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Ver.di zum Leistungsschutzrecht: Freie Journalisten sind nur bedingt freigestellt

Redaktion | 17 Kommentar(e)


Freie Journalisten sollen von Leistungsschutzabgaben freigestellt werden. Wie nun zeigt, könnte das gar nicht so einfach werden – weil die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist.

06.08.2010 | 

Sollte die Leistungsschutzrecht-Abgabe für Presseverleger kommen – die Branche selbst soll davon freigestellt bleiben: Verlage und Journalisten, so die Planung, sollen keine Leistungsschutzabgaben zahlen. Genau dies könnte aber schwierige werden:

Wolfgang Schimmel, Justiziar bei der Gewerkschaft Ver.di, wies nun in einem Interview mit dem medienpolitischen Fachmagazin promedia darauf hin, dass der Beruf des Journalisten nicht geschützt sei. Da sich somit theoretisch jeder als Journalist bezeichnen könnte, sei eine Freistellung von der Leistungsschutzabgabe für freie Journalisten kaum umsetzbar:

Schimmel: “Es ist nicht einfach, freie Journalisten im Gesetz von Vergütungsansprüchen freizustellen.”

Freie Journalisten würden daher, so Schimmel, spezielle Verträge mit Verwertungsgesellschaften schließen müssen, wonach sie “auf keinen Fall mehr für die Nutzung zahlen müssen, als sie an Ausschüttungen erhalten.”

Daraus könnte folgen, dass freie Journalisten weniger Ausschüttungen aus der Leistungsschutzabgabe erhalten als ihre festangestellten Kollegen.

Prinzipiell begrüße Ver.di die Initiative der Verlage ihre Branche zu sichern, so Schimmel. Es sei prinzipiell richtig, wenn sich die Verlage gegen die “Gratismentalität im Internet” stellen würden.

Carta präsentiert hier ein Auszug aus dem Interview von Jana Illhardt mit Ver.di-Justiziar Wolfgang Schimmel:

Herr Schimmel, es gibt Stimmen, die sagen, dass ein Leistungsschutzrecht für Verleger überflüssig sei, da die Verleger bereits heute an den Einnahmen der VG Wort beteiligt seien. Warum ist ein Leistungsschutzrecht notwendig?

Schimmel: In der Debatte um das Verlegerleistungsschutzrecht gibt es viele Stimmen – manche mit mehr, manche mit weniger Sachkenntnis. Dass die Zeitschriften- und Zeitungsverlage schon heute wegen der ihnen von Urhebern eingeräumten Rechte Ausschüttungen der VG Wort erhalten, ist richtig, aber kein Argument gegen ein Leistungsschutzrecht der Verlage.

Die Ausschüttung der VG Wort erhalten die Verlage für das Kopieren aus Periodika oder für Pressespiegel und – das nebenbei – verwenden die Einnahmen für die Journalistenausbildung. Beim Leistungsschutzrecht geht es um Vergütungen für die Nutzung des Angebots der Verlage im Internet.

Warum unterstützt Ver.di eine solche Forderung der Verleger?

Von „Unterstützen“ kann man noch nicht sprechen. Wir sind im Gespräch mit den Verlagen und Verlegerverbänden und werden, wenn wir uns auf eine Lösung der noch offenen Fragen verständigen können, das Vorhaben im Gesetzgebungsverfahren unterstützen.

Warum? Die Verlage suchen nach neuen Wegen zur Finanzierung der gedruckten Presse und des Angebots im Internet, weil die Erlöse aus dem Vertrieb und den Anzeigen zurückgehen. Das ist Aufgabe jedes Unternehmens. Damit trägt es besser zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei als mit Sparorgien zu Lasten der Beschäftigten und der Qualität.

Es gibt keinen Grund für eine Gewerkschaft, die Beschäftigte der Branche vertritt, sich gegen eine solche Initiative zu stellen, die der Sicherung der ganzen Branche dienen könnte. Außerdem ist es prinzipiell richtig, wenn sich die Verlage gegen die Gratismentalität im Internet stellen. Urheber und ausübende Künstler leisten etwas – und diese Leistung soll auch respektiert und bezahlt werden – sogar im Internet. Wenn Verlage das nun erkennen, kann das kein Schaden sein. Das ist übrigens nicht nur die Position von ver.di. In diesem Punkt sind wird mit dem DJV einer Meinung und arbeiten mit ihm intensiv zusammen.

Wer sollte im Rahmen des Leistungsschutzrechts für die Nutzung von Angeboten der Printverlage bezahlen müssen?

Die ursprünglich veröffentlichte Idee der Verlage war es, von den Betreibern von Suchmaschinen eine Vergütung einzufordern. Suchmaschinen finanzieren sich über Werbung, konkurrieren also in diesem Feld mit den Verlagen.

Man wollte sich also einen Teil des Stücks vom Werbekuchen, das mittlerweile bei Google und Co. gelandet ist, holen oder zurückholen – wie immer man das sehen will. Die Rechtfertigung: Presseverlage liefern einen erheblichen Teil des Stoffes im Internet, ohne den es für Suchmaschinen nichts auszuwerten gäbe.

Mittlerweile geht es den Verlagen wohl mehr darum, dort, wo ihre Angebote im Internet zu Erwerbszwecken genutzt werden, eine Vergütung zu erhalten.

Dient ein Leistungsschutzrecht dem Schutz von Geschäftsmodellen der Verlage?

Das Wort „Geschäftsmodell“ wird neuerdings gerne benutzt, um tradierte Formen der Verbreitung von Information und Kulturgütern zu diskreditieren, ja ihnen die Daseinsberechtigung abzusprechen. Internetpiraterie richtet sich ja – angeblich – auch nicht gegen die Rechte der Urheber, sondern „nur“ gegen vermeintlich überholte „Geschäftsmodelle“ der Medienkonzerne.

Natürlich ist die Einräumung und Verwertung von Nutzungsrechten ein „Geschäftsmodell“, aber ein für kreative Menschen existenziell wichtiges und damit schützenswertes. In diesem Sinne ist auch der Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften ein „Geschäftsmodell“. Dass die Verlage diese Existenzgrundlage geschützt sehen wollen, ist durchaus verständlich.

Inwieweit kann ein Leistungsschutzrecht für Verleger die Interessen der Urheber, der Journalisten negativ beeinflussen?

Das ist eine Frage der Ausgestaltung des Leistungsschutzrechts. Wir haben den Verlegern verdeutlicht, dass die Rechte der Urheber uneingeschränkt gewahrt werden müssen.

Das ist auch akzeptiert. Praktisch beschränkt sich der Schutz der Verlage also auf das von Ihnen im Netz bereitgestellte Datenobjekt – normalerweise also den HTML-Quellcode. Wer darauf zugreift, müsste ein künftiges Leistungsschutzrecht respektieren. Das Urheberrecht an einzelnen Beiträgen besteht davon unabhängig; diese können also auch anderswo im Netz publiziert werden.

Unter welchen Voraussetzungen können Journalisten und Autoren von einem Leistungsschutzrecht profitieren?

Wenn es eine Vergütung aus dem Leistungsschutzrecht gibt, werden – so die verbindliche Zusage der Verlage, die Journalistinnen und Journalisten daran beteiligt. Mit etwas Optimismus kann man auch annehmen, dass die Verlage jedenfalls einen Teil der Erlöse in das Produkt investieren. Das hätte dann zusätzliche Arbeitsplätze und mehr Aufträge für Freie zur Folge.

Viele Journalisten sind Selbständige und müssten Sie für Recherchen selbst etwas bezahlen. Sollte das zugunsten der freien Journalisten im Gesetz berücksichtigt werden?

Es ist nicht einfach, freie Journalisten im Gesetz von Vergütungsansprüchen freizustellen.

Die Probleme fangen bereits an, wenn man versucht den Kreis der Begünstigten zu definieren: Journalismus ist eine ungeschützter Beruf, es gibt also – aus sehr guten Gründen übrigens – keiner Zulassung oder Genehmigungsverfahren.

Die praktische Konsequenz ist, dass sich jede und jeder Journalist nennen kann. Die Verlage sind aber bereit, das Problem vertraglich zu lösen: Journalisten, die am Aufkommen aus dem Verlegerleistungsschutzrecht ja beteiligt werden sollen, werden danach auf keinen Fall mehr für die Nutzung zahlen müssen, als sie an Ausschüttungen erhalten.

Es wird also keine freie Journalisten wirtschaftlich schlechter gestellt als jetzt – einige aber sicher besser.

Dies ist ein Auszug aus dem Interview von Jana Illhardt mit Ver.di-Justiziar Wolfgang Schimmel. Es erschien unter dem Titel „Es ist richtig, wenn sich die Verlage gegen die Gratismentalität im Internet stellen“ im medienpolitischen Fachmagazin promedia, Ausgabe 08/2010, das mit Carta kooperiert.

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17 Kommentare

  1. Tweets that mention Ver.di zum Leistungsschutzrecht: Freie Journalisten sind nur bedingt freigestellt — CARTA -- Topsy.com |  06.08.2010 | 12:49 | permalink  

    [...] This post was mentioned on Twitter by Carta, Carta. Carta said: Ver.di zum Leistungsschutzrecht: Freie Journalisten sind nur bedingt freigestellt http://goo.gl/fb/D2uvW [...]

  2. Andrea Kamphuis |  06.08.2010 | 13:31 | permalink  

    Ich finde es bedauerlich, dass immer wieder nur über die Frage nachgedacht wird, ob und wie freie Journalisten von der Abgabe freigestellt werden könnten. Ich habe Benno Pöppelmann bei einer Diskussionsveranstaltung im März darauf aufmerksam zu machen versucht, dass es weitere Gruppen freier Publizisten gibt, die nach der jetzigen Konzeption LSR-Abgabe zahlen sollen, obwohl sie ebenfalls für Verlage arbeiten und finanziell nicht besser dastehen als freie Journalisten – die freien Lektoren und Übersetzer zum Beispiel.
    Leider ist der Punkt nicht durchgedrungen. In der Antwort auf die Frage, ob der DJV sich dafür einsetzt, dass freie Publizisten *insgesamt* von der Abgabepflicht ausgenommen werden sollen, sprach Pöppelmann meiner Erinnerung nach wieder nur von den freien Journalisten.

  3. Ulrike Langer |  06.08.2010 | 15:31 | permalink  

    Ich habe nichts anderes erwartet. Ver.di und DJV lassen sich ihre Zustimmung zum Leistungsschutzrecht mit (eventuell) zu erwartenden Vorteilen für angestellte Redakteure erkaufen, denn das war und ist die Klientel, für die sie sich in erster Linie einsetzen. Dass für freie Journalisten bestenfalls ein Nullsummenspiel dabei herauskommt und andere Publizisten wie z.B. Übersetzer (laut Kommentar 2) wohl die Rechnung bezahlen sollen, sind für die klassischen Journalistengewerkschaften offenbar Kollateralschäden. Geschenkt – jede Gewerkschaft betreibt Klientelpolitik, oft auf Kosten anderer Berufsgruppen.

    Was ich aber partout nicht verstehe, ist, dass freie Journalisten eine Gewerkschaftspolitik, die nicht in ihrem Interesse ist, auch noch mit ihren Beiträgen unterstützen…

    Leute, den Presseausweis gibt es auch ohne Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Und die meisten Journalisten brauchen ihn gar nicht. Ich habe in diesem Jahr darauf verzichtet und bisher nicht vermisst.

  4. Jens Best |  06.08.2010 | 16:16 | permalink  

    Damit ist klar, dass ver.di sich auf die Seite der Webverräter stellt.

    Wer, wie Ulrike richtig anmerkt, bereits solche Detailfragen diskutiert, hat sich mit der Tatsache abgefunden, dass es das schwachsinnige LSR geben wird.

    Für jeden, der immer noch diese Gewerkschaft mit seinen Beiträgen unterstützt wird es Zeit auszutreten und zeitgemäßere Alternativen der Interessenvertretung, (z.B. Freischreiber !?) zu wählen.

    Wer es nach der Veranstaltung der privatwirtschaftlich organisierten ArbeitGEBER-Kreise der Kreativwirtschaft im Hause ver.di noch nicht verstanden hatte, dem sollte es langsam klarwerden, dass auch diese Gewerkschaftsmischpoke versagt hat, wenn es darum geht im Kopf und im Herzen im digitalen Zeitalter anzukommen. Annette Mühlberg mal ausgenommen :)

  5. Detlef Borchers |  06.08.2010 | 20:02 | permalink  

    @Ulrike, als freier Journalist: Auch für den Presseausweis durch die beiden Gesellschaften musst du nachweisen, dass du dich überwiegend vom Journalismus ernährst. Etwas ähnliches ist wohl für dieses schwachsinnige LSR angedacht. Ich kann dennoch beantworten, warum ich in der Gewerkschaft (dju/ver.di) bleibe, obwohl ich das geplante Recht ablehne. Da wäre z.B. der Rechtsschutz, der mir mehr als einmal wirklich geholfen hat.

    Ich muss allerdings auch kritisch anmerken, dass es ein Meisterück der Verleger ist, die Gewerkschaften mit ins Boot geholt zu haben. Aber diese Berufsgewerkschaftler sind genauso weit entfernt von der Realität des freien Journalismus wie der Esel vom Dressurreiten. –Detlef

  6. Andrea Kamphuis |  07.08.2010 | 12:40 | permalink  

    @Ulrike und Jens: Ich ringe seit Jahren mit mir und bin wohl bald auch weg – die abstrakte Loyalität zur *Idee* einer Gewerkschaft trägt nicht länger.

    @Detlef, da du noch dabei bist: Hast du dich schon mal im sog. Mitgliedernetz von ver.di umgesehen (https://mitgliedernetz.verdi.de/)? Es ist in so ziemlich jeder Hinsicht ein Grauen, aber dort steht derzeit ein Positionspapierentwurf zum Thema Internet, Digitalisierung und Urheberrecht zur Diskussion. Na ja, Diskussion ist übertrieben: Ich bin bislang die Einzige, die ihn ausgiebig kommentiert hat.

    Es wäre schön, wenn sich weitere ver.di-Mitglieder dort äußern würden. Dazu müssten die Leute natürlich erst mal von der Existenz dieses Papiers erfahren und zur Auseinandersetzung damit ermuntert werden – aber von einer Kultur der Partizipation ist ver.di weit entfernt.

  7. Detlef Borchers |  07.08.2010 | 18:44 | permalink  

    @Andrea: Kann ich mir mal ansehen. Aber ich stoße mit der Behauptung, dass digitale Zeiten ein Segen für uns Journalisten sind, regelmäßig auf ungläubige Gesichter in Verdistan.Und das auch noch bei Jüngeren. –Detlef

  8. Verleger, DJV und Verdi - die Feinde der Pressefreiheit |  09.08.2010 | 18:28 | permalink  

    [...] Erschreckenderweise spielen die Journalistengewerkschaften da gerne mit. Ich selbst bin aus dem DJV deshalb ausgetreten. Es ließ sich erahnen, was nun die im Gleichschritt mit den Verlegern marschierende Arbeitgeber…, pardon, Arbeitnehmervertretung Verdi in Gestalt ihres Justitiars Wolfgang Schimmel durchblicken lässt: Freie Journalisten dürfen demnächst bei der Verwendung von Material der Verleger entweder zahlen &… [...]

  9. e-book-news.de » Blog Archive » Der Freelancer als armer Ritter? Verlagslobby will bei Web-Recherchen von freien Journalisten abkassieren |  09.08.2010 | 22:34 | permalink  

    [...] bleiben. Selbst die Gewerkschaften interessieren sich vor allem für die Festangestellten. In einem Interview mit dem Fachmagazin promedia schob ver.di-Justitiar Wolfgang Schimmel formale Gründe vor: „Es ist nicht einfach, freie [...]

  10. Laszlo Mitsch |  10.08.2010 | 20:11 | permalink  

    Wird ja niemand gezwungen, etwas kostenlos ins Netz stellen. Einfach bleiben lassen …

  11. Hendrik Zörner |  11.08.2010 | 12:51 | permalink  

    Damit Urheber nicht leer ausgehen
    Ob das seit langem diskutierte Leistungsschutzrecht kommt, entscheidet der Gesetzgeber. Einiges spricht jedoch dafür, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger deutlich gemacht hat. Die Verleger fordern es vehement, der DJV führt mit ihnen Gespräche darüber, wie ein solches Recht aussehen könnte, wenn es denn kommt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Es muss verhindert werden, dass ausschließlich die Verlage den Nutzen aus dem Leistungsschutzrecht ziehen. Die Rechte der Urheber dürfen durch ein Leistungsschutzrecht nicht angetastet werden. Ein solches Recht hat nichts zu tun etwa mit der Mehrfachverwertung von Beiträgen der Freien. Die Urheber, um deren Werke es letztlich geht, müssen angemessen daran beteiligt werden – die fest angestellten Redakteure ebenso wie die freien Journalisten. Eine Fundamentalopposition, wie andere sie betreiben, mag ehrenwert sein, nützt aber den Urhebern nicht, wenn das Gesetz wirklich zustande kommt.
    Dass Journalistinnen und Journalisten nach dem Leistungsschutzrecht ebenso wie alle anderen Internetuser für Inhalte im Netz bezahlen müssen, lässt sich womöglich nicht vermeiden. Die Berufsbezeichnung „Journalist“ ist ebenso wenig geschützt wie der „Redakteur“. Eine Ausnahmeregelung im Gesetz für Journalisten, als die sich jeder bezeichnen kann, dürfte sich gegenüber dem Deutschen Bundestag möglicherweise nicht durchsetzen lassen. Also kommt es darauf an, dass sich die Verleger vertraglich zu einem Ausgleich verpflichten. Denn Journalisten, egal ob fest angestellt oder frei tätig, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben, die ihnen beim Recherchieren im Netz oder bei der Lektüre ihrer eigenen Artikel auf den Online-Seiten der Verlage entstehen. Neben der Höhe des Urheberanteils am Aufkommen aus dem Leistungsschutzrecht ist dieser Ausgleich der Verlage Thema in den Gesprächen, die der DJV mit den Verlegern führt.
    Um es noch einmal klar zu sagen: Ob der DJV letztlich einem Leistungsschutzrecht zustimmt oder dieses Vorhaben ablehnt, hängt vom weiteren Verlauf der Verhandlungen mit den Verlegern ab. Für diese Position hat sich der DJV-Gesamtvorstand einmütig ausgesprochen.

  12. Wolfgang Michal |  11.08.2010 | 14:19 | permalink  

    Es ist nicht ganz richtig, wenn jetzt von Seiten der LSR-Verhandler behauptet wird, „Journalisten“ könnten wegen der nicht geschützten Berufsbezeichnung gesetzlich nicht fixiert werden. Im Zeugnisverweigerungsrecht geht das. In Paragraph 53, Absatz 1, Punkt 5 der Strafprozessordnung heißt es:
    „Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt….
    … Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.“
    Schöne Definition. Und warum, bitte, soll das beim Leistungsschutzrecht nicht gehen?

    http://dejure.org/gesetze/StPO/53.html

  13. Ulrike Langer |  11.08.2010 | 18:42 | permalink  

    Zum Aspekt freie Journalisten könnten wegen der nur schwer erfassbaren Berufsbezeichnung” gesetzlich nicht fixiert werden:

    Wenn das so wäre, wie kommt es dann, dass sowohl die Künstlersozialkasse als auch auch die VG Wort es schaffen, hauptberuflich freie Journalisten zu definieren? Eine Mitgliedschaft in einer der beiden Organisationen könnte man beispielsweise als Kriterium heranziehen.

    Aber die Verleger haben natürlich kein Interesse daran, den Kreis der von vornherein nicht Zahlungspflichtigen so weit zu fassen. Ich vermute, dass DJV und ver.di hier sehr schnell klein beigegeben haben – falls sie in diesem Punkt überhaupt widersprochen haben.

  14. Benno H. Pöppelmann |  12.08.2010 | 10:09 | permalink  

    @Wolfgang Michal

    Seitens der “LSR-Verhandler” ist diese Behauptung nicht erhoben worden, sondern es wurde darauf hingewiesen, dass es “nicht einfach” ist, eine gesetzliche Fixierung vorzunehmen. Das zeigt das Beispiel des Paragraphen 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO besonders deutlich. Der Wortlaut umfasst nicht nur Journalisten, sondern alle Personen, die wie beschrieben tätig sind. Gerade weil Nr. 5 keine Definition für “Journalist”enthält, sah sich der Bundestag veranlasst darauf hinzuweisen, dass nur Journalisten, die den Journalismus durch “wiederholte Ausübung zu einer dauernden oder doch wiederkehrenden Beschäftigung” machen, in den Geltungsbereich der Norm einbezogen werden sollen (BT-Drs. 7/2539, S. 10). Das ist alles andere, als eine klare Definition.

    @ Ulrike Langer
    Ihre Vermutung (die ohnehin aus der Luft gegriffen ist) trifft nicht zu. Es geht auch nicht um eine Definition von “freien Journalisten”, sondern um die Frage, ob der Begriff “Journalist” gesetzlich definiert werden kann und ob er definiert werden sollte. Das Ziel, diejenigen, deren Beiträge durch ein mögliches Leistungsschutzrecht mittelbar erfasst werden könnten, von einer mit dem Leistungsschutzrecht gegebenenfalls verbundenen Vergütungspflicht freizustellen, haben weder DJV noch verdi aufgeggeben. Im Übrigen: wenn man die Mitgliedschaft in der VG Wort zum Maßstab nähme, würden etwa 250 Journalisten partizipieren. Alle anderen sind “wahrnehmungsberechtigt”, aber nicht Mitglied in der VG Wort. In der KSK wären es zwar einige Tausend, aber was hat die Jahresverdienstgrenze der KSK damit zu tun, dass ein Beitrag in einer Tageszeitung oder Zeitschrift erscheint?

  15. Wolfgang Michal |  12.08.2010 | 11:16 | permalink  

    @Benno H.Pöppelmann
    Es sollte nur klargestellt werden, dass es gesetzlich geht (auch wenn es “nicht einfach” ist). Die von Ihnen zitierte Klarstellung des Bundestages (“wiederkehrend”, “wiederholt”) ist m.E. bereits in dem sehr klaren Wort “berufsmäßig” enthalten.

  16. Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt |  30.10.2010 | 10:04 | permalink  

    [...] dann noch Wolfgang Schimmel in einem Interview darauf hinweist, dass es nahezu unmöglich sei, freiberufliche Journalisten von der Zahlung der [...]

  17. Urheberrecht: Systemwechsel erforderlich &laquo DIGITALE LINKE |  30.11.2010 | 16:00 | permalink  

    [...] Wolfgang Schimmel, ehemals bei ver.di und jetzt freiberuflicher Anwalt, nutzte die Anhörung, um noch einmal Werbung für ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger zu machen. Zwar müssten Journalisten an den Einnahmen aus einem solchen neu zu schaffenden Recht beteiligt werden, meinte Schimmel, doch grundsätzlich habe er Verständnis für das Ansinnen der Verleger. Diese hätten wohl den Fehler gemacht, ihre Angebote von Anfang an frei ins Netz zu stellen. Daraufhin hätten große Firmen, die früher paketeweise Zeitungen und Zeitschriften abonniert gehabt hätten, diese abbestellt. Wenn die Verleger sich nun die „Unterstützung des Gesetzgebers“ wünschten, um „andere Geschäftsmodelle“ auszuprobieren, sei das nachvollziehbar. [...]

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