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Telekom: Eine umfassende Netzneutralität ist “nicht im Interesse der Allgemeinheit”

von , 9.8.10

In der vergangenen Woche gab es bekanntlich ein vernehmbares Raunen in Sachen “Netzneutralität”. Die New York Times hatte von Gesprächen berichtet, wonach Google besonders schnelle Datenleitungen beim US-Netzbetreiber Verizon anmieten oder kaufen könnte. Google und Verizon dementierten zwar die vermeldeten Pläne, nicht aber eine geplante Zusammenarbeit.

Die zugleich bekannt gewordene Definition Eric Schmidts der Netzneutralität weist dabei den Weg, den die Kooperation der beiden Konzerne nehmen könnte: Demnach wäre es in Ordnung und mit der Netzneutralität vereinbar, wenn Verizon bestimmte Datenarten bevorzugen, dabei aber alle Anbieter gleich behandeln würde. Netzbetreiber könnten beispielsweise Videostreams priorisieren, müsste aber alle Streaming-Anbieter gleich behandeln.

Update: Google und Verizon setzen sich im Rahmen von “managed services” für eine Priorisierung von Datendiensten außerhalb des “öffentlichen Internets” und im mobilen Internet ein (WaPo,Wired, HuffPo, NetzPo).

Eine strikte Gleichbehandlung sämtlicher Datenpakete kann nicht im Interesse der Allgemeinheit und der Endnutzer sein. (Foto: Deutsche Telekom AG)

Blank: "Eine strikte Gleichbehandlung sämtlicher Datenpakete kann nicht im Interesse der Allgemeinheit und der Endnutzer sein." (Foto: Deutsche Telekom AG)

Auch hierzulande wird die Entwicklung sehr genau beobachtet. Netzneutralität ist ein Kernthema der Internetenquete-Kommission und in der vergangenen Wochen stand die Presserklärungsmaschinerie vernehmbar kurz vor der Aktivierung – bis Google gerade noch rechtzeitig dementierte.

Von der Deutschen Telekom gab es in den letzten Monaten nur einen Halbsatz zur Netzneutralität. Telekom-Chef René Obermann hatte gegenüber dem Manager Magazin gesagt, eine höhere Übertragungsqualität von Musik- und Videodiensten solle “auch differenziert bepreist werden”. Die Telekom diskutiere dies bereits mit Google und anderen. Bereits diese Andeutungen sorgen für eine Protestwelle auf Twitter und in Blogs.

Carta hat daher im Zuge der US-Ereignisse die Deutsche Telekom noch einmal um ein Statement zur Netzneutralität gebeten – und eine sehr instruktive Antwort von ihrem Sprecher Philipp Blank erhalten.

Auch die Deutsche Telekom denkt demnach in den Bahnen der Eric-Schmidt-Definition von Netzneutralität: Neutral und diskriminierungsfrei sollten nur “die Daten aller Anbieter aus einem Segment” behandelt werden, so Blank. Die Telekom spreche sich für die Gleichbehandlung der Anbieter “innerhalb von Qualitätsklassen” aus. Die Anbieter von Streaming-Videos würden demnach gleich behandelt, der Zugang zu garantiert ruckelfreien Videos könnte aber den Nutzern als gesonderte Tarifoption angeboten werden.

Zugleich erklärt die Telekom, dass eine streng verstandene Netzneutralität – im Sinne einer strikten Gleichbehandlung sämtlicher Datenpakete – “nicht im Interesse der Allgemeinheit und der Endnutzer” sei:

“Im Interesse der Nutzer ist nicht allein der diskriminierungsfreie Zugang zu Informationen und Anbietern, sondern auch das reibungslose Funktionieren von Anwendungen und effizient eingesetzte Netzressourcen, die letztlich zu niedrigen Zugangspreisen beitragen.”

Die Telekom fordert vielmehr “eine intelligente Steuerung des Internetverkehrs über Qualitätsklassen”. Es sei ein schützenswertes volkswirtschaftliches Prinzip, dass Anbieter für unterschiedliche Qualitäten auch unterschiedliche Preise verlangen könnten. Dies habe sich im Internet, beispielsweise bei E-Mail-Diensten, längst durchgesetzt.

Zugleich macht die Telekom deutlich, dass sie bei der “konkreten Ausgestaltung” möglicher Datentransportklassen noch ganz am Anfang stehe.

Die Deutsche Telekom, mit über 10 Mio. DSL-Anschlüssen größter Anbieter hierzulande, bezieht damit sehr deutlich Stellung, wonach die Netzneutralität innerhalb von Angebotssegmenten und Qualitätsklassen gelten soll – nicht aber global auf den gesamten Datenverkehr bezogen werden soll. Eine umfassende Gleichbehandlung aller Datenpakete sei, so der Telekommunikationskonzern, nicht im Interesse der Allgemeinheit, der Angebotsqualität und einer effizienten Nutzung der Netzwerkressourcen.

Die Erklärung von Philipp Blank, Pressesprecher der Deutschen Telekom AG, gegenüber Carta in voller Länge:

“Wir beobachten die Diskussionen in den USA mit großem Interesse. Aufgrund des erheblich ansteigenden Datenverkehrs braucht das Internet eine intelligente Steuerung, um die Qualität des Informationstransports und der Anwendungen sicherzustellen.

Eine strikte Gleichbehandlung sämtlicher Datenpakete kann nicht im Interesse der Allgemeinheit und der Endnutzer sein. Bei einer solchen Gleichbehandlung würde die Qualität von Diensten wie Videokonferenzen oder Telemedizin erheblich eingeschränkt. Im Interesse der Nutzer ist nicht allein der diskriminierungsfreie Zugang zu Informationen und Anbietern, sondern auch das reibungslose Funktionieren von Anwendungen und effizient eingesetzte Netzressourcen, die letztlich zu niedrigen Zugangspreisen beitragen.

Daher gilt es, innovatives Netzwerkmanagment und unterschiedliche Qualitätsklassen zu ermöglichen. Dabei muss aber ein diskriminierungsfreier Zugang innerhalb von Qualitätsklassen sichergestellt werden: Die Daten aller Anbieter aus einem Segment sind selbstverständlich gleich zu behandeln. Hier darf nicht diskriminiert werden.

Dass unterschiedliche Qualitäten auch unterschiedliche Preise haben, ist im Internet längst etabliert: So bieten beispielsweise Anbieter von E-Mail-Diensten oder sozialen Netzwerken wie Xing neben einer kostenlosen Version auch kostenpflichtige Angebote an, die etwa keine Werbung oder zusätzliche Suchfunktionen umfassen. Es ist ein volkswirtschaftlich wichtiges Grundprinzip, dass Anbieter unterschiedliche Qualitäten auch zu unterschiedlichen Preisen anbieten können. Bei der konkreten Ausgestaltung möglicher Qualitätsklassen für den Datentransport stehen wir aber noch ganz am Anfang.

Klar ist hingegen schon jetzt: Wir brauchen eine intelligente Steuerung des Internetverkehrs über Qualitätsklassen.”

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