#Demokratie

20.000 Zuckerbergs: Über die Macht und die Privilegien der Stifter

von , 17.12.15

Am zweiten Dezember schlug die Stunde der Lobbyisten: Als die Meldung von Mark Zuckerbergs angeblicher Milliarden-Stiftung über den Ticker ging, wusste der Bundesverband Deutscher Stiftungen die vielen Medienanfragen zu nutzen. „Stiftungen ergänzen den Staat sinnvoll“, behauptete Hans Fleisch, Generalsekretär des Verbandes, auf WDR 2. Unter deutschen Stiftern sei „der Gedanke der Nachhaltigkeit sehr verbreitet“, lobte Hans Fleisch im Kölner Stadt-Anzeiger. Auch im Deutschlandfunk, in DIE WELT und in den Stuttgarter Nachrichten hatte der Stiftungsmann Gelegenheit, für das Stiftungswesen zu trommeln. Lediglich am Rande des Medienhypes drang durch, dass Stifter sehr wohl auch Privatinteressen verfolgen. Sie legen etwa fest, wer von der Stiftung profitiert – und wer leer ausgeht. Kuriosum am Rande: Die Facebook-Pressesprecherin hatte ausdrücklich betont, dass die „Chan Zuckerberg Initiative“ nicht als Stiftung organisiert werde, sondern als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Auch strebe sie Gemeinnützigkeit nicht an.

Dass Stifter die Guten sind, gilt in Deutschland zumeist als ausgemacht. Der Boom, den das Stiftungswesen hierzulande erlebt, wird entsprechend begrüßt. Oder als vermeintliches Non-Thema nicht zur Kenntnis genommen. Dabei erleben wir eine politische Kräfteverschiebung: Von 1999 bis Ende 2014 stieg die Zahl der Stiftungen in Deutschland von rund 8.000 auf 20.784.

Mehr als 90 Prozent sind als gemeinnützig anerkannt. Im Jahr 2008 besaßen sie ein Vermögen von 70 Milliarden Euro. Heute liegt dieser Betrag bei 100 Milliarden Euro. Stiftungen schütten inzwischen pro Jahr rund 17 Milliarden Euro aus – und beeinflussen damit Bildung, Wissenschaft, Kultur, Sport, Soziales, Umweltschutz und Politik. Gleichzeitig gingen staatliche Handlungsmöglichkeiten zurück. Das zeigt der Blick auf die Staatsquote, also auf die Ausgaben der staatlichen Einrichtungen im Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung des Landes. 1999 lag die Staatsquote bei 47,7 Prozent, 2014 waren es 44,3 Prozent. Weniger Staat heißt aber: weniger demokratische Kontrolle über das, was mit dem Volksvermögen passiert.

Das könnte durchaus politisch gewollt sein. Als die rot-grüne Bundesregierung 1998 unter Gerhard Schröder (SPD) an die Macht kam, sorgte sie nicht nur für steuerliche Entlastung von Wohlhabenden und großen Unternehmen. Sie baute zudem die steuerliche Förderung von gemeinnützigen Stiftungen kräftig aus. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) setzte den Kurs fort. Und heute genießen Stifter üppige Privilegien: Wer als Wohlhabender eine Million Euro stiftet, bekommt vom Finanzamt fast die Hälfte zurück. Zusätzlich hat der Stifter das Recht, Spenden an seine Stiftung bis zu einer Höhe von 20 Prozent seines Einkommens pro Jahr steuerlich geltend zu machen. Unternehmen können ebenfalls stiften und Spenden an die eigene Stiftung absetzen. Auch die gemeinnützige Stiftung selbst wird vom Fiskus verwöhnt. Sie zahlt weder Einkommensteuer noch Abgeltungsteuer oder Körperschaftsteuer, sie ist von Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer befreit.

Kaum bekannt ist zudem, dass gemeinnützige Stiftungen das Recht haben, ihren Stifter zu alimentieren. Sie dürfen laut Gesetz bis zu einem Drittel ihrer Einnahmen verwenden, „um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren“. Was „angemessen“ in diesem Zusammenhang bedeutet, darüber entscheidet allein das für die Stiftung zuständige Finanzamt. Damit stehen Stiftungen rechtlich besser da als Vereine. Würde ein gemeinnütziger Verein beschließen, einen Teil seiner Einnahmen an Mitglieder auszuschütten, wäre er seine Gemeinnützigkeit schnell wieder los – und müsste Steuern (nach-)zahlen.

Professor Frank Adloff, Stiftungsforscher an der Universität Erlangen-Nürnberg, nennt es so: Wer stiftet, erhöht sein „Sozialkapital“.[1] Mit „Sozialkapital“ sind Beziehungen gemeint, Freundschaften, Verbindungen, Kontakte. Beispiel: Ein Unternehmer aus der Lebensmittelbranche gründet eine Stiftung, die das städtische Museum und die hiesige Hochschule fördern will. Er lernt nun Kulturpolitiker, Kunstschaffende, Forscherinnen und Forscher sowie Studierende kennen. Menschen, die ihn gern hofieren. Schließlich hoffen sie, in den Genuss eines Förderprogramms zu kommen. Die Stiftung sorgt also dafür, dass der Einfluss des Unternehmers wächst. Was mitunter gut für’s Geschäft ist. Laut Pierre Bourdieu, des 2002 verstorbenen französischen Soziologen, „übt das Sozialkapital einen Multiplikatoreffekt auf das tatsächlich verfügbare Kapital aus“. Frank Adloff fasst zusammen: „Die meisten Stifter verfügen über große soziale Netzwerke beziehungsweise Sozialkapital, und es vergrößert sich über die Dauer der Stiftungsarbeit kontinuierlich.“

Ein positiv besetzter Stiftungsbegriff, Steuervorteile, Einfluss, wenig Kontrolle – das wissen Reiche und Unternehmen zu nutzen. Da gibt es den Chef einer Anwaltskanzlei, der mit seiner gemeinnützigen Stiftung PR in eigener Sache macht. Da finden wir ein großes privates Wohnungsunternehmen, das mit seiner Stiftung Spielplätze saniert und Seniorencafés oder Kitas fördert – aber nur dann, wenn diese Einrichtungen in der Nähe der unternehmenseigenen Immobilien liegen. So hilft die gemeinnützige Stiftung, unterstützt vom Steuerzahler, den Wert der Wohnanlagen indirekt zu erhöhen. Und wir stoßen auf den Logistik-Unternehmer, dessen Stiftung rund die Hälfte ihrer Ausgaben verwendet, um Logistik-Fachleute auszubilden. Alles unter dem Deckmantel „Gemeinnützigkeit“. Vom Weltkonzern Bertelsmann und seiner Stiftung ganz zu schweigen. Die gemeinnützige Bertelsmann-Stiftung fördert derzeit den Einsatz von digitalen Lehrmedien und Lernsoftware an Schulen und Unis. Digitale Bildung – das ist ein Milliardenmarkt, auf dem der Bertelsmann-Konzern nach eigenem Bekunden künftig viel Geld verdienen will. Professor Reinhold Hedtke, Soziologe an der Universität Bielefeld, findet deutliche Worte: „Eine gemeinnützige Stiftung, die derart massiv und schamlos zugunsten der Geschäfte des Stifterunternehmens agiert, dient faktisch dessen privaten Interessen“, so Hedtke. Derlei Stiftungen „sollten keinen Gemeinnützigkeitsstatus genießen.“[2]

Welche Reformen im Stiftungswesen erforderlich sind, das diskutieren Soziologen und Juristen seit Jahren. Ein Disput allerdings, der sich auf Fachtagungen und wissenschaftlichen Publikationen beschränkt. Eine öffentliche Diskussion fehlt. Angenommen, eine solche Debatte führt zum Ergebnis, dass eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger die Macht der Stiftungen beschneiden will. Dann könnte der Gesetzgeber im ersten Schritt die steuerliche Förderung kappen. Ein weiteres Gesetz hätte zur Folge, dass Stiftungen öffentlich Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben geben müssen. Auch ließe sich nach Vorbild der britischen „Charity Commission“ eine Bundesaufsichtsbehörde schaffen, die Stiftungen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen auf die Finger schaut. Eine Behörde, die einschreitet, wenn eine „gemeinnützige“ Stiftung allzu sehr private Interessen verfolgt. Eine kritische Debatte würde sich zudem auf die Redaktionen von Online-Medien, Zeitungen, TV- und Radiosendern auswirken. Das Wissen um die Macht und die Privilegien von Stiftern wäre dort präsenter – und Stiftungslobbyisten hätten es schwerer, ihre Botschaften zu platzieren.

 

[1] Frank Adloff, Philanthropisches Handeln. Eine historische Soziologie des Stiftens in Deutschland und den USA, Frankfurt am Main, 2010, Seite 364.

[2] Zitiert nach: Matthias Holland-Letz, Scheinheilige Stifter. Wie Reiche und Unternehmen durch gemeinnützige Stifter noch mächtiger werden, Köln 2015, Seite 114.

 

Carta möchte die Debatte zu diesem Thema gerne fortführen – nach der Winterpause zunächst mit einer Replik aus dem Stiftungssektor.

 


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