#Leistungsschutzrecht

DJV zum Leistungsschutzrecht: Ja, aber bitte die Hälfte der Einnahmen für Journalisten

von , 21.6.10

Die bereits am Freitag bekannt gewordene Zahl, wonach der deutsche Journalistenverband (DJV) 50 Prozent der Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht fordert, hat der Verband heute in in einer Presseerklärung bestätigt:

Unabdingbare Voraussetzung sei, dass die Journalistinnen und Journalisten ihre Urheberrechte uneingeschränkt wahrnehmen könnten. Zudem macht sich der DJV etwa dafür stark, dass eine angemessene Beteiligung der Urheber an den Erlösen aus dem Leistungsschutzrecht gesetzlich geregelt wird. Dieser Anteil solle nach Meinung des DJV bei 50 Prozent liegen. Eine Zahlungspflicht der  Journalisten, die redaktionelle Inhalte von Homepages der Verlage für ihre Recherchen benötigten, müsse vermieden werden.

Michael Konken:

„Das Ja des DJV zum Leistungsschutzrecht ist kein Selbstläufer“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Nicht verhandelbar sind für uns die Zitierfreiheit oder sonstige Einschränkungen der Informationsfreiheit, die bereits heute als Schranken im Urheberrecht verankert sind.“ Kein Verlag könne einzelne Worte oder Satzteile aus Artikeln so schützen lassen, dass deren Gebrauch künftig verboten wäre. Die Zustimmung des DJV zu einem Verlegerleistungsschutzrecht gebe es nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. Konken: „Wir werden dabei in die Bewertung auch mit einbeziehen, wie es die Verleger künftig mit den gemeinsamen Vergütungsregeln halten wollen.“

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