#Euro

Die griechische Krankheit und die Stabilität des Euro

von , 28.4.10

Als die Maastrichter Verträge verabschiedet wurden, gab es folgende Versprechen:

Erstens, Euroländer mussten von ihrer heimischen Währung (z.B. dem Schilling, der Mark) Abschied nehmen, sollten dafür aber eine äußerst stabile, neue Währung, erhalten: den Euro. Dieses Versprechen wurde bis heute (April 2010) erfüllt.

Zweitens glaubte man damals, dass im Zuge der Zeit eine wirtschaftspolitische Union die alte Wirtschaftsgemeinschaft ablösen sollte und somit eine koordinierte Finanzpolitik innerhalb dieser Europäischen Union möglich sei.

Leider ist vom zweiten Versprechen wenig übrig geblieben.

Versprechen von Maastricht in Gefahr

Heute ist jedoch die Stabilität des Euros durch die unsolide Finanzpolitik von Griechenland und möglicherweise von Portugal, Spanien und Irland in Frage gestellt. Nicht nur hat sich Griechenland in den „Euro-Eingliederungsprozess“ mit falschen bzw. gefälschten Statistiken hineingeschummelt, sondern hat auch in der gesamten Eurozeit über seine Verhältnisse gelebt und Schulden aufgetürmt. Diesen Schuldenberg kann es sehr wahrscheinlich jetzt nicht mehr allein, d.h. ohne fremde Hilfe bewältigen. Jeder glaubte, dass eine kleine Volkswirtschaft den Euro nicht ernsthaft in Gefahr bringen könnte. Allerdings führte Athens fahrlässiger Umgang mit den Staatsfinanzen nicht nur zu einer Belastungsprobe für den Euro, sondern Griechenland ist somit auch zur Belastungsprobe für die politischen Institutionen in der EU geworden.

EU kann keine Anarchie zulassen

Zwar hat man in den Maastrichter Verträgen den Bail-Out (das Auslösen eines Staates) im Falle eines Bankrottes ausdrücklich verboten bzw. ausgeschlossen, hat aber dabei nicht bedacht, dass dies eigentlich nur dann Sinn macht, wenn es sowohl ein Austritts- als auch ein Ausschließungsrecht eines Landes gibt. So stehen die übrigen EU-Länder nun vor einem Dilemma: Wenn Griechenland in den Staatsbankrott schlittert, könnte zum einen ein Großteil ihrer Banken, die griechische Anleihen halten, akut gefährdet sein und zum anderen könnte es die EU bzw. könnten es die EU-Länder wohl kaum zulassen, dass in Griechenland „Anarchie“ ausbricht.

Kann die Idee einer Gründung eines Europäischen Währungsfonds die Situation retten? Auch ein Europäischer Währungsfonds würde letztlich dazu führen, dass das durch die Maastrichter Verträge errichtete „Bollwerk“ einer Nicht-Finanzierung eines Staatsbankrottes aufgeweicht würde. Wenn der Europäische Währungsfonds nämlich tatsächlich mit Krediten oder Kreditgarantien einspringen muss und diese Kredite ja nur aus den nationalen Ländern gespeist bzw. herkommen können, wird ein wesentliches Ziel des Maastrichter Vertrages aufgegeben. Wirklich helfen könnte hier nur, wenn der Internationale Währungsfonds (IWF) hier einspringt. Er kommt von außen, er kann strenge Budgetregeln diktieren – vielleicht ist dann auch der Druck auf Griechenland groß, diesen lästigen Bewacher und Mahner von außen so rasch wie möglich wieder los zu werden und seriöser zu budgetieren. Aus meiner Sicht wäre dies kurz- und mittelfristig die einzige Chance, Griechenland wieder zu einer seriösen Budgetpolitik anzuhalten und damit die Gefahr für den Euro abzuwenden.

Der jetzt erreichte EU-Kompromiss ist halbherzig – eben ein echter EU-Kompromiss! Der IWF hilft, die Finanzen von Griechenland zu sanieren, aber nur im Not- oder Bankrottfall und auch hier nur mit einer Verpflichtung, 33% der Kredite zu gewähren, die restlichen 66% kommen aus EU-Mitteln. Dies hat zur Konsequenz, dass sich der IWF mit seinen strengen Sanierungsauflagen nur geschwächt einbringen kann, denn die übrigen Euro-Länder reden ja über die größere Kreditgewährung mit und können so die harten IWF-Auflagen unterlaufen. Bei dieser „Lösung“ können sich dann auch beide Seiten bei einem Scheitern die Schuld gegenseitig zuschieben. Eine eindeutige Lösung, nämlich nur dem IWF die Verantwortung zu geben, wäre wesentlich besser gewesen, denn durch diesen Kompromiss wird die strikte Bail-Out Klausel aufgeweicht mit vielleicht unabsehbaren Folgen für die Stabilität der Euro-Länder.

Ergänzung des Maastrichter Vertrages als Lösung

Eine andere Möglichkeit wäre, den Maastrichter Vertrag durch einen weiteren Artikel zu ergänzen. Dieser beinhaltet ein Austritts- und ein Ausschließungsrecht eines Landes aus dem Währungsverbund. Ein Austrittsrecht kann relativ leicht vereinbart werden und hätte wahrscheinlich auch die Zustimmung aller Staaten, nämlich dass ein Staat aus der Währungsunion austreten kann, wenn dafür in dem Land die erforderlichen parlamentarischen oder direktdemokratischen Mehrheiten gegeben sind. Ein Ausschließungsrecht ist hingegen eine schwierige Angelegenheit, denn hierfür müssten genaue Kriterien festgelegt werden.

Zwei schwierige Fragen stellen sich dabei:

  1. Ab wann sind die Kriterien des Maastrichter Vertrages so verletzt, dass ein Ausschluss gerechtfertigt ist? Ein Vorschlag: Wenn ein Land ohne besondere Notlage die Maastrichter Kriterien zwei Jahre in Folge verletzt, erfolgt die Ausschließung.
  2. Mit welcher Mehrheit kann ein Land ausgeschlossen werden und soll die Ausschließung dauerhaft oder nur temporär sein? Ein Vorschlag wäre eine qualifizierte (z.B. 2/3) Mehrheit. Sobald das Land die Maastrichter Kriterien wieder erfüllt, kann es wieder aufgenommen werden, wenn wieder eine qualifizierte Mehrheit dafür stimmt.

Die Rute im Fenster

Auf die Europäische Union kommen stürmische Zeiten zu. Die Finanzkrise von Griechenland und die von Portugal, Spanien und Irland sind eine schwere Belastung sowie Herausforderung und sie müssen in allen vier Ländern rasch und effizient bewältigt werden. Für Griechenland hätte ein beherztes Eingreifen des IWF eine Möglichkeit dargestellt, nach einiger Zeit wieder zu einer konsolidierten und seriösen Finanzpolitik zurückzukehren. Für Portugal, Spanien und Irland wäre damit die Rute ins Fenster gestellt und würde auch diese Länder veranlassen, ihre ausufernden Defizite energischer anzugehen.

Kann die Stabilität des Euros bei diesem Kompromiss garantiert werden? Möglicherweise – aber eigentlich nur dann, wenn sich alle EU-Länder verpflichten, den Maastrichter Vertrag um einen weiteren Artikel, nämlich den eines Austritts- und Ausschließungsrechtes für jedes Euro-Land, zu ergänzen.

crosspost von oekonomenstimme.org.

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