Wolfgang Michal | 24 Kommentar(e)
Wenn nicht mehr die Inhalte, sondern die Links die Grundlage der Medienökonomie bilden (wie Jeff Jarvis behauptet), dann werden die Verlage in Zukunft Geld für Links verlangen. Und am Ende schickt jeder, der mit uns kommuniziert, eine Rechnung.
20.11.2009 |
Täglich tauchen neue Vermutungen auf, was die Verlage mit ihrem Leistungsschutzrecht wohl bezwecken. Und die Verlagsvertreter bekennen zuckersüß, sie wüssten leider auch nicht, was ihnen die Politiker demnächst in den Gesetzentwurf schreiben.
Dabei liegen die Stellungnahmen der Verlage längst im Justizministerium. Und sie werden – auf Anregung der zuständigen Abteilung – von den Verlagsjuristen so formuliert, dass sie problemlos in Gesetzesparagrafen umzugießen sind. (Auch der Berufsverband der freien Journalisten, dem ich angehöre, wurde im März ersucht, möglichst präzise Vorschläge zur Novellierung des Urheberrechts aufzuschreiben). Die Verlage wissen also sehr wohl, was sie mit einem Leistungsschutzrecht erreichen wollen.
Sie wollen „die kurzen, mit hohem professionellem Aufwand erstellten Texte der Verlage vor der unvergüteten Zweitauswertung durch andere schützen.”
Zu diesen hochprofessionell erstellten kurzen Texten zählen Titelzeilen („Wir sind Papst!“), Unterzeilen, Vorspänne und Snippets. Zitate zählen natürlich nicht dazu. Denn Zitate sind Belegstellen in einer eigenen Werkschöpfung. Das heißt, wenn ich einen Essay über Spongebob und Patrick schreibe, muss ich zur Verdeutlichung meiner Thesen auch Aussagen von Spongebob und Patrick zitieren. Dieses Recht wird von keiner Seite ernsthaft bestritten. Ziehe ich dagegen Teile des Originals einfach per Copy & Paste auf meine Seite, handelt es sich eindeutig um Snippets. Snippets können nicht nur manuell, sondern ebenso gut vollautomatisch von Aggregatoren aus fremden Texten kopiert werden.
Bei Google News und vielen anderen Text-Sammlern tauchen dann Titel, Unterzeilen, Vorspänne und wild aus dem Zusammenhang gerissene Textfetzen (= Snippets) auf, die ein vorher in die Suchmaske eingegebenes Wort enthalten. Solche „Textausrisse“ sind durch das bestehende Zitatrecht nicht gedeckt. Hier haben die Verlage gute Chancen, ihr Anliegen durchzusetzen.
Etwas komplizierter wird die Sache bei den Links. Sollten die Verlage versuchen, bereits das Setzen von Links kostenpflichtig zu machen, stünden wir vor einem ernsten Problem:
Zwar kann kein Verlag das bloße Angebot, einen Link zu nutzen, schon als Nutzung ausgeben. Niemand zahlt Nutzungsentgelt dafür, dass er eine Zeitschrift am Kiosk sieht und deren hochprofessionelle Schlagzeile („Vollschlank in 14 Tagen!“) liest. Auch das Betrachten einer Straße kostet noch keine Mautgebühren. Die Nutzer des Internets sind also – zunächst – fein raus.
Wie sieht es aber für die Anbieter aus? Wenn z.B. ein Blogger Links in eigene Texte einbettet, um damit auf andere Texte hinzuweisen, dann unterliegt das ja wohl nicht dem Leistungsschutzrecht. Links sind schließlich keine „kurzen, mit hohem professionellem Aufwand erstellte Textausschnitte“, sondern Wörter-Zahlen-Zeichen-Schnipsel (URLs), die vollautomatisch generiert werden. Ist die Sorge von Christiane Schulzki-Haddouti, das bestehende Urheberrecht könnte möglicherweise so umformuliert werden, „dass Links auf Verlagserzeugnisse nicht mehr ohne Einwilligung der Verleger gesetzt werden dürfen“, damit schon gegenstandslos?
Nicht unbedingt. Denn das Einbinden eines Links erfordert den vorausgehenden Besuch der fremden Seite, weil nur auf diese Weise die für den Link benötigte URL kopiert werden kann. Das heißt, eine Nutzung verlinkter Seiten durch den Anbieter liegt in jedem Fall vor. Außerdem könnten die Verlage behaupten, dass diese Nutzung nur durch ihre verlegerische „Leistung“ möglich wird – dass also die Erstellung und Bereithaltung von Internet-Adressen zu jenen „Leistungen“ zählt, die künftig Investitionsschutz genießen sollen. Verlage müssten die dafür erforderliche Technik ja ebenso vorhalten und bezahlen wie den redaktionellen Apparat. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Verlagslobbyisten mit einer Kombination aus beiden Argumenten die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht begründen.
Allerdings würden sie sich auch selbst ein Bein stellen. Denn mit der gleichen Argumentation könnten dann auch Software-Hersteller oder Suchmaschinen-Betreiber Investitionsschutz für Programme und Algorithmen verlangen und bei den Verlagen nutzungsabhängige Gebühren erheben. Ergebnis wäre eine wüste Verrechnungsschlacht zwischen den Verwertungsgesellschaften aller Beteiligten.
Nicht nur das. Nach den Verlegern könnten sich weitere Gruppen aufgerufen fühlen, ihre schöpferischen Leistungen schützen zu lassen. Häuslebauer z.B. könnten von Google Street View Nutzungsgebühren verlangen. Schließlich müssen sie eine Menge Geld und Grips investieren, während Google durch Anzeigen neben den abfotografierten Häusern (= Haus-Ripoff) das dicke Geld scheffelt. Autofahrer könnten von Mautstation-Betreibern und Polizeidirektionen ebenfalls Nutzungsgebühren verlangen, denn das Vorhalten und Betreiben eines Automobils, das andere lediglich blitzen oder abfotografieren, um damit Geld zu verdienen (= Auto-Snippet), kostet enorme Investitionen! Berufsfotografen müssten für jedes geschossene Bild Nutzungsgebühren an jene zahlen, die für das Vorhalten und Betreiben der abgelichteten Motive (Denkmäler, Fußballspiele) Millionen ausgeben. Das glauben Sie nicht? Das gibt es bereits. In den Richtlinien der „Preußischen Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“, Abschnitt 4.1.1., ist das so festgelegt.
Befinden wir uns also auf dem direkten Weg in eine allgemeine Leistungsschutzrechts-Gesellschaft? Wollen wir künftig jedem, der mit uns kommuniziert, eine Rechnung schicken?
Link-Wirtschaft sollte ja eigentlich nur heißen, dass Verlage lernen müssen, im Internet in ganz anderen Kategorien zu denken. Aber vielleicht meinte Jeff Jarvis in Wahrheit, dass in der künftigen Link-Ökonomie alle gelinkt werden dürfen.





Man könnte auch sagen: Die Verlage fordern jetzt eine Flatrate für Links auf ihre Inhalte. Einmal an die Verwertungsgesellschaft Print/Online gezahlt – und du kannst als kommerzieller Anbieter verlinken, wie Du willst.
Entweder man besteuert Endnutzer/Internetzugang (Kulturflatrate) oder man führt eine Abgabenpflicht für kommerzielle Anbieter/Links/Snippets (Leistungsschutzrecht) ein.
Beides halte ich ja für “rent seeking”:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rent-seeking.html
Der Teil mit der Verlinkung ist technischer Käse. Zum einen kann man die URL auch anderweitig erfahren, auch wenn es nicht gerade sinnvoll ist, nicht nachzusehen, worauf man verlinkt. Zum anderen erfolgt der Seitenaufruf ja per se unabhängig davon, ob ich vielleicht jetzt oder später die Absicht habe, einen Link darauf zu setzen.
Und vor allem verpflichtet mein Link den Betreiber der verlinkten Seite ja zu genau gar nichts: Er muß deswegen die Seite nicht weiterhin vorhalten, er hätte dies auch nie tun müssen (http://carta.info/GibsNichtUndHatsAuchNieGegeben), und schließlich braucht er die Seite nicht kostenlos anbieten. Aber einerseits das alles zu tun und andererseits dann von Leuten, die auf diese Seiten verweisen, Geld haben zu wollen samt einem Sonderrecht dafür, klingt sehr nach ‘wir lassen Politiker uns ein Geschäftsmodell implementieren’.
Wäre es nicht einfacher die Inhalte innerhalb der Loginbereiche von Facebook, StudiVZ, Amazon, Google, … zu veröffentlichen und die dortigen Abrechungssysteme für Micropayment zu benutzen?
Damit wären die Inhalte dann zwar auch aus den frei zugänglichen Internet und der öffentlichen Diskussion raus und man wäre wieder bei BTX, Compuserve und AOL aber wenigstens würden solch neue, seltsamen Rechtskonstrukte wegfallen.
@Andreas: Ihr Einwand, das haben Sie aber wohl selbst erkannt, ist inhaltlich nicht nachvollziehbar: Ich verlinke doch nicht blind (ich muss doch wissen, worauf ich verlinke). Das heißt: Ein Verweis auf eine Verlags-Website = Nutzung einer verlegerischen “Leistung”.
Der Link verpflichtet natürlich nicht den Betreiber der verlinkten Seite, die Seite vorzuhalten, er markiert vielmehr den Anbieter des Links als Zweitverwerter einer fremden Seite.
Robin hat die Alternative oben klar benannt: Die Kulturflatrate würde dem Nutzer etwas abfordern, die Link-Flatrate den konkurrierenden Anbietern. Letzteres würde vor allem die kleinen Fische im Netz empfindlich beeinträchtigen.
Mich erinnert das alles an den Sommer – soap rund um Opel. Beteiligte des
soaps Politiker und Medien. Management by aha und ach so, surprises and
experiences.
Der Blicklog, ein Wirtschaftsblog, hatte dazu u.a. eine hervorragende
Mindmap mit den wirklich Betroffenen und Beteiligten, dh. u.a. den einzelnen
Firmen erstellt.
http://www.blicklog.com/2009/11/09/abschluss-doku-des-gescheiterten-opel-verkaufs/
Die Politiker wie auch die Medien hatten es natürlich nicht nötig, Sachverhalte
auch nur im Ansatz zu akzeptieren und sich daran zu orientieren. Vielmehr gefiel
man sich darin, das alles zu uebergehen. Und dann, na sowas!
Und so aehnlich kann es vielleicht auch in dieser Sache verlaufen. Man
denke einerseits nur mal an die Firmen, die Werbekunden, (von denen vielleicht
so manche jetzt erst draufkommen mit welchen Dienstleistern sie zu tun haben)
und den Konsumenten andererseits.
Denen kann ja im weiteren auch alllerhand missfallen, ueber den Kopf
wachsen.
Und dann halt wiederum mal ein aha und ach so!
Kleine Nachfrage: Sie schrieben: “Solche „Textausrisse“ sind durch das bestehende Zitatrecht nicht gedeckt.” Stimmt das wirklich? Burda hat ja kürzlich für nachrichten.de prüfen lassen, ob Snippets okay sind und meint, sie wären es. Die Argumentation würde mich interessieren.
@Christiane:
In Paragraph 51 Urhebergesetz wird klar definiert, wie ein Zitat aufzufassen und wann es zulässig ist. Es muss der Erläuterung (!) des Ausgesagten dienen. Der Umfang von Zitaten ist von solchen besonderen Zwecken abhängig. Das heißt, wir können bei Carta weiter gratis Herrn Döpfner zitieren, z.B. im Rahmen einer kritischen Analyse. Die Zulässigkeit von Zitaten wird in §51 an drei Fällen verdeutlicht. In allen Fällen wird die Selbstständigkeit des Werks, in dessen Rahmen zitiert wird, als Voraussetzung genannt.
Snippets dagegen werden in der Regel ohne jede “Rahmenhandlung” oder Einbettung oder Analyse schlicht und einfach kopiert.
@Christoph
Wie anders sollte die Abrechnung/die Ausschüttung der Gelder durch die geplante Online-Verwertungsgesellschaft der Verleger funktionieren, wenn nicht über die Erfassung und Bewertung der auf Webseiten benutzten Links? (Die heute üblichen Abmahnungen gegen die Zweitverwertungen von Texten gehen ja von den Urhebern aus, nicht von den Verlegern. Das ist übrigens die große Schwierigkeit, von der Hegemann und Keese immer sprechen: Dass sie die Zustimmung der jeweiligen Autoren brauchen, um gegen Nutzungsverletzungen vorgehen zu können. Von unserer Seite – Spielkamp/Beckedahl – wird dieser Hinweis nicht begriffen bzw. seine Berechtigung abgestritten). Doch meines Erachtens können die Verleger beim Leistungsschutzrecht nur den Weg über Links und Snippets gehen, weil hier die Bereitstellung von und der technische Zugang zu Inhalten eine reine Verlegerleistung ist.
Die erhoffte Kostenpflichtigkeit von Snippets und Links zielt natürlich in erster Linie auf Google und andere Massenverlinker und Aggregatoren – auch wenn die Herren Verleger das immer wieder bestreiten. Das Leistungsschutzrecht der Verleger wird aber darüber hinaus die großen Medienanbieter gegenüber den kleinen Medienanbietern bevorzugen! Ich vermute, dass 90 Prozent der Einnahmen der künftigen Verwertungsgesellschaft an eine Handvoll großer Konzerne gehen wird, die übrigen 10 Prozent teilen sich die 100.000 kleineren Online-Medien.
Wenn ich falsch liegen sollte, erklären Sie es mir bitte.
….(SEOs) Linkverkäufer werden dann wohl zum Hehler?
@Wolfgang Michal: mit ihrer Vermutung der Bevorzugung grosser Verleger
liegen sie auf jeden Fall richtig.
Bei meedia. de wird Burda ausführlich zitiert wie auch auf seine Web-Investitionen
Bezug genommen.
U.a.:
“(Burda)… erinnerte an den eigenen, inzwischen legendären Ausspruch mit
den “lousy Pennies”, die mit Werbung online zu ernten sind. Und er brachte das Dilemma auf den Punkt: “Da beschäftigst du sechs, sieben Leute, und es dauert
ewig bis du mal eine Million Umsatz zusammen hast. Damit wird kein Mensch
reich.”
http://meedia.de/nc/background/meedia-blogs/georg-altrogge.html#c24690
Wenn ich den Hauptbeitrag richtig verstanden habe, dann sagen die großen Verlage “Bitte bewerft uns weiter mit Geld”. Nachdem das Erlösmodell “Leser zahlen für den Inhalt” (Abos etc. pp.) schon lange zusammen gebrochen ist, weil kein Inhalt, und dann das Erlösmodell “Anzeigen finanzieren die Medien” zusammengebrochen sind, weil keine Leser, dann wird wohl das dritte Erlösmodell “Zahle, weil ich existiere” ebenso sang- und klanglos zusammenbrechen, weil niemand verlinkt und damit auf die Existenz überhaupt hinweist. Mal so eine Vermutung. Dieses Modell kann nur funktionieren, wenn Verlage das Monopol auf die Dienstleistung Berichterstattung bekommen, was aber wohl kaum gehen wird, da Presse- und Meinungsfreiheit, sprich jeder kann berichten oder schreiben, über was er will. Verlage – und damit Gesetzgeber – können dieses Modell der “Linkwirtschaft” nur realisieren, wenn sie die Presse- und Meinungsfreiheit außer Kraft setzen. Die Verlage wollen eigentlich so einen monopolhaften Berufsschutz.
Wenn ich einen Link setze, bin ich nicht Zweitverwerter sondern Werbetreibender, da ich Werbung für ein Angebot mache, das ein Anbieter (Verlag) zu den von ihm gewählten Konditionen (kostenlos, werbefinanziert) anbietet. Ich ermöglich ihm somit Mehreinnahmen durch Steigerung seines Traffic. Ein Vergütungsmodell zu meinen Gunsten als Linkanbieter sollte deswegen diskutiert werden. So würden Blogger, Suchmaschinen etc zu Weblink-Handelsvertretern. Die Erbringung der Vermittlungsleistung wird dadurch belegt, dass – wie oben diskutiert – dem Setzen des Links eine bewusste Arbeit und Selektion zu Grunde liegt.
@Sascha:
Im Prinzip haben Sie Recht. Vernünftige Leute würden das so sehen. Man macht einen Deal oder man toleriert sich gegenseitig. Doch in unserem Fall ist es so, dass das Angebot, für das Sie Werbung machen, die Werbung gar nicht will (denn es besteht ja kein Auftrag). Mehr noch: Von Verlagsseite wird vermutet, dass Ihr Argument nur ein Scheinargument ist, und Sie in Wahrheit nicht für die Inhalte des Verlags werben, sondern dessen Inhalte kostenlos nutzen, sprich “klauen” wollen. Die Verleger sagen: Wenn Sie ein iPhone klauen, können Sie sich doch auch nicht hinterher damit herausreden, dass Sie bloß Werbung für Apple machen und Apple Ihnen eigentlich fürs Beklautwerden noch was zahlen müsste (der Vergleich hinkt ein bisschen, aber so ungefähr ist die Argumentation).
@sandmann
Die Verlage wollen, dass man die Kopien, die man von ihren Inhalten zieht, vergütet. Nun ist Inhalt ein unscharfer Begriff. Für Inhalte sind nämlich die Urheber zuständig. Und genutzte Inhalte von Urhebern werden derzeit z.B. über die VG Wort minimal vergütet. Die Verlage brauchen also etwas, was von den reinen Inhalten abgegrenzt werden kann. Und das ist die organisatorische, technische, finanzielle und ästhetische “Leistung”, die sie erbringen, damit der Inhalt in der gewählten (aufwändigen) Form erscheinen kann. Zur Absicherung dieser “Leistung” möchten sie ein Leistungsschutzrecht, das eine angemessene Vergütung für solche Zweitnutzungen festschreibt. Ich vermute aber, dass die Angemessenheit bei Verlegern sehr viel höhere Beträge erfordert als bei Urhebern. Es geht also um mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr.
@Herr Michal: Wenn Links setzen inzwischen schon als Diebstahl angesehen wird, dann sollten wir das Internet gleich einstampfen.
Das schlimme ist nur, dass es in vielen Fällen der Realität entspricht. Die Websites, die mit Werbung gespickt lediglich populäre Inhalte verlinken nehmen langsam überhand, um zum Beispiel den Marktwert von Domains zu steigern. Aber das ist lediglich eine Ausnahme, die anders angegangen werden muss als durch ein generelles Abkassieren.
Grundsätzlich ist es so, dass Inhalte im Internet bereit gestellt werden, also an das Internet geliefert werden – und das Internet ist nicht nur der Leser vor dem Computerbildschirm. Es geht hier also nicht um Werbung, sondern um Vernetzung. Und da dies die Basis des Internets ist, hat hier keine Partei Ansprüche.
Manchmal bin ich wirklich froh, nicht in Deutschland zu leben… ;-) Abgesehen davon behaupte ich, dass dieser Weg die Verlage noch viel schneller in den Ruin treiben würde. Im Rückblick wird man dann von disruptiver Innovation sprechen…
@Christian:
Die großen Medien verlinken sehr ungern nach draußen, weil sie fürchten, ihre Leser könnten, einmal draußen, nicht wieder zurück kommen. Jetzt wollen sie als ergänzende Maßnahme die Verlinkungen nach drinnen erschweren, weil sonst ihr Eigentum sozialisiert wird (der Springer-Vorsitzende Döpfner spricht von “Webkommunisten”).
Mit einer solchen Wagenburg-Mentalität bzw. freiwilligen Isolationshaft müssten Medien in einer Marktwirtschaft eigentlich scheitern – aber auch ein schwaches Modell kann mit geeigneter politischer Unterstützung lange am Leben erhalten werden.
@harald
genau. und darum wird es allerhöchste zeit, mal laut und dezidiert über netzneutralität zu sprechen. die geht nämlich bei der ganzen lsr-diskussion unter, und hängt doch grundsätzlich damit zusammen. übrigens kann man im augenblick europaweit und in anderen ländern beobachten, wie diese netzneutralität immer mehr eingeschränkt und beschnitten wird. es geht analog zum lsr um die ansprüche der musikindustrie, um ACTA, das hinter verschlossenen türen verhandelt wird, um nichts weniger als eine weltumspannende initiative aller möglichen interessenverbände, das www unter ihren einfluss zu bekommen. das lsr ist nur ein ausschnitt davon. konzertierte aktionen täten not, aber alle jäten mal wieder nur den eigenen vorgarten.
@Wolfgang “er markiert vielmehr den Anbieter des Links als Zweitverwerter einer fremden Seite.”
Das wäre dann doch näher zu begründen, worin da die Zweitverwertung liegen soll, mal abgesehen von der einreißenden (Un)sitte, den Artikeltitel in die URL zu werfen und damit ein implizites Zitat zu produzieren. Wenn ich schreibe “ich bin über $dort gestolpert, und blabla”, sollte es verwertungstechnisch keinen Unterschied machen, ob $dort ein Verweis auf einen Artikel in der gedruckten Süddeutschen ist oder eine URL auf einen Onlinezeitung, egal ob diese nur als Hyperlink oder als Nurtext ausgebildet ist. Gemäß der Logik des Leistungsschutzes müßte genauso jede Referenz auf gedruckte Presse und jedes Literaturverzeichnis einer wissenschaftlichen Arbeit kostenpflichtig sein. Die reine Tatsache, daß das Medium http/html ermöglicht, dem Leser den Abruf weitgehend zu automatisieren…wieso sollte das relevant sein.
Ganz abgesehen von der technischen Möglichkeit, jeden Zugriff mit einem Referrer von außerhalb des eigenen Angebots erstmal auf eine Bezahlseite zu schicken.
Möchte am Rande klarstellen, daß ich hier nur von Verlinkung spreche, nicht von der auszugsweisen Darstellung der verlinkten Artikel. Für mich klingt das immer noch so, als wenn eine Interessengruppe einen 15 Jahre alten Konsens weglegisliert haben möchte und damit auch noch durchkommt.
[...] Die innere Logik der Link-Ökonomie [...]
Wie verhält es sich eigentlich mit Screenshots? Jetzt und künftig im Verleger-Überwachungsstaat? Ist da noch eine Lücke, ist das längst auch erfasst und stehen darauf vielleicht zehn Jahre Zuchthaus?
@Jens
Ein Screenshot setzt den Aufruf der fotografierten Seite voraus. Insofern entsteht keine neue Situation.
@Andreas: Die Referenz bei gedruckten Medien ist anders, weil ich durch den Hinweis auf ein anderes Medium das Medium, in dem der Hinweis steht, ja nicht verlasse (Aufruf der Seite, um sie – wenn interessant – zu verlinken). In der gedruckten Welt habe ich das zitierte Medium in der Regel auch erworben (ich verweise auf eine Zeitung, die ich vorher gekauft habe).
Ich möchte aber noch mal auf den Ausgangspunkt zurückkommen: die innere Logik der Link-Ökonomie. Ulrike Langer hat vor einiger Zeit auf ihrem Blog medialdigital ein interessantes Interview mit Jeff Jarvis geführt. Darin sagt er:
„Diese Kritiker (die Verleger) verstehen die Link-Ökonomie nicht. Der Wandel von der Inhalte-Ökonomie zur Link-Ökonomie ist die Ursache dieses Krieges. Bisher ging es darum, die Inhalte zu besitzen und so oft wie möglich zu monetarisieren. Dieses Prinzip wird im Internet zerstört. Jetzt braucht man jeweils nur noch eine einzige Kopie. Es sind die Links zu dieser Kopie, die ihren Wert steigern…. Wer die Links bekommt, muss Wege finden, damit Umsätze zu erzielen.“
Jarvis bleibt bei seinem Ratschlag sehr vage („muss Wege finden“). Doch eine Übersetzung des Ratschlags könnte lauten: Man muss die Links zum Original verkaufen, wenn man nicht mehr die Kopien des Originals verkaufen kann.
Ob die Verlage das durchsetzen können, weiß ich nicht. Bei den Snippets dürften sie wenig Probleme haben, bei den Links ist die Sache sehr viel kniffliger, das zeigt sich ja schon an dieser Debatte hier.
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