Netzlese
admin | 3 Kommentar(e)
Mit Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungs-Staatsvertrags dürfen bestimmte Inhalte nur noch 7 Tage in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender angeboten werden. Nicht spezifiziert scheint, ob diese nur “ausgestrahlt”, oder auch zum Download angeboten werden dürfen.
15.07.2010 |
Im Blog vom Kapfenweg greift Peter Piksa eine interessante Diskussion auf:
Verbietet es der Rundfunkstaatsvertrag, dass das ZDF seine Beiträge auch zum Download anbietet, oder könnten die über Gebühren finanzierten Inhalte auch über Tauschbörsen verbreitet werden? Das ZDF behauptet, nur Streaming sei erlaubt, Sixtus meint jedoch, im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werde jedoch nicht zwischen Download und Streaming unterschieden.
Angesichts der geringeren Infrastrukturkosten beim Angebot über BitTorrent, ist das eine Option, die das ZDF im Auge behalten sollte.


[...] Mein Vorschlag ist ja, dass da die Community mal per Twitter ein paar Fragen stellt. Oh, und ich sehe gerade, dass die Leute bei Carta meinen Artikel hier interessant finden. Danke. Freut mich sehr, dass [...]
[...] This post was mentioned on Twitter by Peter Piksa, Carta. Carta said: Darf das ZDF Videos auch zum Download anbieten? http://goo.gl/fb/JFHkt [...]
Das verrückte ist ja, die ÖR kämpfen aktiv dagegen an dass die Inhalte heruntergeladen werden können.
Ich frage mich wer das da entscheidet. Auf der einen Seite schreiben Sie auf den gelöschten Seiten dass sie das tun mussten, aber dann stopfen sie jede privat (und die gewerblichen Programme) aufkommende Möglichkeit des Downloads.
Nachdem sie irgendwann sogar die Creative Commons für Sendungen wie Extra 3 eingeführt hatten! Man darf die also ganz offiziell bei YouTube und eigenen Webseiten einstellen.
Hier müsste man mit großer Unterstützung (z.B. einheitliche DinA4-Plakate die sich jeder hinter die eigene Autoscheibe pappt) zum GEZ-Boykott aufrufen.
Zugleich die Namen der Verlage als Parasiten anprangern, die für diese Situation verantwortlichen sind.
Diese Parasiten “diffamieren” das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen als “Kostenlos”, um die Angebote als Wettbewerbsverzerrend zu diffamieren.
Ein “Schlag in die Fresse” des geknechteten GEZ-Zahlers.
Auch wenn die Haushaltsabgabe kommt ist das noch möglich.
* Echte Wohngemeinschaft: Nur einmal zahlen.
* Schein-WG (eine Adresse an der aber nur einer wohnt, und alle teilen die Kosten): Zumindest ist jemand so offiziell zu erreichen. Also postalisch.
* Bei Einzug in eigene Wohnung nicht bei Eltern abmelden.
i: Heutzutage ist es nicht mehr möglich sich abzumelden, stattdessen führt eine Anmeldung an anderem Ort zu einer automatischen Abmeldung.
Wer also schon in einer eigenen Wohnung wohnt, könnte an das Einwohnermeldeamt eine Abmeldung schreiben in der man behauptet nach England zu ziehen. Kann ja jeder EU-Bürger ohne Visum. In England gibt es aber keine Meldepflicht. Wenn man dem Amt also schreibt man zieht nach England, werden die das akzeptieren müssen und einen abmelden. Ob Sie eine Adresse in England wollen, weiß ich nicht, aber das ist ja kein Problem…