenpflichtig.

Die betroffenen – zumeist multinationalen – Suchmaschinen und sozialen Netzwerke werden sich das wohl nur gefallen lassen, wenn die Tarife dafür sehr moderat ausfallen. Während die prinzipiellen Veränderungen durch das neue Gesetz erheblich wären, bleibt weitgehend unklar, ob hier eine relevante neue Einnahmequelle für Journalismus geschaffen wird.

/th

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37 Kommentare

  1. Tharben |  15.05.2011 | 22:54 | permalink  

    Soweit ich die Aufzeichnung der Anhörung zum Presse-LSR vom 28.6.2010 richtig verstehe, ist der beabsichtigte Punkt folgender:

    Es geht nicht um Textauszüge und die verwendeten Wörter, sondern darum, ob man damit den Markennamen eines s.g. Presseerzeugnisses in Verbindung bringt.

    Das Snippet als solches bleibt also lizenzkostenfrei, aber sobald ich auf meiner Website die Quelle des Snippets angebe, bspw. (frei erfunden) “Spiegel Online: Lena hat den ESC 2011 in Düsseldorf gerockt.”, sollen Lizenzkosten fällig werden.

    Der Dreh- und Angelpunkt soll die Benennung der Quelle eines Snippets sein. Kann das funktionieren? Was ist, wenn man als Aggregator den Markennamen einfach weglässt und allgemein von hoch, mittel und wenig seriösen Quellen spricht?

    Und was bedeutet es für carta.info, wenn ich als Kommentar schreibe, “Spiegel Online: Lena hat den ESC 2011 in Düsseldorf gerockt.”?

  2. Malte |  15.05.2011 | 23:19 | permalink  

    Warum schützen sich die Verleger nicht per “no robot” vor bösen Link-Sammlern?

  3. Sebastian |  15.05.2011 | 23:47 | permalink  

    Die Verlegerlobby möchte gerne ein unprofitables Geschäftsmodell an den Regeln der Marktwirtschaft vorbei durch Zwangsabgaben ermöglichen.

    Wieso wird so ein Vorhaben gerade von der FDP unterstützt?

    Das Zitatrecht dient der uneingeschränkten Verbreitung von Wissen. Eine Gesellschaft, in der das Aufbereiten von Information nicht mehr kostenlos möglich ist und durch Bürokratie behindert wird, schädigt sich selbst.

    Jeder Verleger kann selbst entscheiden, ob er bei Google etc. gelistet werden möchte oder nicht. Wenn Verleger ihre Snippets nicht bei Google etc. sehen wollen, können Sie das technisch einfach abstellen:

    http://de.selfhtml.org/diverses/robots.htm

    Sollte tatsächlich wirtschaftliches Interesse an Snippets bestehen, könnten die Anbieter ihre Snippets ja dann an Suchmaschinen verkaufen.

  4. Gerald |  16.05.2011 | 00:23 | permalink  

    “Dieses Suchergebnis ist in Ihrem Land nicht verfügbar”

    Prima, das hat ja auch der Musikindustrie einen Geldsegen und unglaublich viel Sympathie bei den Kunden eingebracht. Respekt vor so viel kluger Weitsicht der Politik und dem dynamischen Geschäftssinn der Verlage.

  5. Too much information » Guten Morgen |  16.05.2011 | 08:01 | permalink  

    [...] Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte, dass für Snippets, das sind zitatartige Kurzauszüge von Nachrichtenseiten, wie sie bei Google gefunden werden könen, gezahlt werden soll. [...]

  6. Gk |  16.05.2011 | 08:30 | permalink  

    Von “no robot” hat die Bundesjustizministerin vermutlich noch nie gehört.

    Warum gibt’s (1) Gratis-Inhalte der Verlage im Web, warum lassen sich diese (2) von Suchmaschinen finden und warum können sie noch gratis abonniert werden ((3) Feed))?
    (Über Feedreader inkl. Flipboard, Instapaper (read later) lassen sich individuelle Zeitungen auf iPad, Kindle u.a. gratis übertragen. Wozu soll ich mir noch eine Zeitung kaufen?)

    Wenn diese drei Fragen im Bundesjustizministerium beantwortet werden würden, würde erkannt werden, wie überflüssig und unsinnig ein Leistungsschutzrecht ist. Es ist ein reines Lobby-Vorhaben. Für Fehlentscheidungen der Verlage ist der Gesetzgeber nicht zuständig.

    Dass mich die Realitätsferne der Bundesjustizministerin auch in anderen Bereichen ärgert, habe ich unter Gk verlinkt.

  7. 7tupel |  16.05.2011 | 08:49 | permalink  

    Na dann kann man nur hoffen, dass Anbieter wie Google die entsprechenden Seiten einfach nicht mehr in ihrer Suchmaschine verlinken. Spätestens wenn die Verlage dann merken dass ihre Webangebote nur noch halb so viel besucht werden, dann werden diese merken dass dieses Gesetz eine dumme Idee war. Denn die Mehrzahl der Besucher gelangt nunmal über Google o.ä. auf die Seiten der Verlage.

  8. Leistungsschutzrecht « stohl.de |  16.05.2011 | 09:00 | permalink  

    [...] [...]

  9. Franz Neumeier |  16.05.2011 | 09:06 | permalink  

    Was ich partout nicht verstehe ist, warum in der ganzen politischen Diskussion zu diesem Thema immer nur davon gesprochen wird, die Leistung der *Verlage* zu schützen.

    1. Die urheberrechtlich relevante Leistung erbringt der Autor/Fotograf und nicht der Verlag.

    2. Auch ein professineller Blogger und jeder private (Hobby-)Websitebetreiber erbringt genau die selbe Leistung.

    Warum wird hier also immer implizit eine Zweiklassengesellschaft angenommen, die Verlagen mehr Rechte zubilligen soll als anderen Publishern? Und muss ich jetzt als Betreiber einer Content-lastigen Website offiziell einen Verlag gründen, um an diesen Rechten teilhaben zu können? Es ist doch realistisch gesehen völlig unmöglich, eine Grenze zu ziehen zwischen Verlagen (die aus eigener Schuld in der Krise sind und viel zu hohe Kosten für ihre Onlien-Auftritte haben) und schlanken, effizienten Online-Publishern (die sehr häufig professionelle und gute journalistische Leistung erbringen, oft beser als die großen Verlage).

    Noch absurder wird’s, wenn man bedenkt, dass Hobby-Webmaster ihre Google-Adsense- und Affiliate-Einnahmen versteuern müssen, die Kosten dafür aber nicht absetzen können (weil ja Hobby). Verlage können die Kosten und Einnahmen gegenrechnen. Und jetzt soll mit den sog. Leistungsschutzrechten das Ungleichgewicht noch weiter ausgebaut werden? Verlage kriegen Geld für die selbe Leistung, die andere kostenlos bringen sollen?

    Ich finde, Google kommt den Verlagen schon genug entgegen (und ärgert seine User), indem kostenpflichtiger Content indexiert und in den SERPs angezeigt wird, obwohl der User den Content dann nur jenseits der Bezahlschranke zu sehen bekommt. Vielleicht sollte Google den Spieß umdrehen und für diese Dienstleistung Gebühren verlangen …

  10. Dr. Christian Kohlschütter |  16.05.2011 | 09:16 | permalink  

    Wenn das Leistungsschutzrecht tatsächlich kommt, dann sollten sich die Presseverlage wenigstens verpflichten, sämtlichen Print-Content kostenfrei ins Netz zu stellen. Die Presse im WWW ist doch nur ein billiger Abklatsch des gedruckten Originals.

    Nur: Dazu wird es nicht kommen, sagt doch Frau Leutheusser-Schnarrenberger schon trefflich im Interview, dass sich mit der “Snippet-Abgabe” eh nicht viel verdienen lässt, dazu noch über eine VG proporzkonform verteilt…

    Das Argument “geistiges Eigentum schützen” geht zudem völlig fehl. Die Verlage sind es doch gerade, die ihre Inhalte ohne Zwang kostenlos ins Internet stellen. Wer hat ihnen das vorgeschrieben? Wer hat sie dazu gezwungen, in Suchmaschinen aufgelistet zu werden? Wer sein Eigentum so aus dem Fenster wirft, hat kein Mitleid verdient.

  11. Falk D. |  16.05.2011 | 10:07 | permalink  

    Ich denke/hoffe die FDP ist nur mal wieder unfreiwillig der Prügelknabe für den Koalitionsvertrag. Es steht EIN Leistungsschutzrecht drin, also muss EIN Leistungsschutzrecht kommen, zumal die FDP jetzt die Bürgerrechte wiederentdecken will und von daher Steherqualitäten bei Vorratsdatenspeicherung und anderen Themen beweisen wollen wird. Dafür muss ein Verhandlungserfolg für die CDU her, wenn er auch vermutlich nicht das Papier wert sein wird, auf dem er steht. Das ist ein Tausch von Äpfel gegen Birnen, aber Politik hat sich noch nie um ein einheitliche Metrik gekümmert.

  12. Leistungsschutzrecht: Destruktiver Eingriff in das digitale Ökosystem » netzwertig.com |  16.05.2011 | 11:01 | permalink  

    [...] hält sie demnach selbst für begrenzt.Eigentlich geht es also nur ums Prinzip.Siehe auch zum ThemaLeistungsschutzrecht: Leutheusser-Schnarrenberger will ‚Snippet‘-Abgabenpflicht„VG snippet“Wie drastisch will eigentlich Leutheusser-Schnarrenberger das Netz regulieren? [...]

  13. Marc |  16.05.2011 | 11:07 | permalink  

    Auch nett. Erst alles ins Netz schmeißen und nichts dagegen tun, dass die eigenen Inhalte automatisiert ausgelesen werden können und sich dann darüber beschweren, dass das passiert.

    Vielleicht sollte Google auch mal bei der FDP anklopfen und Gebühren für Suchmaschinenpositionen anfordern. Oder was zahlen die Verlage noch mal an Google für die vermittelten Besucher?

    Die Verlage machen mit Onlinemedien und deren niedrigen Kostenstruktur mehr Geld als je zuvor, kaufen sich bei Internetprojekten ein wo es nur geht und beschweren sich dann anschließend, dass ihnen zwei Mark Fünfzig entgehen könnten. Gut Moral gibts ja nicht, aber mal im Ernst. Das haben Sie Google nicht nur wg. der Suchmaschine zu verdanken, sondern auch wg. deren Vermarktung. Und ein solches Gesetz richtet sich damit gegen den Hauptgeldgeber. Da würde ich ja eher die Füße still halten. Sonst macht Google einfach das, was sie schon bei Youtube gemacht haben und sagt “Diese Pressemitteilung enthält Content von Spiegel Online. Es ist in deinem Land nicht verfügbar. Das tut uns leid.”.

    Außerdem: Wie soll man Snippets bitte lesen? Bei Google News werden gerade mal zwei Zeilen Text ausgegeben. Und wohlgemerkt geht es der FDP nur um automatisiert ausgelesene Texte und nicht manuelle Zitate also wirklich nur darum. Das ist doch mehr als lächerlich. Dann müsste man allgemein allen Webmastern Gebühren zusprechen, weil die ja schließlich den Content für die Suchmaschine liefern.

  14. Vera Bunse |  16.05.2011 | 13:00 | permalink  

    Überlege, SLS anzuschreiben, um ein gleich geartetes Recht für Blogger einzuführen, die regelmäßig von den Holzmedien für nicht gekennzeichnete Zitate herangezogen werden.

  15. Robert Nabenhauer |  16.05.2011 | 13:40 | permalink  

    Als Blogbetreiber mit stetig wachsender Leseranzahl, sind wir an Ihrer Beurteilung des Ebooks “XING erfolgreich nutzen” unter http://www.xing-erfolgreich-nutzen.com interessiert. Ich freue mich auch über Ihren positiven Kommentar in unserem Blog http://www.presalesmarketing-blog.com

    Freundliche Grüße,
    Robert Nabenhauer

  16. “Dieses Suchergebnis ist in Ihrem Land nicht verfügbar” |  16.05.2011 | 13:41 | permalink  

    [...] von Carta-Kommentator Gerald übernommen) Artikel mit Anderen [...]

  17. Gk |  16.05.2011 | 14:22 | permalink  

    Ein Leistungsschutzrecht soll Leistung schützen. Welche bitte? Was (1) leisten die Verlage?

    Inhalte auf eine Webseite kann jeder packen, der ein paar grundlegende Web-Kenntnisse hat. Die eigentliche Leistung stammt von den Urhebern. Diese werden durch ein Leistungsschutzrecht nicht geschützt.

    Ein fertiges Presseerzeugnis online zu stellen, dürfte sich vom Aufwand in Grenzen halten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Es gibt (2) keinen Anspruch der Internetnutzer auf Gratisnutzung von Presseerzeugnissen!

    Es gibt keinen Grund, in einer „Leistungsgesellschaft“ eine Branche gegenüber den anderen zu schützen, zu (3) bevorzugen. Das widerspricht zutiefst liberaler Politik.

    Die Bundesjustizministerin betont die Aufklärung der Jugend über geistiges Eigentum. Das ist kein Argument für ein Leistungsschutzrecht, da dieses die Urheber, die Rechteinhaber des geistigen Eigentums nicht schützt. Gerade die junge Generation muss aus den Möglichkeiten des Webs (Informationsaustausch, freie Meinungsäußerung) voll schöpfen können. Ein Leistungsschutzrecht (4) schränkt ein.

    Ein (5) systemwidriger, behäbiger Aufwand, der über eine Verwertungsgesellschaft angestrebt wird.

    Mir kommt das Leistungsschutzrecht wie ein (6) Geschenk der Politik an die alteingesessenen Verlage vor, deren Fehlentscheidungen nun durch ein Gesetz ausgebügelt werden. Die FDP ist für merkwürdige Geschenke bekannt (Umsatzsteuersatzsenkung im Hotelgewerbe). Politik braucht bestimmte Presse. Offenheit und Transparenz sollte der Vorzug gegeben werden. Uns Bürgern zuliebe.

    Gut finde ich die hier geäußerte Idee: Google ignoriert künftig Presse-Erzeugnisse im Web. Dann gäb’s ein Gesetz weitgehend ohne Anwendungsbereich, wenn es denn wirklich kommt, was ich immer noch nicht annehme kann, das geht ja gar nicht… Es ist nicht das erste Mal, dass die Politik die Möglichkeiten des Netzes unterschätzt hat.

  18. Robin Meyer-Lucht |  16.05.2011 | 14:57 | permalink  

    Kleine Ergänzung: Die oben beschriebene Forderung nach einer Vergütungspflicht für das Lesen an gewerblich genutzten PCs wird vom Presseverlegerverband BDZV nicht unterstützt:

    http://www.bdzv.de/leistungsschutzrecht_faq.html

    “Wird das Lesen von Presseartikeln im Internet durch das Leistungsschutzrecht für Verlage kostenpflichtig?

    Nein, das Lesen bleibt weiter frei und kostenlos. “

  19. Benjamin Stöcker |  16.05.2011 | 15:07 | permalink  

    Muss dann Twitter in Zukunft für Tweets bezahlen? Gibt es eigentlich eine schöne Auflistung, WELCHE Verlage das genau wollen – so langsam wäre ich ja mal für einen Boykott.

    Frei nach dem Motto: Darf ich euch nicht mehr zitieren Besuche ich euch auch nicht mehr!

  20. Robin Meyer-Lucht |  16.05.2011 | 15:25 | permalink  

    @ Benjamin Stöcker: Twitter und Facebook wären in der Tat sehr interessante Fälle …

  21. Gk |  16.05.2011 | 15:30 | permalink  

    #18
    „Wird das Lesen von Presseartikeln im Internet durch das Leistungsschutzrecht für Verlage kostenpflichtig?
    Nein, das Lesen bleibt weiter frei und kostenlos.“

    Was für ein wirtschaftlicher Blödsinn.

    Die Marktwirtschaft wird ausgehebelt, wenn die (Zeitungs-)Verleger weiterhin freimütig verschenken, umgekehrt aber eine Art Bestandschutz für ihre Branche gesetzlich garantiert haben wollen. Der Ruf nach Staatsschutz schadet dem Wettbewerb. Kann nicht aus Fehlern gelernt werden und die Presse sich für ein Bezahlsystem entscheiden? Dafür muss der Gesetzgeber nicht bemüht werden. Ich will als Leserin gar nichts von Verlagen geschenkt bekommen.

    Es gibt keinen Anspruch, keine Anspruchsgrundlage (!) der Netznutzer auf Gratisinhalte der Verlage im Web. Ein Irrglaube hier irgendwelche vermeintlichen Ansprüche bedienen zu müssen (s. Zitat).

  22. AndreasP |  16.05.2011 | 15:54 | permalink  

    DIe Idee ist so lächerlich, dass man sie eigentlich gar nicht kommentieren braucht.

    Aber wenn schon so eine doofe und sinnlose Abgabe kommen soll, soll bitte unbedingt noch ins Gesetz, dass jeder kommerzielle Verlag, der irgendwo die wohlgesetzten Wopte “Quelle: Internet” oder “Quelle: Wikipedia” verwendet, 10.000 Euro Strafe zahlen muss.

  23. Leistungsschutzrecht: „Snippets“ sollen kostenpflichtig werden » t3n News |  16.05.2011 | 16:18 | permalink  

    [...] Leistungsschutzrecht: Leutheusser-Schnarrenberger will ‚Snippet‘-Abgabenpflicht – Robin Meyer-Lucht [...]

  24. Iris B. |  16.05.2011 | 19:01 | permalink  

    Ich find ja schon lange, dass wir auf Verlage, die nur mit einer Forderung nach Zwangsabgaben im Internet publizieren wollen, genauso gut verzichten können wie auf die FDP. Wenn ich Google wär, würd ich die einfach rausschmeißen und feddich.
    btw: Ich will fuffzig Cent Lizenzgebühr von jedem, der diesen Kommentar oder Teile davon veröffentlicht. Der ist nämlich auf meinem Mist gewachsen ;o).

  25. Tom Becker |  16.05.2011 | 21:34 | permalink  

    Es wäre schön, wenn versucht werden würde sich sauber über das Thema zu unterhalten.

    Ich bin auch gegen ein Leistungsschutzrecht, welches Snippets betreffen würde. Es ist meiner Meinung nach aber bei aller berechtigten Kritik wichtig, ein mögliches LSR nicht anhand von Dingen zu bewerten, die nicht zutreffen, sondern klare Gegenargumente zu bringen, ansonsten ist doch niemandem geholfen.

    (1) (u.a. @ 9. Franz Neumeier) Es wird hier keine zweiklassen Gesellschaft geschaffen, die andere Publisher benachteiligt. Für andere Publisher gibt es nämlich bereits LSRs (§§ 70 – 87e UrhG) – z.B. für Musikverlage. (Insofern @ 4.Gerald : sehr richtig…haha)

    (2) (u.a. @ 9. Franz Neumeier / 17. Gk) Man braucht nicht zu argumentieren, dass die urheberrechtlich relevante Leistung von den Autoren/Fotografen geschaffen wird, weil es beim LSR ja gerade darum überhaupt nicht geht. Es soll ja eben eine Leistung geschützt werden, die nicht urheberrechtlich schutzfähig ist. Die Verleger argumentieren hier hauptsächlich mit der wirtschaftlichen Investition und der Leistung: “Verbreiten des Werkes”. Man kann sich über den umgangssprachlich definierten Begriff “Leistung” in Bezug auf das Schaffen eines Verlegers aufregen, aber juristisch ist es eine Leistung, die nunmal da ist – die Verlage tun ja schließlich was.

    (3) (u.a. @ 3. Sebastian) Mit dem Zitatrecht hat das Ganze nur wenig zu tun. Weil die Zitierfreiheit aus mehreren Gründen garnicht erst betroffen ist. Bei Google snippets handelt es sich nämlich nicht um Zitate, weil das Zitat nur eine Kopie von urheberrechtlich schutzfähigen Werken sein kann (s. § 51 UrhG). Das bedeutet, dass das snippet nur ein Zitat ist, wenn das, was mit ihm kopiert wird, schon für sich genommen urheberrechtlich schutzfähig ist, was bei Satzbausteinen nicht der Fall ist. Wäre dem nicht so, dann bräuchten die Verleger kein LSR, weil Zitate nur als Mittel zum Zweck zulässig sind, also als Bestandteil eines eigenen Textes, der schon länger sein sollte als das Zitat. Zitate bleiben also mit oder ohne LSR frei.

    (4) Warum sie kein norobot nehmen??? Ist das eine ernsthafte Frage? Es ist doch offensichtlich, dass Verleger Geld verdienen wollen und diese wissen sehr genau, dass Suchmaschinen das Tor zum Internet sind und sie jene dringend brauchen. Man könnte annehmen, dass es sich um einen logischen Fehler in der Argumentation handelt, wenn Verleger Suchmaschinen kritisieren, aber sich nicht raushalten, aber Verleger kritisieren ja nicht, dass es snippets aus ihren Veröffentlichungen gibt, sondern dass diese nicht bezahlt werden.

    Nun zu meinen Argumenten:

    Der Versuch gegen das LSR juristisch zu argumentieren ist eigentlich hinfällig, da es LSRs auch für andere Verbreiter gibt und andere Rechte, wie die Zitierfreiheit dadurch nicht eingeschränkt werden…zumindest, wenn es so bleibt, wie seit dem Koalitionsvertrag kommuniziert wird.
    Im Grunde reduziert sich daher alles auf das, was 4. Gerald geschrieben hat und es bleibt nur ein Apell wirtschaftlicher Natur an die Verleger. Ich habe mal von einer Studie gelesen (die ich jetzt in der Kürze der Zeit nicht finde, aber es dürfte niemanden geben, der ernsthaft was anderes glaubt), derzufolge an die 70% der Leser von Onlinemedien über Suchmaschinen kommen. Alle Onlinemedien sind voller Werbung. Das Argument von SLS, dass sich Suchmaschinen für die “Vermarktung von journalistischen Inhalten” revanchieren sollen zieht demnach wenig, weil diese den Onlinemedien viele Klicks und auch offline Leser beschehren.

    Man sieht es bei den Musikverlage…jahrelang haben sie für ein LSR gekämpft, die Erneuerung des Geschäftsmodells verschlafen, gegen Raubkopierer gewettert und sehen iTunes jetzt davon ziehen. Den Zeitungsverlagen wirds vielleicht auch mal so gehen und aufstrebende Journalisten umgehen den Zwischenschritt “Label/Verlag” einfach, weil es wirtschaftlich keinen Sinn mehr macht und der Major-Vertrag zunehmend uncool wird.

  26. Franz Neumeier |  17.05.2011 | 07:03 | permalink  

    @Tom Becker

    zu (1): Ich sprach nicht von anderen Content-verwertenden *Unternehmen* wie beispielsweise Musikverlagen. Gehen wir doch mal als beispiel davon aus, dass Google pro verwendetem Snippet 1 Cent bezahlen muss. Ein Artikel auf FAZ-Online wird 1.000mal in den Suchergebnissen angezeigt, Google überweist 10 Euro. Ich schreibe einen Online-Tet auf meinem eigenen Blog, das Snippet wird 1.000mal angezeigt, Google überweist mir Null Euro, weil ich kein Verlag oder sonstiger Content-Verwerter bin, sondern die ganze Arbeit/Leistung für Webserverbetrieb, Wartung, Marketing etc. selbst erbringe. Das meine ich mit Zwei-Klassen-Gesellschaft – manche (die sog. Verlage) bekommen Geld für etwas, das andere (im Beispiel ich) in genau der selben weise tun, nur dass hier vom vorgeschlagenen Gesetz keine “Leistung” dahitner vermutet wird und daher keine Vergütung stattfinden soll. Wenn schon Unsinn in einem Gesetz verankern, dann bitte für alle in gleicher Weise.

    zu (2): Ich gebe zu, ich habe mich unpräzise ausgedrückt. Was ich meinte ist: Meiner Auffassung nach erbringen die Verleger in Zusammenhang mit der Online-Veröffentlichung von Content keine zusätzliche Leistung, die der Rede Wert wäre. Jeder kann Content mit einem 1,99-Euro-Webhosting-Paket von Strato & Co. im Web veröffentlichen. Die eigentliche Leistung von Verlegern, bei der man über einen Schutz diskutieren könnte, erbringen selbige im klassischen Print-Publishing, und das sollte nicht online quersubventioniert werden, jedenfalls nicht zwangsweise per Gesetz.

  27. Lesetipps für den 17. Mai | Netzpiloten.de - das Beste aus Blogs, Videos, Musik und Web 2.0 |  17.05.2011 | 09:17 | permalink  

    [...] 2.0 Leistungsschutzrecht: Leutheusser-Schnarrenberger will ‚Snippet‘-Abgabenpflicht — …: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals öffentlich erklärt, worum es [...]

  28. Tom Becker |  17.05.2011 | 12:02 | permalink  

    @ Franz Neumeier

    Das meinte ich im Übrigen mit sauberer Argumentation. Es gibt eine Diskussion darüber, welcher Begriff sich juristisch einwandfrei beim LSR nutzen lässt – also ob es nun Publisher, Verbreiter, Verlag, Verleger etc. ist. Welches Wort Sie aber auch nutzen, es meint in der Diskussion um ein LSR sowohl das Verlagshaus, als auch Sie in Ihrem Beispiel. Insofern sind Sie auch ein Content-Verwerter/Publisher/Verleger/Verbreiter – wie Sie wollen.

    Hier wird daher keine Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Form geschaffen, die Sie skizzieren. Wenn das LSR so bleibt, wie es momentan aussieht, können auch Sie sich darauf berufen.

    Das Problem wird vielmehr in Ihrem zweiten Punkt deutlich. Zwar übersteigen die Investitionen eines Verlages in einen Online-Auftritt einer Zeitung, ehrlich gesprochen, 1,99€, aber dennoch wird es immer einfacher/billiger Verbreiter zu sein.

    Das bedeutet, dass die klassische Arbeit eines Verlages schrittweise immer überflüssiger wird – ich kann hier nur auf meinen Beitrag 25. verweisen, um nicht alles doppelt zu schreiben.

  29. Franz Neumeier |  17.05.2011 | 12:24 | permalink  

    @Tom Becker

    Danke für die Klarstellung bzgl. 2-Klassen-Gesellschaft. Das war mir so tatsächlich nicht klar.

    Die 1,99 Euro waren natürlich etwas provokant. Trotzdem zwingt ja auch hier niemand die Verlage, in Online-Publishing-Systeme zu investieren. Die machen das durchaus absolut freiwillig – jedenfalls im Rahmen des ganz normalen Drucks, der durch Konkurenz und Markt in allen anderen Wirtschaftszweigen ganz unabhängig vom Internet ganz genauso existiert. Und wenn man den Dilettantismus in vielen Verlagen beim Thema Online-Publishing und CMS anschaut (und ich schreibe dazu durchaus aus persönlicher Kenntnis heraus, nicht nur vom Hörensagen), dann sind viele der Kosten unnötig und selbst verschuldet. Aber grundsätzlich stimmen wir in dem Punkt ja ohnehin überein.

  30. Leistungsschutzrecht: Leutheusser-Schnarrenberger will ‘Snippet’-Abgabenpflicht |  17.05.2011 | 14:32 | permalink  

    [...] Medienpolitik: “Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals öffentlich erklärt, worum es ihr … [...]

  31. Jens Best |  17.05.2011 | 15:24 | permalink  

    Warum hört es nicht auf, dass wir uns mit solchem Unsinn beschäftigen müssen?

    What a fucking waste of time.

  32. Radikale Basisdemokratie |  24.05.2011 | 22:32 | permalink  

    Ich freue mich schon auf die nächste Bundestagswahl wenn die FDP hoffentlich nicht mehr in den Bundestag einziehen wird ;)

  33. Kleine Linkschau – 25. Mai 2011 « RESSORTJOURNALISMUS HOCHSCHULE ANSBACH |  25.05.2011 | 09:09 | permalink  

    [...] Leistungsschutzrecht: Leutheusser-Schnarrenberger will ‚Snippet‘-Abgabenpflicht [...]

  34. Ein Bäckermeister, Verleger, Autoren und das Leistungsschutzrecht « … Kaffee bei mir? |  25.05.2011 | 14:12 | permalink  

    [...] seinen Kollegen durch stetige Wiederholung gelungen sein, die Politiker in Berlin zu überzeugen: Leutheusser-Schnarrenberger will ‚Snippet‘-Abgabenpflicht für Suchmaschinen-Betreiber an [...]

  35. Was das Leistungsschutzrecht vom JMStV lernen kann » Engeln.de |  05.06.2011 | 14:25 | permalink  

    [...] münden wird.  Wie CARTA unter Bezugnahme auf ein Interview mit der Bundesjustizministerin berichtet hat, soll es zumindest eine “Abgabepflicht auf Snippets” [...]

  36. Kommentar: “Zapp” schürt Ängste vor dem Leistungsschutzrecht « Christian Spöckers Reporter-Blog |  27.04.2012 | 20:59 | permalink  

    [...] bereits im vergangenen Jahr, im Mai 2011, deutete das Medienportal carta.info an, dass sich das Gesetzesvorhaben nicht auf Bloggerin Lieschen Müller auswirken solle, sondern [...]

  37. Guten Morgen Bodensee! | See-Online.info |  24.10.2012 | 20:07 | permalink  

    [...] Leutheusser-Schnarrenbergers Ausführungen zum Leistungsschutzrecht treibt uns nur ein müdes Lächeln, wenn nicht bittere Tränen, ins Gesicht. Wenn es denn so käme, [...]

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