Tim Renner

Die Musikindustrie zur Kulturflatrate: Positionspapier gegen ein Phantom

Tim Renner | 15 Kommentar(e)


Die Musikindustrie fürchtet die Kulturflatrate. Alternativen zu schaffen, hat sie bislang versäumt.

19.02.2010 | 

Seit Ende Januar sind wir schlauer: Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat in einem Thesenpapier seinen Mitgliedern und der Welt mitgeteilt, weshalb er die Idee einer Kulturflatrate ablehnt. Viele wissen nicht so genau was eine Kulturflatrate ist, die meisten nicht, woher das kommt, doch trotzdem fürchtet man sie in vielen Chefetagen der großen Plattenfirmen bereits.

Dabei handelt es sich bei dem Phantom Kulturflatrate lediglich um die naheliegende Idee, reales Tun zu legalem Tun werden zu lassen. Ähnlich wie die Privatkopie – gebrannte CDs oder kopierte Kassetten – schon seit den 60er Jahren verbrieftes Recht eines jeden Bundesbürgers ist, soll im Rahmen der Kulturflatrate auch Filesharing vom Gesetzgeber legalisiert werden.

Eine pauschale Gebühr für die Urheber ist bereits heute bei CD-Rohlingen oder Brennern eingepreist. Leermedienabgabe nennt sich das und die damit generierten Millionen fließen über die GEMA in Richtung Autoren und mittels der GVL an die Produzenten und somit auch zu den Plattenfirmen. Analog dazu würde durch eine Kulturflatrate jeder Internetanschluss mit einer Pauschalabgabe für die genutzten Rechte belastet und die Einnahmen an die Rechteinhaber verteilt. Die Grünen sind größtenteils dafür, die Sozialdemokraten wollen das laut Parteiprogramm zumindest prüfen.

Die Verbände der Musikwirtschaft – egal ob groß oder klein, ob Indie oder Major – setzen bislang auf Verbote. Frankreich, wo Filesharer vom Internet abgeklemmt werden, sobald sie zum dritten Mal beim Download erwischt wurden, gilt als Vorbild. Verfassungsrechtlich ist das in Deutschland nicht durchsetzbar. Artikel 5 des Grundgesetzes, der jedem Bürger freien Zugang zu Informationen gewährleistet, steht dem entgegen.

Die schlauen Funktionäre des BMVI wissen das. Und das ist wahrscheinlich die eigentliche Botschaft dahinter, gerade jetzt aus heiterem Himmel einen Zehn-Punkte-Kanon gegen die Kulturflatrate zu veröffentlichen. Sie beklagen darin (Punkt 1), dass die Kulturflatrate auch von Bürgern bezahlt werden müsse, die sie vielleicht gar nicht nutzen würden. Sie stört (Punkt 3) zudem, dass eine solche Gebühr nicht sozial differenziere und somit die Schwachen verhältnismäßig stärker belasten würde. Ihr ist es ein Graus, dass mit der Kulturflatrate Beethovens Neunte und ein Pornofilm bezüglich ihres Marktwertes auf derselben Stufe stünden (so wörtlich Punkt 5) – und in der Konsequenz die Kultur verflachen würde.

All das wäre nachvollziehbar: Wenn dieselbe Industrie die Einnahmen aus der Leermittelabgabe ablehnen würde, sobald sie über Brenner generiert wird, mit denen keine Musik kopiert wird. Wenn sie CDs und Downloads für Hartz-IV-Empfänger zum halben Preis anbieten würde. Wenn sie für die Platten ihrer DSDS-Eintagsfliegen nicht zumeist mehr verlangen würde als für ihre Schätze aus dem Rock- und Klassikkatalog.

Das wirklich stechende Argument des Verbandes ist die Sorge vor der Abschaffung der Marktwirtschaft in der Musikkultur. Die Sorge scheint berechtigt, denn so absurd es klingen mag: Rock und Pop brauchen die Marktwirtschaft, um sich überhaupt weiter entwickeln zu können. Verteilt man die in einer Kulturflatrate erhobenen Gebührengelder wie eine Kulturförderung, kann das im Sinne der Erneuerung kaum klappen. Welche offizielle Stelle hätte in den 70er-Jahren Punk gefördert, der damals als Krach angesehen wurde? Welche Regierungspartei hätte sich in den 80ern für Techno stark gemacht, das man als monotone Spaßwelle ansah?

Selbst die Verteilung über die Ergebnisse einer freiwillig von den Nutzern aktivierten Screening-Software, wie sie manche Befürworter der Kulturflatrate als Lösungsmodel propagieren, klingt wenig hoffnungsvoll für Nischen und ungewöhnliche Ideen. Sie soll das wirkliche Nutzungsverhalten beim Surfen und beim Download über diverse Portale dokumentieren, die Logik erinnert aber gefährlich an eine Onlineversion des GfK-o-Meters, mit dem in einigen ausgewählten Haushalten von Freiwilligen die TV-Nutzung gemessen wird. Was bei dieser Art von Meinungsumfrage heraus kommt, ist bekannt und mit dem täglichen TV-Horror von Gerichts- und Castingsshows, die sich nach dem in Quoten gemessenen Erfolg orientieren, einschlägig dokumentiert. Will man als Verfechter einer Kulturflatrate eine Verengung der Musikkultur auf dem Niveau von Privatfernsehen?

Neu an dem Papier des Verbandes ist, dass erstmals Fragen gestellt (Punkt 10) und nicht lediglich Standpunkte verteidigt werden. Vieles ist in der Diskussion über die Kulturflatrate tatsächlich noch überhaupt nicht definiert. Wie verhält es sich mit anderen digital vertriebenen Gütern jenseits von Musik? Wer oder was entscheidet über Höhe und Verteilung einer solchen Abgabe? Wie wird zwischen den unterschiedlichen Bezugsberechtigten differenziert? Wer Fragen stellt, ist neugierig und signalisiert eine generelle Gesprächsbereitschaft.

Viele mögliche Antworten würden sich allerdings erübrigen, wenn die Rechteinhaber selbst die Marktwirtschaft nutzen und einer Kulturflatrate zuvor kommen würden. Würden sie eine Flatrate anbieten, die mindestens so gut ist wie das, was man sich als Konsument mühsam und illegal über Torrent-Tracker besorgen muss, wäre die ganze Diskussion nämlich obsolet. Es wäre ein freiwilliges Flatrate-Angebot, das alle Musik in bester Qualität anbieten würde, sobald sie das erste Mal im Radio lief oder an die Medien ging. Verbunden mit einer guten Aufbereitung und Beratung wäre das eine hoch attraktive Dienstleistung, die der illegalen Konkurrenz klar überlegen wäre. Für all die, die wenig Zeit, aber ein bisschen Geld haben, wäre es ein Traum. Auf der Suche nach dessen Erfüllung begehen sie heute einen Rechtsbruch und nehmen allerlei Widrigkeiten in Kauf. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie zahlen, ist sehr hoch – würde man es ihnen nur einfach machen.

Auch für die Künstler wäre eine solche Flatrate eine faire Form der Distribution und Entlohnung, denn sie wäre servergestützt und daher nutzungsgerecht abzulesen und abzurechnen. Für den Verband wäre sie der beste Weg, zu beweisen, wie eine Alternative zur Kuturflatrate aussehen könnte. Lediglich die Kids – traditionell mit viel Zeit, aber wenig Geld versehen – kann man damit wahrscheinlich noch nicht für sich gewinnen. Muss man aber auch nicht zwingend, schließlich ist der durchschnittliche Plattenkäufer bereits 37 Jahre alt. Geklaut haben die Teenager Musik schon immer. Früher hat das nur der Plattenhändler und nicht die Plattenfirma zu spüren bekommen.

Dieser Text von Tim Renner erscheint auch im Motorblog.

Mehr zu : | |

CARTA Kaffeekasse
Carta wird FACEBOOK-Kommentare einführen - demnächst hier...

15 Kommentare

  1. Eva Kiltz |  19.02.2010 | 18:17 | permalink  

    Lieber Tim Renner,

    auch wenn es noch so viel Spaß macht, sich als Einäugiger unter den Blinden in der Musikwirtschaft, klein wie groß, darzustellen: es wird dadurch nicht wahrer.

    Siehe: http://www.vut-online.de/cms/?cat=3

    Daraus Auszug:

    4. Differenzierte Betrachtung pauschaler Vergütungsmodelle

    Der VUT ist offen für die Diskussion aller konstruktiven Lösungsvorschläge, einschließlich pauschaler Vergütungsmodelle.

    Eine gesetzliche Pauschalabgabe für Internetzugänge („Accessrate“) zur Kompensation nicht-kommerzieller Nutzungen kann durchaus zu fairen Rahmenbedingungen im Internet beitragen. Die uns derzeit bekannten Konzeptionen sog. „Kulturflatrates“ sind jedoch noch nicht ausreichend durchdacht und lassen wichtige Fragen unbeantwortet.

    Wir sind also voll auf einer Linie ;-))

    Beste Grüße,

    Dein Indieverband
    (Eva Kiltz)

  2. noName |  19.02.2010 | 18:21 | permalink  

    Sehr geehrter Herr Renner,

    für diejenigen, die sich detailliert mit dem Verhältnis Urheber und Leistungsschutzrechte befasst haben, erscheint Ihr Beitrag antiquiert. Geben Sie bitte einfach mal „GEMA und tunecore“ bei einer Suchmaschine ein. Sind die Verwertungsgesellschaften noch zeitgemäß?

    ‘Beim Download spielt die Musik zukünftig’: http://www.bitkom.org/de/presse/8477_62526.aspx

    Welche Interessen vertreten Sie?

    Danke. Schönen Abend.

  3. uberVU - social comments |  19.02.2010 | 21:12 | permalink  

    Social comments and analytics for this post…

    This post was mentioned on Twitter by carta_feed: Die Musikindustrie zur Kulturflatrate: Positionspapier gegen ein Phantom http://goo.gl/fb/Bmfu...

  4. Mauerblümch.en |  19.02.2010 | 22:39 | permalink  

    Zu Punkt 3. auf dem Positionspapier:
    Absoluter Schwachsinn. Arme Menschen sind wenn dann eh im Internetcafe oder bei Freunden online, da sie wohl selbst keinen eigenen Computer mit Internet besitzen.

    Zu Punkt 4. :
    Dieser gigantische Bürokratieapparat besteht doch schon in Deutschland. Das ist kein Neuzustand. Hier keine Argumente ersichtlich.

    Aber was soll’s.
    Von einer Einführung war meiner Auffassung nach nicht auszugehen.
    Die Entscheidung verwundert mich nicht.

    Es wäre ja auch zu einfach.
    Und das ist die Welt eben nicht.
    Zumindest nicht die durch Menschen erschaffene.

    Eine Erschwerung begünstigt immerhin Klugscheißer.
    Und die brauchen wir doch alle, oder ?

  5. André Rebentisch |  20.02.2010 | 03:13 | permalink  

    Die Kulturflatrate war schon immer eine nicht sonderlich ausgereifte Idee. Die Positionierung für und gegen die Kulturflatrate richtet sich jedoch nach ihrer Herkunft. Sie wurde ins Spiel gebracht von linken Kritikern der Musikindustrie, die zu dieser Zeit ihre DRM-Plänen lautstark vertrat; es gab eine grüne Kampagne für die Kulturflatrate als DRM-Alternative, die erst richtig populär wurde, als sie schon geendet war. Die Idee von globalen Töpfen aus denen dann fair und gerecht und demokratisch das Geld verteilt werde, das setzt ein bestimmtes optimistisches Gedankenkostüm voraus.

    Meine Frage: Gibt es eine solche Kulturflatrate denn nicht schon? Wir zahlen bereits – ohne Gegenleistung – Abgaben auf CD-Rohlinge und Brenner uvm. Dann haben wir den Parafiskus der GEZ . Dann haben wir die GEMA mit ihren vielfältigen und nicht immer künstlerfreundlichen Abgaben. Usw.

    Man spreche Befürworter der Kulturflatrate an, konfrontiere sie mit diesem Vergleich und sie entschuldigen, Kulturflatrate sei schon irgendwie das gleiche, aber diesmal eben “fair”, “gerecht” und “demokratisch” in der Verteilung. Mich überzeugt das nicht. Die Verwerter und die Musikindustrie teilen diese Skepsis, und sei es nur als Reflex, obwohl sie quasi zu einem angestammten Modell passt. Da bleibt als Vorteil der Kulturflatrate: Wird zwar nicht kommen, aber wenigstens regt sie die Diskussion an – um eine Lösung bemüht.

    Dieses Bemühen um eine Lösung ist wünschenswert, denn auf internationaler Ebene werden die Bastionen des guten Stils und Rechtes sturmreif geschossen:
    http://www.youtube.com/watch?v=cqsy7jKY2HE

    Übrigens sollte man durchaus auch “radikaler” denken. Der ganze Musikkonservenmarkt ist ja gerade erst rund 100 Jahre alt… Die fortschreitende Diversifizierung, die weiter sinkenden Eintrittsbarrieren für die Produktion und das gar nichts, was einmal aufgenommen wurde, mehr vom digitalen Markt verschwindet, macht die Musikindustrie und Tonkunst insgesamt weniger rentabel. Zu dieser Angebotskrise tritt die Sättigung des Nachfrage. Die ärgerliche Piraterie ist ein oft überbetonter Faktor des Strukturwandels.

  6. Mauerblümch.en |  20.02.2010 | 05:07 | permalink  

    Schön gesagt, Herr Rebentisch. Gefällt mir gut.
    Mich wundert es schon ein wenig, mit welchem Hintergrund unser lieber Herr Renner dieses Thema verfolgt, weil demnach eher philosophisch. Man ist von ihm doch eher realistische Handlungsweise gewohnt, welche in direktem Maße der Wirtschaft dienlich ist.

  7. Hubert Gertis |  20.02.2010 | 08:05 | permalink  

    Also, den illegalen Downloadzähler ganz oben auf der BVMI-Seite find ich schon sehr schnuckelig. Aber die Pressemitteilung “Thomas Gottschalk moderiert den ECHO Klassik 2010″ halte ich für die deutsche Musikindustrie weitaus bedrohlicher.

  8. Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen? - Seite 681 - netzwelt.de Forum |  20.02.2010 | 12:49 | permalink  

    [...] [...]

  9. Fritz Effenberger |  20.02.2010 | 16:07 | permalink  

    Schön, dass die Kulturflatrate immer wieder zur Sprache kommt. Gut, dass hier auf die parallele Leermedienabgabe vewiesen wird. Widersprechen muss ich allerdings den hier vorgebrachten Gegenargumenten: Eine Kulturflatrate, die allerdings nicht in Form einer GEZ-Abgabe, sondern als Nutzungsgebühr bei den Internetprovidern einzufordern wäre, schädigt den marktwirtschaftlichen Selbsterneuerungsvorgang der Polularmusik genausowenig wie das die gute alte Leermedienabage tut. Und einführen muss man diese Pauschalabgabe auf Internetzugänge nicht etwa, weil es der Tonträgerindustrie nicht schnell genug aufwärts geht oder um damit die ja nur behauptete “Internetpiraterie” pauschal zu bestrafen, sondern weil Urheber ein Recht auf Vergütung einer kommerziellen Nutzung ihrer Werke haben. Und nachdem sich das nichtlizensierte Übertragen von Medieninhalten via Internet weder juristisch noch technisch verhindern lässt, muss das per Pauschalabgabe auf Internet geschehen. Dass die Gema für diese Aufgabe denkbar ungeeignet ist und statt dessen eine EU-Behörde für diese Aufgabe geschaffen werden muss, steht auf einem anderen Blatt.

  10. noName |  20.02.2010 | 18:47 | permalink  

    „… sondern weil Urheber ein Recht auf Vergütung einer kommerziellen Nutzung ihrer Werke haben. Und nachdem sich das nichtlizensierte Übertragen von Medieninhalten via Internet weder juristisch noch technisch verhindern lässt, muss das per Pauschalabgabe auf Internet geschehen.“

    @Fritz Effenberger, meinen Sie nur die „kommerzielle Nutzung“?

    Müssten nicht zunächst Fallgruppen gebildet werden, um zu überlegen, ob eine Flatrate geeignet ist, die Urheberrechte zu wahren?

    I. Kommerzielle Werknutzung
    1. Vertrag zwischen Urheber/(Label) und GEMA (ggf. weitere Verwertung über GVL)
    2. GEMA-freies Werk
    II. Private Werknutzung
    1. Vertrag zwischen Urheber/(Label) und GEMA (ggf. weitere Verwertung über GVL)
    2. GEMA-freies Werk

    Was wollen die Urheber?

    Das müsste geklärt werden! (Manche Urheber wollen vermutlich auch einen Teil ihrer Werke bewusst gratis einstellen, z. B. Hörproben etc., Stichwort: virales Marketing.) Was die Verwertungsgesellschaften wollen, ist nachrangig, wenn es denn andere Verwertungsmöglichkeiten, z. B. GEMA-freie im Web gibt, die für die Urheber lukrativer sein können. Die Verwertungsgesellschaften sind kein Garant für die erfolgreiche Werksvermarktung, oder?

    Mir fehlt eine nachvollziehbare Struktur beim obigen Posting. Es geht um Urheberschutz und nicht um den Schutz der Leistungsschutzrechte (Verwertungsgesellschaften). Hier wird eine Diskussion – wie beim angedachten Verlagsleistungsschutzrecht geführt – die gut klingt, aber dem Urheber nicht unbedingt nützt.

    Ist ja schon mal gut, dass das Urheberrecht im Web auch zukünftig geschützt werden soll:
    http://carta.info/23027/internet-enquete-kommission-der-endgueltige-antragstext/
    Eine Kulturflatratediskussion aus Urhebersicht zu führen, macht Sinn. Alles andere ist pillepalle. Meine Meinung.

  11. Webschau Wirtschaftsblogs 22.02.2010 « Blick Log |  22.02.2010 | 00:16 | permalink  

    [...] Die Musikindustrie zur Kulturflatrate: Positionspapier gegen ein Phantom [...]

  12. Lukas Schneider |  23.02.2010 | 15:07 | permalink  

    “Es geht um Urheberschutz und nicht um den Schutz der Leistungsschutzrechte (Verwertungsgesellschaften). Hier wird eine Diskussion – wie beim angedachten Verlagsleistungsschutzrecht geführt – die gut klingt, aber dem Urheber nicht unbedingt nützt.”

    - und da fehlt es an der nötigen Differenzierung!
    Mir als Urheber macht es nichts aus, wenn jemand meine Songs unter der Dusche singt oder am Lagerfeuer für alle kritischeren Fälle funktioniert die GEMA mehr oder in meinem speziellen Fall weniger gut.
    Problematisch wird es, wenn es um den Teil meiner Arbeit geht, der in den Bereich des Leistungsschutzes fällt. Lustigerweise entspreche ich als self-contained artist eben genau der netzkulturellen Wahnvorstellung des Künstlers der selber schreibt spielt und produziert (- und teilweise sogar vertreibt). Der Teil meiner Arbeit, den ich am ehesten kompensiert haben möchte ist am Ende des Tages die Produktion, denn Produktion ist auch in Zeiten von Logic9 und erschwinglichem Equipment teuer und zeitaufwändig.
    Diese Tätigkeit ist aber ein Fall für den Leistungsschutz.
    Darüber hinaus ist nur kurz zu erwähnen, dass professionelle Musikproduktion ein Fulltime Job ist und ein Outsourcing von Promotion, Management, Abrechnung, Fertigung und Vertrieb an ein Label allein aus Kapazitätsgründen nötig ist. Ohne Label hat man als Künstler echte Probleme.

  13. noName |  23.02.2010 | 19:16 | permalink  

    @Lukas Schneider: Treffend, was Sie schreiben. Sie entscheiden als Urheber/Interpret, ob Sie ein Label gründen, outsourcen und – wie Sie es offenbar machen – mit Profis zusammenarbeiten, damit Sie sich auf die originären Aufgaben konzentrieren können. Jeder Urheber oder ‘Urheber und Interpret’ benötigt sein individuelles Konzept, welches ggf. angepasst werden muss. Aber generell die Urheber- und Leistungsschutzrechte im Rahmen einer Kulturflatrate über Zahlbeträge zu vergüten, kann schädlich sein.

    Wenn Webnutzer einen Pauschalbetrag leisten, werden sie möglicherweise weniger gewillt sein, beispielsweise im Downloadverfahren Songs zu kaufen. Es soll bitte jeder Urheber oder ‘Urheber und Interpret’ ggf. mit Verwerter selbst entscheiden, wie vermarktet werden soll. Die Kulturflatrate kann wie ein Blocker wirken, ist ja bequem. Das Leistungsprinzip fördert hingegen Kreativität.

    Im Positionspapier des Bundesverbandes der Musikindustrie heißt es: „2. Die Kulturflatrate entzieht gerade den neuen digitalen Geschäftsmodellen die ökonomische Basis. (…) 6. Die Kulturflatrate nimmt Urhebern und Künstlern das Recht über die Verwendung ihrer Werke selbst zu bestimmen. (…) 7. Die Kulturflatrate widerspricht den ökonomischen Prinzipien unserer Gesellschaft. (…)“ Das sind für mich die Kernargumente! Die Künstler/Interpreten – nicht nur die Urheber – werden in die Argumente gegen eine Flatrate zudem miteinbezogen (Leistungsschutz).

    Und dann die Verbrauchersicht: Nicht jeder hört Musik im Web. Viele Empfänger von Rundfunkgeräten ärgern sich über die dortige Flatrate, genannt GEZ-Gebühr bei dem mäßigen Programmangebot der ÖR. Warum sollen Verbraucher weiter geschröpft werden? Wer gut ist, wird seinen Umsatz schon erzielen. Und die wenigen Raumkopierer hören, wenn sie denn irgendwann keine Zeit mehr für diesen Mist haben, auf, sich die Sachen runterzuziehen. Es ist auf Dauer unschick, wenn abgekupfert wird. Ich sehe das Problem nicht, nicht wirklich. Gerade die neuen Vermarktungsmöglichkeiten im Netz bieten ungeheuer viele Chancen.

    Momentan scheint es ein Trend zu sein, Modelle zu entwickeln, die Geschäftsbereiche sichern und versorgen sollen. Die Zeche zahlt der Bürger. Der hat die Banken gesponsert, bezahlt(e) das Wahlgeschenk Abwrackprämie, was der Automobilbranche kurz half. Jetzt fordert Opel nicht gerade wenig vom Steuerzahler. Die Verlage kommen mit ihrem Verlagsleistungsschutzrecht, von dem keiner genau weiß, wie es aussehen soll und hier, hier wird über eine Kulturflatrate in der Musikbranche diskutiert – offenbar ohne den Posting-Verfasser. Eigentlich ist jeder weitere Satz zu dem Thema Kulturflatrate überflüssig. So höre ich nun auf.

  14. Mauerblümch.en |  24.02.2010 | 14:04 | permalink  

    So wie eben jetzt entschieden wurde, können dann wohl ein paar weitere unabhängige dicht machen. Die Überlebenschance, finanziell gesehen, ist nicht herzerfrischend.
    Wie viel vollwertige Major Companies gibt es jetzt aktuell eigentlich noch ?
    Von vier kann man nicht mehr ausgehen.

  15. Das Internet, Staaten und: Grenzen. |  24.02.2010 | 14:20 | permalink  

    [...] das Phantom einer Kulturflatrate fände eine feste Form sowie Anwendung und entpuppte sich als Lösung nicht nur für Musik, sondern [...]

Sie möchten diesen Text kommentieren?

Ihr Name (erforderlich):

Ihre E-Mail (erforderlich):

Ihre Website:

Über Facebook oder Twitter einloggen:

Sie können Ihren Kommentar mit HTML-Befehlen formatieren.