Robin Meyer-Lucht | 12 Kommentar(e)
Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses verwahrte sich gestern gegen dem Eindruck, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sei schon so gut wie eingeführt. Der Bundestag werde die angebliche Schutzlücke und ihre Gerechtigkeitsfragen ausführlich prüfen.
26.02.2010 |
Netzpolitik spricht nach der gestrigen Diskussion beim Internetverband ECO bereits davon, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sei “politisch bereits halbtot“. Tatsächlich hat Siegfried Kauer (CDU), Vorsitzender des Rechtsauschusses des Bundestages, erstaunlich deutlich darauf bestanden, dass der Bundestag das Vorhaben sehr genau prüfen werde. Am liebsten sei ihm eigentlich, wenn sich zwei so starke Akteure wie Google und Axel Springer auf dem Verhandlungswege (“Compliance”) einigen könnten, wie Stefan Krempl auf Heise.de schreibt. Dort finden sich auch die Argumente der anderen Gesprächsteilnehmer: Etwa die Darstellung von Google, man fühle sich wie ein Taxifahrer, der nun durch Abgaben auf seine Touren zur Oper die Oper mitfinanzieren solle. Zuvor hatte übrigens der Rechtsanwalt Dieter Frey in einer Einführung erklärt, mit dem Leistungsschutzrecht könnte “die Informationsgesellschaft praktisch zum Erliegen kommen”.
Siegfried Kauders (Foto) zweite Einlassung etwa zur Hälfte der Diskussion war jedoch in der Tat der bemerkenswerte Moment des Abends. Hier seine Äußerung in Richtung Christoph Keese in voller Länge (basierend auf Tonmitschnitt):
Die Presseverleger wittern Morgenluft. Und da fühlen Sie sich bitte nicht zu sehr auf der sicheren Seite, weil das Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag steht. Der Teufel steckt manchmal im Detail. Ich habe das Gefühl, dass Sie schon recht konkrete Vorstellungen und Überlegungen haben. Ich versichere Ihnen, es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der gewinnt, der den besseren Lobbyismus betreibt. Hier sind schwierige rechtliche Problematiken abzugrenzen. Wir werden uns das nicht leicht machen. Wir werden auch prüfen, wie es im europäischen Ausland ausschaut: Gibt es dort vergleichbare Vorschriften, die man übernehmen könnte?
Wir werden prüfen, ob hier unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten etwas regulierungsbedürftig ist. Hier liegt in der Tat wohl eine Schutzlücke vor. Ist es aber keine, sieht das schon sehr viel anders aus. Verlassen Sie sich bitte nicht darauf, dass ein Gesetz, so wie es von einem Ministerium vorgelegt wird, auch den deutschen Bundestag verlässt. Einigt sich eine Regierungskoalition in Detailpunkten nicht, ist das ganze Projekt auf Eis gelegt. Manchmal scheitert es an einem Paragrafen oder an einem Komma. Also: Sie haben noch nicht gewonnen. Sie müssen die Politik überzeugen, dass hier eine Schutzlücke entstanden und ein regulierungsbedürftiger Sachverhalt gegeben ist. Allein die Tatsache, dass das Leitungsschutzrecht im Koalitionsvertrag steht, gibt das Ihnen noch nicht die Sicherheit, dass dies zum Erfolg führen wird.
Am Ende des Abends zog Kauder folgendes Fazit:
Nicht jede Podiumsdiskussion führt zu einem Mehrwert. Aber dieser Abend schon. Wir fingen bei Milliardengewinnen an – und kamen über Millionengewinne zur schwierigen Situation der kleineren Presseverlage. Der Blick auf Springer und Google allein reicht nicht, um diese Sachlage bewerten zu können. Wäre in der Tat die Pressevielfalt in Gefahr, müsste man die Situation noch einmal anders bewerten. Aber die Behauptung, dass einzelne Unternehmen in Gefahr sein könnten, genügt politisch nicht.
Ich kann Ihnen ganz ehrlich sagen: Für mich ist die Entscheidung, ob Hü oder Hott, noch völlig offen.
“Halbtot” ist das Leistungsschutzrecht damit allerdings nicht. Es ist lediglich deutlich geworden, dass für den Rechtspolitiker Kauder die Sache weniger eindeutig ist als für den Kulturpolitiker Neumann.



Das ist ja echt vernünftig, was der Herr Kauder da sagt. Prima! Und auch bemerkenswert, dass dieses Zauberwörtchen Compliance verwendet wird. :)
Die Carta-Texte unter der Verschlagwortung “Leistungsschutzrecht” könnten als weitere Arbeitsgrundlage bei der Entscheidungsfindung dienen. Wird Carta bei diesem enormen Leistungsspektrum eigentlichen von öffentlichen Trägern finanziell gefördert? ;)
Kommentar gelöscht
Das Leistungsschutzrecht WIRD kommen;
und zwar ganz genau so, wie die Verleger
es sich wünschen.
Die Spenden danach werden sich die
Regierungsparteien wohl kaum entgehen lassen…
sagt Uwe Wallner vom http://glaubstdudas.blogspot.com
@ JollyOrc: Herrn Kauder Bestechlichkeit vorzuwerden, ist nicht nur völlig inakzeptabel – es ist wohl auch strafrechtlich relevant. Daher wurde Dein Kommentar gelöscht.
Da muss ich mich entschuldigen.
Der Kommentar war sicherlich NICHT persönlich gegen Herrn Kauder gemünzt, noch wollte ich etwas tatsächlich unterstellen.
Gedacht war es als ironisch-satirischer Kommentar im Zusammenhang mit den allgem. Meldungen zum Politikbetrieb der letzten Zeit (vgl. die Meldungen zu den FDP-Spenden und den “Standgebühren plus Gesprächsterminen mit Herrn Rüttgers”) gewidmet.
Möglicherweise über das Ziel hinausgeschossen…
@ Jolly Orc: Alles klar und danke.
Leider werden wir als Bürger den Kampf unserer Vertreter in Politik wieder zu Gunsten der Lobbygelder verlieren. Das verlängert aber nur die das sterben alter Strukturen, die Steinkohlesubvention lässt grüßen !
@ Boomel: Die Steinkohle wird ja direkt subventioniert, das Leistungsschutzrecht ist “nur” eine indirekte Hilfe. Die Äußerungen von Kauder zeigen aber doch zumindest, dass die Politik hier durchaus genau prüfen will. Das könnte noch eine muntere Diskussion geben.
[...] berichtet aktuell über eine Veranstaltung des eco zum Thema Leistungsschutzrecht. Dabei hat sich Siegfried Kauder [...]
Ist der im Text erwähnte Tonmitschnitt irgendwo verfügbar? Oder gibt es vielleicht ein ausführliches Protokoll dieser Veranstaltung für Leute, die diese verpasst haben und nun eine juristische Hausarbeit darüber schreiben müssen?
mfg
Das Leistungsschutzrecht WIRD kommen;
und zwar ganz genau so, wie die Verleger
es sich wünschen.
Im Falle ” FDP-Spendenskandal” hat sich gezeigt,
wie lukrativ es ist, den Lobbyisten nachzugeben… ;)
sagt Uwe Wallner vom http://glaubstdudas.blogspot.com
[...] besser aber wäre es, der Gesetzgeber nähme von dem Vorhaben insgesamt Abstand. Noch ist ja die Entscheidung über ein Leistungsschutzrecht nicht getroffen. Auch die hohlste Nuss will aber erst noch geknackt [...]