Ärgernis GEMA

von , 24.3.10

Horst Henn erklärt auf IT Politik, warum es bei Pauschalvergütungssystemen à la GEMA “niemals eine eingermaßen gerechte Verteilung der eingenommenen Gebühren geben kann” und fordert den Gesetzgeber auf, die Kompetenzen der GEMA massiv zu beschneiden:

Urheberechte sollten nur direkt mit dem Kauf von Produkten – Kauf/Download von Noten, Kauf/Download von Musikstücken entgolten werden. Den Urhebern bleibt es überlassen, ob und wie sie ihre Urheberrechte wahrnehmen wollen. Mißbrauch ist als Diebstahl von Eigentum wie bei anderen Produkten auch zu verfolgen und zu ahnden. Alle Versuche von Organisationen wie GEMA, pauschal Gelder für Urheberrecht (oder für Werke die nicht von der GEMA vertreten werden) zu kassieren und exklusiv an begünstigte Mitglieder zu verteilen sind zu unterbinden. Es ist zu prüfen, ob der überlange Schutz (70 Jahre über den Tod des Komponisten hinaus) von Musik noch zeitgemäß ist.

Für Henn ist die GEMA zu einem System geworden, das vornehmlich darauf ausgerichtet ist, jeden, der Musik vor Zuhöreren aufführt, zum Einzahler zu machen. Das Gebührensystem sei absurd und teilweise erdrückend hoch:

Beispiele für ein E (ernsthaft) Musik Konzert eines Musikvereins in der Kirche oder der Gemeindehalle, für das 10 € Eintritt verlangt wird, sind gemäß Tarif der GEMA für einen Raum, der 300 Leute fasst, 478.75  € fällig (wenn mehr als 9 Musiker spielen). Interessanterweise ist die Gebühr nur von der Größe des Raumes abhängig und nicht von der Zahl der Besucher. Wenn speziell bei Neuer Musik wenig Zuhörer kommen, macht der Veranstalter schnell Verlust.

In der Debatte um eine Kulturflatrate werde ich diesen Text sicher verlinken.

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