Felix Neumann

Kritik am Titanic-Titel: Wer besudelt hier wen?

Felix Neumann | 14 Kommentar(e)


Eine “unüberbietbare Besudelung” soll das aktuelle Titelbild der Titanic sein – mit maximaler hysterischer Empörung wird hier die Pressefreiheit verneint. Institutionen und Autoritäten müssen aber auch in Frage gestellt und kritisiert werden können. – Gegenüber Menschen kann man sich nicht alles erlauben!

13.04.2010 | 

Zum aktuellen Titanic-Titel habe ich noch nichts geschrieben; ich halte ihn für einen extrem zuspitzenden, aber guten Kommentar.

Norbert Geis hat nun in der Tagespost einen Artikel veröffentlicht, den ich für den eigentlichen Skandal halte: »Unüberbietbare Besudelung«.

Theologisch verwischt er die Kernbotschaft des Christentums, und politisch dehnt er den § 166 StGB (den alten »Gotteslästerungsparagraphen«) so weit, daß der Staat nur noch vordergründig ein säkularer bleibt (da muß man sich dann über die Außenwirkung des Christentums nicht wundern).

Im Untertitel geht es schon los: »Die „Titanic“-Karikatur ist strafbar – Auf Meinungsfreiheit kann sich das Blatt nicht berufen« – bei Norbert Geis ist das Programm: Grundrechte absprechen gehört bei ihm zum üblichen politischen Geschäft. Der § 166 StGB liegt ihm daher besonders am Herzen, und in seinem Tagespost-Artikel ist es ihm darum zu tun, zu begründen, warum das Bild strafrechtlich relevant sein soll. Das ist nicht ganz einfach, muß die Darstellung doch dazu geeignet sein, »den öffentlichen Frieden zu stören«.

Zunächst leitet Geis die Beschimfpung des Bekenntnisses her, gipfelnd in diesem Satz:

Eine größere Missachtung des Kreuzes und der Würdenträger der katholischen Kirche und damit der Kirche selbst, ist kaum denkbar. Die Besudelung des Kreuzes ist nicht mehr zu überbieten.

Wird hier tatsächlich ein religiöses Bekenntnis »beschimpft? (Zur Frage der »Blasphemie« aus einer theologischen wie politischen Sicht habe ich schon einmal ausführlich geschrieben: »Idiosynkrasie, Blasphemie und Theodizee«) Meine religiösen Gefühle jedenfalls werden verletzt, wenn ich so etwas lese: Das Kreuz wird gerade nicht mißachtet, sondern radikal ernstgenommen. Hier wird ins Bild gesetzt, was es heißt, wenn Christus, der »Gott gleich ist«, sich »entäußert und wurde wie ein Sklave und den Menschen gleich« (Philipperhymnus), daß er sich mit den geringsten seiner Brüder identifiziert. Daß ein Bischof als der Vergewaltiger Christi dargestellt ist, ist natürlich eine polemische Zuspitzung – aber soll das unberechtigt sein, wenn selbst Bischof Ackermann feststellt, daß in der Kirche vertuscht wurde?

Nachgerade pervers in der Einschätzung ist der zweite zitierte Satz: Ein Bild soll die nichtüberbietbare Besudelung des Kreuzes sein. Ist das schon Idolatrie? Es treibt jedenfalls die fragwürdige theologische Figur der Blasphemie als Lästerung Gottes auf die Spitze: Was für ein Gott ist das, dessen Ehre und Würde man beschädigen kann? Und, schlimmer noch, eine zynische Dummheit ist es, die um die maximal hysterische Empörung zu erreichen in Kauf nimmt, daß das reale Leiden von echten Menschen (gar im Namen der Kirche!) bestenfalls einen zweiten Platz hinter dem bösen Bild einnehmen muß, wenn überhaupt.

(Eine theologische Spitzfindigkeit am Rande: »Das Gesicht des Gekreuzigten wird mit dem Ausdruck eines blöden Menschen dargestellt«, schreibt Geis. Weiß er, daß Jesus nicht immer der brünettgelockte Schönling im Stil der Nazarener war? In der Tradition von Jesajas viertem Gottesknechtslied argumentierten Theologen wie Justin, Tertullian und Clemens von Alexandrien, daß Jesus häßlich dargestellt werden müsse: Daß Christus wie ein »blöder Mensch« aussieht – das ist der Kern christlicher Theologie, die das Leid der Menschen nicht vergessen hat.)

Das ist der eine Grund, warum ich Geis’ Artikel für eine unterirdische Entgleisung halte. Nicht nur theologisch ist der Einwurf ein Totalausfall, auch politisch. Geis fährt fort, um den zweiten Teil der Strafbarkeitsvoraussetzung zu prüfen: Die Möglichkeit der Störung des öffentlichen Friedens. Geis konstruiert ein Bild einer Kirche in Not, die unter der »Hetze« der »Schreiberlinge« (»wie losgelassene Kettenhunde«) und ihren »lächerlichen und kleinkarierten Angriffen« Freiwild geworden ist. Die Staatsanwaltschaft müsse einschreiten, denn:

Es darf […] nicht der Eindruck entstehen, gegenüber den katholischen Gläubigen dürfte jeder sich alles erlauben.

Wieder ein infames Bild: Eine wütende Öffentlichkeit fordert ja gerade ein, daß man sich gegenüber Menschen nicht alles erlauben kann und hinterfragt daher aufs peinlichste eine Institution, die so staatstragend ist, daß sie selbstverständlich und verfassungsrechtlich geschützt Privilegien genießt und nutzt.

Die Argumentation wird aber weitergedreht:

Allerdings geht es nicht nur um den Schutz der Gläubigen und der Kirche vor Beschimpfung, es geht letztlich auch um die Grundlagen unserer Demokratie. Das Christentum ist für die moderne Welt unverzichtbar.

Das ist, gelinde gesagt, originell. Geis distanziert sich dann im folgenden zwar von der offensichtlichen Deutung dieses Satzes, nämlich daß das Reich Gottes etwas politisch zu erreichendes sein soll. Er dehnt damit aber den Paragraphen 166 so weit, daß er eine ganze verfassungsmäßige Ordnung tragen soll: § 166 als gesetzgewordenes Böckenförde-Diktum; Geis liest aber nur den Anfang – »Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.« –, ohne weiterzulesen und das originelle, das freiheitliche Element Böckenfördes zur Kenntnis zu nehmen:

Anderseits kann [der freiheitliche Rechtsstaat] diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt, mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren versuchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.

Böckenförde ist religionsneutral; die moralische Substanz muß nicht religiös begründet sein. Für Geis ist aber nur eine religiöse Begründung moralischer Substanz möglich. Mit Dostojewski scheint für Geis alles erlaubt, wenn es Gott nicht gibt, und damit wäre das Christentum staatstragend als notwendiges Fundament – durch die Hintertür wird doch das erreicht, wovon Geis sich expressis verbis distanzieren will: eine Form von Staats-Kirche – oder Kirchen-Staat. (Warum ich auch aus christlicher Perspektive die These ablehne, daß ohne Glauben an Gott keine Moral möglich sei, habe ich vor einiger Zeit unter dem Titel Moral ohne Gott. Anmerkungen zu Kolakowski geschrieben.)

Böckenförde geht es auch nicht um eine wie auch immer verfaßte Organisation; ihm geht es um eine moralische Substanz. Christlicher Glaube, der die Würde jedes einzelnen Menschen ins Zentrum stellt, kann eine solche Substanz sein. Reduziert man diese Substanz aber auf das Christentum, dann schließt man alle anderen aus; auch die Titanic ist ein Teil jenes vorpolitischen, vor-staatlichen Raumes, das moralische Substanz bildet: Teil einer kritischen Öffentlichkeit, die (und sei es blödelnd oder polemisch) den Finger in die Wunden legt. Soziales Kapital (darum geht es Böckenförde) ist immer zwiespältig: Die, die drinnen sind, profitieren davon, die draußen haben durch ihren Mangel daran Nachteile. Nur auf das Christentum kann daher ein freiheitlicher Staat nicht bauen.

Wendet man den § 166 so weit an, wie Geis das fordert, macht man mithin etwas nebulöses und hochgradig Subjektives wie »religiöse Gefühle« zu einem absoluten Wert (baut also nicht zu hinterfragende Autoritäten auf). Das endet gerade in einem Totalitätsanspruch des Staates. Ein vorpolitischer Raum muß daher ein pluraler sein, auch, damit sich die unterschiedlichen gesellschaftlichen Subsysteme gegenseitig kontrollieren können: Die Titanic hat nicht den geringsten Respekt vor irgendeiner tatsächlichen oder vorgeblichen Autorität; komplementär dazu fordert die Kirche Respekt vor absoluten Werten ein. Auf beides kann eine freiheitliche Gesellschaft nicht verzichten. Wenn man anfängt, solche Institutionen strafrechtlich zu verhindern, kommt es zu Schieflagen.

Crosspost von fxneumann.de.

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14 Kommentare

  1. mh |  13.04.2010 | 11:39 | permalink  

    wenn die moslems mit sowas leben müssen, können wir das auch.

    mfg
    mh

  2. Muriel |  13.04.2010 | 12:05 | permalink  

    “Das Christentum ist für die moderne Welt unverzichtbar”
    Meine Herren, warum muss eigentlich jeder, der irgendwas gut findet, es in der öffentlichen Diskussion immer gleich für unverzichtbar und unsere einzige Rettung vor dem Untergang erklären?
    Ob es nun der öffentliche Rundfunk, ein anderes Urheberrecht oder das Christentum ist, diese Bedeutungshuberei ist lächerlich.
    Die Krücke ist manchmal nur so lange unverzichtbar, bis man das erste Mal versucht, ohne sie zu gehen.

  3. Tim |  13.04.2010 | 12:18 | permalink  

    § 166 StGB gehört zum Peinlichsten, was das deutsche Gesetzeswesen zu bieten hat. Wann wird der Quatschparagraph endlich abgeschafft?

  4. Thoddy |  13.04.2010 | 12:43 | permalink  

    “Was ihr dem Geringsten unter euch getan habt, das habt ihr mir getan” wird Jesus in der Bibel zitiert. Insofern passt das Bild. Allerdings halte ich persönlich die Titanic-Darstellung als Griff ins Klo – wie auch die schräge Vorstellung, dass man ein Foltergerät in Kirchen hängt, zusammen mit dem geschundenen Delinquenten, um sich Seiner zu erinnern.

  5. Chat Atkins |  13.04.2010 | 13:18 | permalink  

    Folgt auf Satire kein Aufschrei, ist sie keine.

  6. peter |  13.04.2010 | 17:14 | permalink  

    Upps, ein Fatwa von Ayatollah Geis …..

  7. Tom Becker |  13.04.2010 | 18:20 | permalink  

    Lösung der Diskussion aus moralischer und vor allem juristischer Sicht:

    Offensichtlich hat Norbert Geis etwas Ahnung von “Jura”, aber leider nicht genug.

    Aus juristischer Sicht ist festzustellen, dass es tatsächlich schwer werden könnte, dieses Bild der Titanic mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 GG zu verteidigen. Darauf kommt es aber nicht an!!!

    Das Bild ist Satire und wird somit durch die KUNSTFREIHEIT aus Art. 5 Abs. 3 GG geschu¨tzt (das wird kein Gericht in Deutschland verneinen). Diese hat, anders als die Pressefreiheit oder Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG, ihre Schranken lediglich in der Verfassung. Das bedeutet, dass allgemeine Gesetze, wie die Religionsbeschimpfung aus § 166 StGB, prinzipiell keine Schranke fu¨r die Kunstfreiheit darstellen (Die Religionsfreiheit aus Art. 4 GG ist auch nicht betroffen. Diese Ausfu¨hrung wäre jetzt aber ein bisschen lang).

    Allgemeine Gesetze wu¨rden aber fu¨r die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit eine Schranke darstellen, wie sich aus Art. 5 Abs. 2 GG ergibt. Warum?
    Weil man davon ausgehen kann, dass Meinungen und Presseartikel ernst gemeint sind und theoretisch geeignet sein können, den öffentlichen Frieden zu stören.

    Deshalb ist Herr Geis mit der Bezeichnung “Schreiberling”, “Kettenhunde” und “primitiv” viel näher am Tatbestand des § 185 StGB (Beleidigung), als das Bild an dem des § 166 StGB. (Wobei diese Begriffe wahrscheinlich nicht “hart” genug sind).

    Wird ein Bild als Kunst eingestuft (was hier der Fall ist), dann werden die Tatbestände des StGB also garnicht erst geprüft. Das ist nun mal so und da brauch sich auch niemand drüber aufzuregen. Warum, weil diese Systematik kein Zufall ist, sondern einen logischen Hintergrund hat:

    Jeder sollte prinzipiell und auch in unserem Beispiel erkennen können, dass Kunst anders als Meinungen oder Presseartikel eben nicht zwangläufig ernst gemeint ist (vor allem, wenn die Künstler “Satire” draufschreiben) und daher besteht auch keine Schutz durch § 166 StGB, weil es schon keine Verunglimpfung gibt.

    Jeder nicht-jurist ist ja schnell dabei zu sagen, dass “die Juristen” mal wieder total abgehoben sind
    und dass das sowieso eine andere Welt sei.

    Aber hier ist das ganz und gar nicht nicht so. Dass die Situation heute so ist, wie sie ist, ist eben Ausdruck einer langen Entwicklung aus der Bevölkerung heraus. Dass die Kunstfreiheit nur Schranken in der Verfassung selbst hat, ist auch eine relativ junge Erscheinung, die von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ganz bewusst und in Abgrenzung zum 3. Reich und der Zeit davor geregelt wurde.
    Noch vor etwas mehr als hundert Jahren hat der Polizeipräsident von Berlin die Aufführung von Hauptmanns “Weber” einfach untersagen können. Mit der Begründung: “Die janze Richtung passt und nicht!”

    Und deshalb ist sie auch Ausdruck der entwicklungsoffenen Moral. Die Kunstfreiheit wurde als Ergebis der gesellschaftlichen Entwicklung kontinuierlich u¨ber die Jahrhunderte gestärkt.
    Also zum nächsten Punkt: Die Moral.
    Genaugenommen können religiöse Gefu¨hlen nicht verletzt sein, weil die Religion das Christentum ist, welches hier nicht angegangen wird. Es wird sich vielmehr auf eine Konfession bezogen, wie an dem katholischen Prister sichtbar ist und der Katholizismus in form des klerikalen Instituts der katholichen Kirche hat theoretisch keinerlei Glaubensgrundlage. Die Priesternschaft, den Papst mal ausgenommen, besteht aus fehlbaren Menschen und daran zweifelt auch niemand in der Kirche. Sicherlich kann man jetzt anfu¨hren, dass die Konfession ein Teil der Religion ist, aber wenn man sich mal das Titelbild vor Augen führt: Es geht hier nicht um Beziehung der Gläubigen zum dreifaltigen Gott, nicht um das Gelu¨bte, nicht um die Weltanschauung, nicht um moralischen Werte….nichts davon ist betroffen. Anders als u¨brigens bei den Mohammed-Karekaturen, in denen es um einen zentralen und im Glaubensbekenntnis verankerten Bestandteil der Religion geht und das auch noch konfessionsu¨bergreifend.

    Wie Jesus dargestellt ist, ist für sich genommen kein Grund zur Aufregung. Schon seit vielen Jahren gibt es verschiedene Darstellungen, die weit “krasser” sind, über die sich niemand aufregt. Das ist offenkundig nur Vorwandt von Herrn Geis.

    Das Gefu¨hl, das hier von Herrn Geis beklagt wird und in dem er die Velretzug ausmacht, sind nicht allein durch das Titelblatt der Titanic entstanden, sondern vor allem durch Assoziation in seinem Geist, in dem sich das Titelbild und die
    Berichterstattung der letzten Tage, also erst die Handlungen der betroffenen geistlichen, zu einem neuen Bild fu¨gten. Und jetzt kommt’s:

    Welches Bild sich neu fu¨gt, liegt am Betrachter. Als ich das Bild gesehen habe, dachte ich an die Verbrechen aller unmittelbar und mittelbar betroffenen Priester gegenu¨ber dem Rechtssystem, der Gesellschaft, den Kindern und der katholischen Kirche…und ich las keinen Vorwurf an die Konfession, den
    Glauben oder die Priesterschaft.

    Als aufgeklärter Europär sollte man wissen, dass dieser eine Priester nicht zwingend die gesamte Institution vertreten soll und somit auch der Katholizismus oder das Christentum nicht angegriffen werden. Es ist ja schließlich
    nicht Jesus, der kniet, sondern ein namenloser Priester, der interpretierbar ist.

    Warum hat Herr Geis in den Priester eine Anklage an den Glauben/ die Konfession hineininterpretiert und nicht nur eine Anklage gegen die Missbräuche, die nuneinmal von geistlichen Begangen wurden?

    Vermutlich weil er selbst verletzt war, als die Berichte u¨ber Missbrauch sich häuften und diese Gefu¨hle aber nicht kanalisieren konnte. Jemand, der sicher in seinem Glauben ist, wird leicht damit umgehen können, indem er dann feststellt, dass einige schwarze Schafe dem Katholizismus geschadet haben und dieses ein Problem jeder Gruppierung ist und nicht nur dem Katholzismus zuzuordnen ist. Jemand, der aber nicht fest in seinem Glauben ist, der wird sich schon
    durch die Aufdeckung der Missbräuche angegriffen fu¨hlen, und jede Berichterstattung als Angriff verstehen.

    Die katholische Kirche ist ein komplexes Gebilde, mit vielen Strömungen und Gegensätzen, wie gesellschaftlich wertvoller Basisarbeit (Armenhilfe etc.) und aber schädliche Verbote von Kondomen.

    Viele Katholiken stören sich nicht an diesem Bild; allein schon, weil sie sicher im Glauben sind und aufgeklärt genug, um zu verstehen, dass eine Kirche sich auch mit ihren eigenen Fehlern ausenandersetzen muss.

    Genau darin besteht die gesellschaftliche Aufgabe der Kunst. Und an dieser bedeutenden Aufgabe ist auch ihre Stellung in der Verfassung zu erklären.

    Herr Geis hat sich dieser Entwicklung offenkundig nicht angeschlossen.

    Aber anderen sollten froh sein, dass wir in dieser Zeit leben und die Staatsanwaltschaft nicht mehr Anklage wegen Groben Unfugs (ehemals § 360 StGB – seit 1975 abgeschafft) erhebt, wenn man bei einer Frohnleichnamprozession den Hut nicht zieht.

  8. Hanoi |  13.04.2010 | 19:41 | permalink  

    Um einen Gedanken von Tom Becker weiter auszuführen:

    “Weil man davon ausgehen kann, dass Meinungen und Presseartikel ernst gemeint sind und theoretisch geeignet sein können, den öffentlichen Frieden zu stören. ”

    Hier ist der Punkt, wo Geis Satire nicht verstanden hat. Denn Satire, Kunst etc. SOLLEN den Staat, die Gesellschaft herausfordern, hinterfragen und auch provozieren. Damit diese(r) danach gefestigt und seines/ihres richtigen Weges sicher voranschreiten kann.

  9. bennesblog |  13.04.2010 | 21:46 | permalink  

    @Chat Atkins: Exakt.

  10. Jörg |  14.04.2010 | 17:19 | permalink  

    Das Christentum als Grundlage der Demokratie? Hihi…sehr gewagt von Herrn Geis. Jesus mag ja demokratisch gewesen sein, genausogut aber könnte man ihn als Kommunisten bezeichnen. Die Kirche aber war und ist ja wohl eindeutig über jeden Verdacht demokratischer Umtriebe erhaben.

  11. Uta Ranke-Heinemann: Papst Benedikt oder Die große Täuschung » Von Richard Schnabl » Beitrag » Redaktionsblog |  15.04.2010 | 09:53 | permalink  

    [...] mehr als 100 Beschwerden beim Presserat sowie mehrere Strafanzeigen. Felix Neumann setzt sich auf carta.info ausfuhrlich mit der Medienreaktion auf den Titanic-Titel auseinander. Aktuelles Heft Nr. [...]

  12. Heinrich Loose |  16.04.2010 | 17:34 | permalink  

    Mark Twain sagte mal etwas in der Richtung: Sobald man so denkt wie die Mehrheit, ist es an der Zeit umzudenken.

    Von Jura habe ich nicht soviel Ahnung, insofern maße ich mir auch nicht an die Ausführungen von Herrn Geis zu beurteilen. Wurde hier ja auch schon ausführlich getan. Im Ernstfall würde ja zum Glück ein Richter entscheiden und nicht der Pöbel…

    Allerdings halte ich nicht den Artikel von Herrn Geis, sondern eher Beiträge wie diesen hier für überzogen. Denn sollte es wirklich zu einer Klage der Kirche oder von Christen gegen die Titanic kommen, wäre das nun wahrlich kein Skandal und erst recht nicht das Ende der Pressefreiheit. Die Redaktion der Titanic wurde oft genug verklagt, sei es von den Eltern der vermissten Maddie, Kurt Beck, dem DFB oder sonstwem. Die verdienen schliesslich ihr GELD mit PROVOKATION!!! Deswegen halte ich auch den einzig sinnvollen Kommentar hier für den von Chat Atkins.

    Meine persönliche Meinung von diesem Bild ist, dass solche “Kunst” nicht nur geschmacklos, sondern vor allem respektlos und verletzend gegenüber den vielen Gläubigen ist. Profit aus Polemik auf Kosten von Minderheiten zu schlagen machen für gewöhnlich Leute wie Jörg Haider oder Kai Diekmann;-)

    P.S. Auch wenn ich nicht unbedingt seine Meinung teile, so habe ich doch großen Respekt vor Herrn Geis, da er sich als einer der wenigen Politiker nicht stromlinienförmig der gerade geltenden öffentlichen Meinung anpasst, sondern seine Prinzipien bzw. seinen Glauben hat und vor allem traut dazu auch klar Stellung zu beziehen. Das ist in jedem Land der Welt ganz normal nur in Deutschland nicht. Hier stirbt dieses Politikermodell aufgrund der allmächtigen political correnctness leider aus. Vor dem drohenden Einheitsbrei, der sich in seinem eigenen Saft sult und jedeweden Hang zur Selbstreflektion vermissen lässt, habe ich viel mehr Angst, als vor den gelegentlich lautstarken Äußerungen von Vertretern bestimmter Bevölkerungsgruppen, die allesamt ein Recht auf Repräsentation haben.

  13. Tom Becker |  17.04.2010 | 23:15 | permalink  

    @Heinrich Loose:

    zum 1. Absatz:

    Und was folgt aus diesem Kalenderspruch? Wozu bringen Sie ihn an?

    Denken Sie, Kalendersprüche sind abstrahierbar wie Formeln, die man auf mehrere Probleme anwenden kann? Benutzen Sie Mark Twain lediglich, um ihrem Ansinnen mithilfe seines Namens mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen?

    Der Spruch ist schön, aber nicht auf gesellschaftlichen Konsens anwendbar, der nicht einem momentanen Lebensgefühl oder mainstream entspringt, sondern linearer jahrhundertelanger Entwicklung, die Aufklärung, Humanismus und Freiheit einbindet. Sicher war auch Twain der Meinung, dass der Spruch seine Grenzen hat. Denken wir einmal an Mord. Soll der Spruch auch hier anwendbar sein? Sicher nicht. So ist es auch bei unserem momentanen Problem. Hier ist der Spruch nicht anwendbar. Erklärung folgt.

    zum 2. Absatz:

    Es ist ein großes Verdienst unserer Demokratie, dass nicht “der Pöbel” die Entscheidungsfindung des Richters übernimmt. Dennoch gibt es Dinge, die nunmal “offensichtich” sind. Wenn Sie auf die Straße gehen und jemanden einfach so K.O. schlagen, würde niemand denken, ich hinge mich weit aus dem Fenster, wenn ich behauptete, es sei eine Körperverletzung. Für einen Juristen ist unser Fall nach dem dritten Semester mindestens genauso offensichtlich, wie mein fiktives Beispiel.

    zum 3. Absatz:

    Sie schreiben, der einzig sinnvolle Kommentar sei der von Chat Atkins.
    Der Kommentar ist gut, aber er ist nicht der einzig sinnvolle. Allerdings können sie das nicht wissen, weil sie offenkundig meinen Beitrag nicht verstanden haben.

    Hätten Sie das, dann wüssten Sie, dass es garnicht um Pressefreiheit geht, weil sie nicht betroffen ist und aus keinem anderen Grund! Damit Sie mich richtig verstehen. Ich bin nicht der Ansicht, dass der Artikel hier besonders gut ist und viele Äußerungen hier teile ich auch nicht. Aber auch nachdem ich meinen Beitrag mehrmal gelesen habe, bleibt nur die Feststellung, dass er in sich geschlossen und abschließend ist. Die meisten ihrer Äußerungen können mit meinem vorherigen Beitrag erwidert und widerlegt werden.

    zum 4. Absatz:

    Es ist Ihre Meinung, daher will ich das nicht angreifen. Aber lesen Sie nocheinmal meinen vorherigen Beitrag. Mit der Verletzung und der Respektlosigkeit ist das so eine Sache…eine mit zwei Seiten. Es geht um diese Paul Watzlawick Betrachtung von Sender und Empfänger. In dem Augenblick, wo Katholiken keine Respektlosigkeit empfinden, sondern eine satirische Mahnung an die Gesellschaft oder Teile derselben, wird deutlich, dass nicht von einer Respektlosigkeit per se ausgegangen werden kann, da die Empfänger sich unterscheiden. Die Respektlosigkeit entsteht erst im Kopf des Betrachters. Die Zutatenliste ist im ersten Beitrag meinerseits aufgeführt.

    zum 5. Absatz:

    Hanebüchen! Großer Respekt vor seiner Meinung, die gegen den Strom schwimmt??? hahaha

    Was Sie meinen ist, wenn Herr Geis sich dahingehend geäußert hätte, dass ihm das Bild nicht gefällt und dass es ihn verletzt. Das darf auch nicht kritisiert werden. Das ist schließlich seine ganz persönliche Empfindung. Ob das dann mainstream ist oder nicht, müsste empirisch untersucht werden. Ich glaube das nicht.

    ABER Herr Geis hat sich nicht dahingehend geäußert. Nein, er unterstellt eine Straftat und suggeriert den Lesern, dass hier etwas grundlegend falsches vorliegt, gegen das die Gesellschaft mit Gesetzen gerüstet ist. Aber genau da liegt das Problem. Diese Aussage ist schlicht Kehricht. Denn dem ist nicht so. Das Gegenteil ist der Fall. Das Bild ist nicht strafbar, weil die Gesellschaft sich mit Absicht eben nicht gegen solche Fälle gewappnet hat. Und das aus gutem Grund! Weil eben nichts grundlegend falsches vorliegt. Die Satire erfüllt ihre gesellschaftliche Pflicht. Dessen ist sich die Gesellschaft auch bewusst und sanktoniert das nicht. Das ist kein mainstream, sondern ein Freiheitsrecht, welches mit Blut und Schweiß teuer erkämpft wurde.

    Das zu bestreiten ist kein Mut und hat auch ncihts mit Prinzipien oder Glaube zu tun! Das ist einfach Schwachsinn! Jemand mit Mut und Prinzipien würde sich gegen einen wirklichen mainstream stellen und sich konstruktiv mit seinem Glauben auseinandersetzen und den Dingen, die durch ein klerikales und zölibatäres System begünstigt wurden (nciht ausgelöst!).

    Und noch zwei Sachen zum Schluss:

    Was sie tun ist schattenboxen. Sie schaffen sich gegner, gegen die sie ankämpfen, obwohl es sie nicht gibt. Das ist z.B. der “Einheitsbrei”. Der schlicht nicht existiert.

    Nun kurz meine Meinung:

    Wir reden über Situationen, in denen ein Priester einen Minderjährigen missbraucht(!!!) hat, dann von Bischof gedeckt und versetzt wurde und wieder Kinder missbraucht…..

    ich finde eigentlich, dass das für sich selbst spricht. Aus Respekt vor den Opfern, sollte man sich konstruktiv damit auseinandersetzen und nicht über Pressefreiheit und Glauben reden, weil es um beides nicht geht. Beides ist nciht betroffen.

    Es geht um die Auseinandersetzung mit Missbrauch, begünstigende Umstände, Opferbetreuung auf der einen Seite und Satire und Kunstfreiheit auf der anderen.

    Punkt!

  14. Heinrich Loose |  26.04.2010 | 21:56 | permalink  

    @ Herrn Becker:
    In der Tat habe ich ihren Post nicht genau studiert, denn es ging mir ja um den Artikel von Herrn Neumann. Der handelt sehr wohl vom Freiheitsgrundsatz für Bild, Schrift und Meinung. Ich habe mich aber bewusst nicht zu ihren juristischen Meinungen geäußert, da mir dazu die Vorraussetzungen fehlen.

    Sie scheinen meinen primären Einwurf auch nicht verstanden zu haben: Herr Geis, als Repäsentant einer im politischen Prozess mehr und mehr unterrepresentierten christlich-konservativen Wählerschicht, hat nicht nur das Recht sich zu äußern, sondern erfüllt eine politisch notwendige Funktion, indem er öffentlich zu solchen unfairen Provokationen Stellung bezieht. Er als Rechtspolitiker tut das mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und auf der Basis des GG. Die Entscheidung ob seine Vorwürfe gerechtfertigt sind liegt zum Glück bei einem Richter. Um die rechtliche Entscheidung geht es letztendlich aber gar nicht, denn die wird in diesem Fall auf die eine oder andere Weise immer ungenügend sein. Gewisse Dinge, wie der respektvolle Umgang miteinander, lassen sich nicht verregeln.
    Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle in der öffentlichen Diskussion einzufordern ist Bestandteil einer gelebten „vor-staatlichen“ Demokratie. Hier gelangt Ihre starre Unterteilung zwischen Missbrauch einerseits und Kunstfreiheit andererseits an ihre Grenzen, denn sie wird der komplexen Reziprozität des Meinungsbildungsprozesses in unserer Medien-Demokratie und seine Auswirkungen auf den Einzelnen nicht gerecht.

    Dass zunehmend ein sehr einseitiges Bild von der Kirche gezeichnet wird, lässt sich m.A.n. nicht bestreiten. (auch wenn das derzeitige Krisenmanagement der Kirche seinen Teil dazu beiträgt)
    Meinen Respekt erhält Herr Geis dafür, dass er eine starke Meinung äußert, obwohl er weiß, dass er damit den aufgeheizten Mainstream der deutschen Öffentlichkeit gegen sich aufbringt. Das Gros seiner Kollegen in den sogenannten christlichen Parteien traut sich das aus gutem Grund nicht und hüllt sich in politsch korrektes Schweigen, was einer lebendigen Demokratie nicht gerade förderlich ist. Denn für einen fairen Umgang mit der Kirche zu plädieren muss ja wohl erlaubt sein.

    Ursprünglich ging es um die widerlichen Praktiken einiger Würdenträger in der katholischen Kirche und der interne Umgang damit.
    Mittlerweile steht die katholische Kirche in der öffentlichen Diskussion aber zunehmend unter dem Generalverdacht, ein strukturell krankes Verhältnis zur Sexualität zu haben wie z.B. die Forderungen nach einer Abschaffung des Zölibats zeigen. Die Verquickung des Zölibats bzw. der katholischen Haltung gegenüber der Sexualität mit sexuellem Missbrauch ist unfair und falsch. Genau das wird jedoch oft in der Zuspitzung der Diskussion auf die katholische Kirche impliziert. Das besagte Bild haut genau in diese Kerbe.

    Sexueller Missbrauch ist ein gesamtgesellschaftliches Problem! Über 80% der Fälle passieren im familiären Umfeld, gegenüber 1-3% in der Kirche je nach Dunkelziffer. Allerdings: Der Familienvater, der von einem Berliner Gericht kürzlich lächerliche 3 Jahre auf Bewährung und 1000€ Geldstrafe bekam, obwohl er seine Tochter über 200x vergewaltigte und bereits wegen Kindesmissbrauch vorbestraft war, bekam kaum öffentliche Beachtung. Die wie auch immer gearteten “Watschn” von Bischof Mixa, dafür umso mehr. Das soll keine Relativierung der letzteren, sicherlich unakzeptablen Vergehen sein, sondern zeigen, dass die Diskussion den sexuellen Missbrauch als gesamtgesellschaftliches Thema zum Gegenstand haben sollte, anstatt sich polemisch auf bestimmte “Sündenböcke” einzuschiessen, deren konservative Haltung gegenüber der Sexualität in der heutigen extrem sexualisierten Gesellschaft nur noch wenig Toleranz, dafür aber umso mehr Misstrauen ausgesetzt ist.

    Was nun soll dieses Bild zur Diskussion beitragen? Den Finger in die Wunde legen? Welchen gesellschaftlichen Mehrwert hat es, wenn ein zentrales Glaubenssymbol in einer abwertenden Art und Weise dargestellt wird? Was hat Jesus mit Kindesmissbrauch zu tun? Das habe ich schon bei den Mohammed-Karrikaturen nicht verstanden. Solche Polemik führt lediglich zu einer Verhärtung der Fronten und rein destruktiven Nebenkriegsschauplätzen – wie hier geschehen.

    Das Problem ist eben, dass die von ihnen geforderte “konstruktive Auseinandersetzung” nur selten stattfindet. Der Titanic-Redaktion dürfte das ebenso bewusst und wie egal sein. Denn sie lebt ja (aus)schliesslich von der polemischen Provokation. Das darauf eine Reaktion folgt, ja folgen muss, ist in meinen Augen natürlicher Ausdruck einer gesunden rechtsstaatlichen Demokratie. Daraus einen Angriff auf die freiheitlichen Grundsätze unserer Gesellschaft zu basteln halte ich für vollkommen überzogen.

    P.S. Das Twain-Zitat kann man als Kunst begreifen bzw. individuell interpretieren. Bewusst habe ich es nicht weiter kommentiert. Ich persönlich begreife es als eine generelle Warnung vor allzu unkritischer bzw. einseitiger Adaption des gerade vorherrschenden öffentlichen Mainstreams.

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