Papier-Gutachten: “Ein eigenartiges Verständnis von Medien- und Kommunikationsfreiheit”

von , 11.8.10

Der Telemedicus hat einen Gastbeitrag von Karl-Heinz Ladeur zu Hans-Jürgen Papiers Gutachten (“Presse macht Rundfunk“) veröffentlicht. Papier hatte in dem Gutachten für die ARD festgestellt, dass das Internet verfassungsrechtlich weitestgehend dem Rundfunk zuzuordnen sei, eine öffentlich-rechtliche Grundversorgung im Internet gefordert und erklärt: “Begibt sich die Presse allerdings auf das Gebiet des Rundfunks, der im modernen Sinne auch Internetangebote umfasst, muss sie die öffentlich-rechtliche Konkurrenz aushalten.”

Aus Sicht von Karl-Heinz Ladeur zeigt Papier “ein eigenartiges Verständnis von Medien- und Kommunikationsfreiheit” – wenn er forderte, dass die Nutzer sich die Informationen “nicht selbst zusammensuchen” müssen. Dem Gutachten fehle leider die “genauere Analyse der ‘Online-Revolution'”:

Ein „objektiver und nicht tendentiöser Überblick über das Meinungsspektrum“ durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei [nach Papier] notwendig, weil dem Bürger „nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung steht“ und er sich so die Informationen „nicht selbst zusammensuchen“ muss. Diese Interpretation offenbart ein eigenartiges Verständnis von Medien- und Kommunikationsfreiheit, das zugleich zu erkennen gibt, warum sich sein Protagonist weder mit dem grundlegenden Wandel der Kommunikation auseinandersetzen muss, der mit dem Internet einhergeht, noch zu fragen braucht, wie es um die Vielfalt der Information im Internet bestellt ist.

Die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten am Internet ist sicher legitim. Dass allerdings ohne genauere Analyse der „Online-Revolution“ so weitreichende, die Rolle der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht reflektierende rechtliche Annahmen formuliert werden, ist schwer nachvollziehbar: Das Internet ist ein „Meta-Medium jenseits aller bisher bekannten Medien“ und verlangt deshalb auch Rechtsformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nicht „more of the same“.

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