#Leistungsschutzrecht

Jurist Mathias Schwarz: Blogs “rippen” die elektronische Qualitätspresse

von , 17.11.09

In der Debatte zum Leistungsschutzrecht werden von den Befürwortern noch sehr unterschiedliche Positionen vertreten. Während es am Montag hieß, Google-Snippets oder Zitate wären nicht betroffen, war hierzu am Dienstag auf den Zeitschriftentagen ein anderer Sound zu vernehmen. Hier skizzierte der vom Verband der Zeitschriftenverleger geladene Leistungsschutzexperte Mathias Schwarz seine Sicht der Dinge:

Prof. Dr. Mathias Schwarz leitete unter anderem die Rechtsabteilung der Kirchgruppe und ist Honorarprofessur an der Hochschule für Fernsehen und Film, München.

Seine zentralen Thesen zum Leistungsschutzrecht:

– Der Vorteil des Leistungsschutzrechts gegenüber dem Urheberrecht besteht darin, dass sich Verlage aufgrund einer eigenen Rechtsposition gegen eine unrechtmäßige Übernahme ihrer Inhalte durch Dritte wehren können.

– Ein Leistungsschutzrecht sichert einen besonderen unternehmerischen Aufwand gegen eine unmittelbaren Übernahme durch Dritte.

– Das fehlende Leistungsschutzrecht ist eine irritierende Lücke im deutschen Schutzsystem für Presseverlage.

– “Rip-Offs”, unauthorisierte Copy&Paste-Übernahmen aus der Qualitätspresse, bereiten den Verlagen erhebliche Probleme.

– Es sind Blogs und kommerzielle Anbieter, die Inhalte durch derartige Rip-Offs nutzen.

– Zur Bedrohung werden Rip-Offs für die bestehende Presse insbesondere dann, wenn nur kurze, aber mit hohem professionellen Aufwand erstellte Textausschnitte übernommen werden, für die nach deutschem Recht kein Urheberrechtsschutz besteht.

– Eine weitere Bedrohung für die Presseverleger sind Nachrichtenaggregatoren: Sie machen ein werbefinanziertes Angebot auf Basis der Verlagsinhalte, während die Verlage häufig leer ausgehen.

– Durch die Verbreitung elektronischer Lesegeräte wie dem Kindle wird die Schutzbedürftigkeit von Presseverlagen in Zukunft rasant zunehmen.

– Ohne Leistungsschutzrecht haben die Presseverlage keine ausreichende Handhabe geben die kommerzielle Zweitauswertung ihrer Inhalte durch Dritte.

– Das Leistungsschutzrecht schützt auch kleine Teile wie “Snippets” vor unberechtigten Übernahmen.

– Sollte die elektronische Presse auch in Zukunft weitgehend schutzlos bleiben, kann sie im Internet nicht bestehen.

– Wir brauchen die elektronische Qualitätspresse als ein unentbehrliches Organ der Kontrolle von Staat und Wirtschaft.

Ich werde die Ausführungen an dieser Stelle nicht kommentieren und bitte auch in den Kommentaren um eine sachliche Ausdrucksweise.

Matthias Spielkamp kommentiert die Thesen hier.

Sein Redemanuskript hat uns Mathias Schwarz nun freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Es kann hier als PDF heruntergeladen werden.

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