#Leistungsschutzrecht

Jani: Leistungschutzrecht dürfte “deutlich” hinter Verleger-Vorstellungen zurückbleiben

von , 1.2.11

Der Jurist Ole Jani ist “parlamentarischer Berater für Urheberrechtsfragen” bei der FDP-Bundestagsfraktion und gilt als einer der wichtigsten Berater der Justizministerin auf diesem Gebiet. In der jüngsten Ausgabe der medienpotlischen Zeitschrift “Promedia” schreibt Jani über die geplanten Urheberrechtsanpassungen im Zuge des “Dritten Korbs” – und dabei auch über die Pläne zum Carta-Kernthema Leistungsschutzrecht.

In einigen Wochen ist ein erster Referentenentwurf aus dem Justizministerium zum Leistungsschutzrecht zu erwarten. Jani deutet in seinem Text an, in welche Richtung der Entwurf gehen wird. Demnach werde, so Jani,

  • das Leistungsschutzrecht “deutlich hinter dem zurückbleiben“, was sich die Presseverleger erhofft hätten.
  • Der Ansatz, das “bloße Lesen” von Artikeln am Bildschirm abgabenpflichtig zu machen, sei “fernliegend“. Schließlich sei dies gar kein urheberrechtlich relevanter Vorgang.
  • Der Entwurf werde so ausfallen, dass sich die Kritik des BDI als unbegründet erweisen werde.

Zumindest auf Seiten der FDP sind also die Tendenzen beträchtlich, eine “kleine Lösung” in Sachen Leistungsschutzrecht anzustreben – am Ende könnte wenig mehr rauskommen als eine Art “Lex Google”, wonach Aggregatoren für Snippets zu zahlen hätten. Die flächendeckende Abgabenpflicht für gewerbliche Leser erscheint zunehmend unwahrscheinlich.

Jani schreibt in Promedia konkret:

Das Leistungsschutzrecht würde den Verlagen ein eigenes Recht geben, damit sie einfacher und umfassender gegen Rechtsverletzungen im Internet
vorgehen können. Die Bundesjustizministerin hat das als „wichtige rechtspolitische Grundsatzentscheidung“ bezeichnet. In ihrer Berliner Rede hat sie zugleich klargestellt, dass ein solches Leistungsschutzrecht nicht dem Schutz alter Geschäftsmodelle dienen würde.

Eine Abschaffung der freien Verlinkung sei genauso wenig geplant wie die Beschränkung der Zitatfreiheit. Das Justizministerium strebt offensichtlich eine Lösung an, die neben den Verlegern auch den Belangen der Kreativen, also insbesondere der Journalisten, gerecht wird und hat die Funktionsfähigkeit des Internets insgesamt berücksichtigt.

Fernliegend erscheint deshalb auch, dass durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger Nutzungen, wie das bloße Lesen am Bildschirm, dem Urheberrecht unterworfen werden, die urheberrechtlich irrelevant sind.

Sofern das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im „Dritten Korb“ aufgegriffen wird, dürfte es daher deutlich hinter dem zurückbleiben, was als Entwurf der Verleger vor einigen Monaten an die Öffentlichkeit gelangt ist. Damit wäre auch die jüngst vom BDI und anderen Wirtschaftsverbänden geäußerte Kritik unbegründet.

Zitiert mit freundlicher Zustimmung von Promedia. Mehr zu Promedia hier.

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