Robin Meyer-Lucht

Jurist Mathias Schwarz: Blogs “rippen” die elektronische Qualitätspresse

Robin Meyer-Lucht | 42 Kommentar(e)

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Rip-Offs durch Blogs und kommerzielle Anbieter würden die elektronische Qualitätspresse bedrohen, erklärte der Jurist Mathias Schwarz auf den Zeitschriftentagen. Das Leistungsschutzrecht solle gerade auch die “kurzen, mit hohem professionellen Aufwand erstellten Textausschnitte” der Verlage vor der unvergüteten Zweitauswertung durch andere schützen.

17.11.2009 | 

In der Debatte zum Leistungsschutzrecht werden von den Befürwortern noch sehr unterschiedliche Positionen vertreten. Während es am Montag hieß, Google-Snippets oder Zitate wären nicht betroffen, war hierzu am Dienstag auf den Zeitschriftentagen ein anderer Sound zu vernehmen. Hier skizzierte der vom Verband der Zeitschriftenverleger geladene Leistungsschutzexperte Mathias Schwarz seine Sicht der Dinge:

Prof. Dr. Mathias Schwarz leitete unter anderem die Rechtsabteilung der Kirchgruppe und ist Honorarprofessur an der Hochschule für Fernsehen und Film, München.

Seine zentralen Thesen zum Leistungsschutzrecht:

- Der Vorteil des Leistungsschutzrechts gegenüber dem Urheberrecht besteht darin, dass sich Verlage aufgrund einer eigenen Rechtsposition gegen eine unrechtmäßige Übernahme ihrer Inhalte durch Dritte wehren können.

- Ein Leistungsschutzrecht sichert einen besonderen unternehmerischen Aufwand gegen eine unmittelbaren Übernahme durch Dritte.

- Das fehlende Leistungsschutzrecht ist eine irritierende Lücke im deutschen Schutzsystem für Presseverlage.

- “Rip-Offs”, unauthorisierte Copy&Paste-Übernahmen aus der Qualitätspresse, bereiten den Verlagen erhebliche Probleme.

- Es sind Blogs und kommerzielle Anbieter, die Inhalte durch derartige Rip-Offs nutzen.

- Zur Bedrohung werden Rip-Offs für die bestehende Presse insbesondere dann, wenn nur kurze, aber mit hohem professionellen Aufwand erstellte Textausschnitte übernommen werden, für die nach deutschem Recht kein Urheberrechtsschutz besteht.

- Eine weitere Bedrohung für die Presseverleger sind Nachrichtenaggregatoren: Sie machen ein werbefinanziertes Angebot auf Basis der Verlagsinhalte, während die Verlage häufig leer ausgehen.

- Durch die Verbreitung elektronischer Lesegeräte wie dem Kindle wird die Schutzbedürftigkeit von Presseverlagen in Zukunft rasant zunehmen.

- Ohne Leistungsschutzrecht haben die Presseverlage keine ausreichende Handhabe geben die kommerzielle Zweitauswertung ihrer Inhalte durch Dritte.

- Das Leistungsschutzrecht schützt auch kleine Teile wie “Snippets” vor unberechtigten Übernahmen.

- Sollte die elektronische Presse auch in Zukunft weitgehend schutzlos bleiben, kann sie im Internet nicht bestehen.

- Wir brauchen die elektronische Qualitätspresse als ein unentbehrliches Organ der Kontrolle von Staat und Wirtschaft.

Ich werde die Ausführungen an dieser Stelle nicht kommentieren und bitte auch in den Kommentaren um eine sachliche Ausdrucksweise.

Matthias Spielkamp kommentiert die Thesen hier.

Sein Redemanuskript hat uns Mathias Schwarz nun freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Es kann hier als PDF heruntergeladen werden.

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42 Kommentare

  1. Eckhard |  17.11.2009 | 21:45 | permalink  

    “Wir brauchen die elektronische Qualitätspresse als ein unentbehrliches Organ der Kontrolle von Staat und Wirtschaft.”

    Damit ist dan wohl die Presse gemeint, die in den letzten zwei Jahrzehnten ja so furchtbar gut recherchiert und kritisch berichtet hat. Ich lache mich tot. Die “Qualtitätspresse” hatte ihre Verdienste, ist aber heute nicht mehr als ein aufgeblähter Haufen in der Hand von ein paar Milliardären, deren Hauptaufgabe es zu sein scheint, dem dummen Leser die herrschende Ideologie jeden Tag aufs neue unter die Nase zu reiben. Aber man hat ja diesen Nimbus, und man hat ja diese unfassbare Selbstüberschätzung.

    Die “Qualitätspresse” kann von mir aus sofort in der Versenkung verschwinden, sie hat dem Namen nicht verdient, und die Welt wäre dadurch ein Stück besser. Blogs bieten heute schon mehr Diversität, mehr Überraschendes, mehr Tiefgehendes.

  2. Kaffeetrinker |  17.11.2009 | 22:11 | permalink  

    Herr Schwarz sagt, dass für kurze, aber mit hohem professionellen Aufwand erstellte Textausschnitte nach deutschem Recht kein Urheberrechtsschutz besteht.

    Das könnte sich gerade geändert haben, weil nach der Rechtsprechung des EuGH zu den europäischem Urheberrechtsrichtlinien dafür nunmehr Urheberrechtsschutz bestehen kann – das deutsche Recht muss daher europarechtskonform ausgelegt werden, so dass auch in Deutschland für kurze Textausschnitte Urheberrechtsschutz bestehen kann.

    Hintergrund:
    Der Europäische Gerichtshof hat diesen Sommer in der Infopaq-Entschiedung vom 16. Juli 2009 (C-5/08 – Infopaq) festgestellt (Absätze 47und 48):

    Gleichwohl kann (…) nicht ausgeschlossen werden, dass bestimmte einzelne Sätze oder sogar Satzteile des betreffenden Textes dazu geeignet sind, dem Leser die Originalität einer Publikation wie etwa eines Zeitungsartikels zu vermitteln, indem sie ihm einen Bestandteil mitteilen, der als solcher Ausdruck der eigenen geistigen Schöpfung des Urhebers dieses Artikels ist. (…) Im Hinblick auf diese Erwägungen kann der Ausdruck eines Auszugs aus einem geschützten Werk, der – wie im Ausgangsverfahren – aus elf aufeinander folgenden Wörtern des Werkes besteht, eine teilweise Vervielfältigung (…) darstellen, wenn ein solcher Auszug – was vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist – einen Bestandteil des Werkes enthält, der als solcher die eigene geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck bringt.

  3. Chat Atkins |  17.11.2009 | 23:17 | permalink  

    Verlage führen sich auf wie der Briketthandel in den frühen 60er Jahren. Die besseren stiegen damals um …

  4. Maschinist |  18.11.2009 | 00:29 | permalink  

    Hätte doch die Faxgeräte-Industrie den Herrn in den 90ern eingespannt. Dann würde es die Interdings gar nicht geben und die Verlage könnten sich über illegales Faxen wertvoller Inhalte beschweren.

  5. Oma Hans |  18.11.2009 | 09:57 | permalink  

    Wer schützt eigentlich die Blogger? Es ist doch verwunderlich, dass Themen, die zuerst in Blogs behandelt werden, wenige Tage oder Wochen später in der “Qualitätspresse” auftauchen. Mitunter werden Gedankengänge eines Bloggers von Redakteuren übernommen und von Verlagen als Eigenleistung verkauft. Haben Blogger in solchen Fällen das Recht gegenüber Verlagen, ein entsprechendes Honorar für ihre Bemühungen zu erhalten? Was für den einen gilt, sollte auch für den anderen gelten.

  6. Gk |  18.11.2009 | 09:57 | permalink  

    „Das Leistungsschutzrecht schützt auch kleine Teile wie “Snippets” vor unberechtigten Übernahmen.“ heißt es im Posting.

    Kann ein (kurzes) Zitat, welches beispielsweise in einem Blog-Posting kritisch unter die Lupe genommen werden soll, als geschütztes „Snippet“ gewertet werden? Wenn dies so ist, würde die kritische Meinungsvielfalt in Blogs, welche gerade die Qualität vieler Blogs ausmacht, eingeschränkt werden.

    Bei Zitaten sind Ausnahmetatbestände (!) zum Leistungsschutzrecht zu schaffen, damit Rechtsklarheit besteht und die Meinungspluralität bei (politisch) unabhängigen elektronischen Medien nicht beschnitten wird.

    Ein generelles Verbot von Zitaten bei elektronischen Medien kann gegen Grundrechte verstoßen. Das mit den „Snippets“ ist aus meiner Sicht eine rechtlich problematische Kiste.

  7. stilstand» Blogarchiv » Beerdigung der Öffentlichkeit |  18.11.2009 | 10:11 | permalink  

    [...] verstoßen, das sie sich jetzt für den weihnachtlichen Gabentisch von der Politik wünschen. Jedenfalls klingt ganz so der ‘Leistungsschutzexperte’ Mathias Schwarz auf den Zeitschriftentagen (noch so’n Beispiel übrigens für die grassierende [...]

  8. holger |  18.11.2009 | 10:45 | permalink  

    Habe das nicht recherschiert, aber: Sind es nicht gerade Printmedien, die sich zum Teil ganz ungeniert (copy+paste) an anderen Online-Medien und Blogs bedienen?

    Kenne im übrigen keinen Blog, der von einer Tageszeitung Artikel, wie kurz auch immer, postet.

  9. lupe |  18.11.2009 | 11:28 | permalink  

    @ 8.holger

    Und was ist mit Bildblog oder meinem Blog? Natürlich muss ich zitieren, um zu zeigen, was für ein Unsinn gegen Geld verbreitet wird – von wegen Qualitätsmedien, ich pinkle gleich ein vor lachen.

    Solch eine Regelung wäre eine feine, billige Methode, sich Kritiker vom Hals zu schaffen. Ich kann mich der Frage von 6. Gk nur anschließen.

  10. Gerd |  18.11.2009 | 11:30 | permalink  

    Ich denke, das beruht zum nicht geringen Teil auf einer verzerrten Wahrnehmung. Klar stützen sich viele Blogs auf die Publikationen der “Qualitätspresse”, schreiben das aber meist dazu. Umgekehrt passiert das Selbe, aber die “Qualitätspresse” gibt ihre “Inspirationsquellen” nicht an, weshalb das Rip-Off nicht wahrgenommen wird. Alles in allem sind die Aussagen des Herrn ziemlich daneben. Das Problem der “Qualitätspresse” wird zwar durch das internet verstärkt, ist in seinem Kern aber hausgemacht.

  11. Matthias Schwenk |  18.11.2009 | 11:44 | permalink  

    Hier geht es um eine Art “Schutz” der alten Herstellungsprozesse, die noch weitgehend auf vor-digitalen Standards beruhen und dementsprechend teuer, langsam und arbeitsintensiv sind. Wenn von “Qualität” die Rede ist, meint man im Grunde eine bestimmte Arbeitsauffassung oder Kultur (um die Leser geht es nicht).

    Die neuen Medien im Internet dagegen sind (im Vergleich dazu) extrem schnell und ihre Produktionskosten gehen gegen Null. Da die alten Medien damit nicht konkurrieren können, müssen sie sich zwangsläufig abschotten wo es nur geht.

  12. Linkverbrechen : Burks' Blog |  18.11.2009 | 12:14 | permalink  

    [...] Gerichte Links verböten. Ganz im Gegenteil: Dann wäre man doch endlich die Blogs los, die ja laut Mathias Schwarz “rippen”: “Das Leistungsschutzrecht solle gerade auch die ‘kurzen, mit [...]

  13. Wittkewitz |  18.11.2009 | 13:08 | permalink  

    Prof. Dr. Schwarz hat noch immer keinen Nachweis erbracht, worin die besonders schutzwürdige Kulturleistung eines Verlages besteht. Ein Printverlag hat ja im Gegensatz zu einer Filmproduktion oder eine Tonproduktion keinen besonderen Anteil an der Produktion von Texten sondern kann seine Leistung nur in der Konfektion und Distribution von angestellten oder freien Autoren realisieren.

    Aber im Ernst. Es wäre sehr cool, wenn sie ein sehr scharfes Leistungssschutzrecht hinbekämen, denn alle wichtigen Nachrichten werden über die öffentlich-rechtlichen Angebote verbreitet. Die Qualität der Inhalte, die in die Tiefe gehen, erreicht aktuell sowieso kein Printmedium die Tiefe eines Radiofeatures. Wenn dann noch alle Inhalte der Verlage bei Google entlistet werde und die paywalls hochgezogen werden, können wir uns ansehen, wie aus Massenmedien Nischenprodukte werden. Kein schlechte Entwicklung. Also, wenn das Leistungsschutzrecht, dann bitte sehr scharf und konsequent.

  14. Wolfgang Michal |  18.11.2009 | 13:12 | permalink  

    @Oma Hans: Die Blogs gründen dann eine “VG Blog”.

  15. Verleger schaffen sich selbst ab: Wie Massenmedien zu Nischenprodukten werden | digitalpublic.de |  18.11.2009 | 14:24 | permalink  

    [...] auf den Zeitschriftentagen setzte ein Jurist aus dem Hause Kirch das Verleger-Leistungsschutzrecht analog dem [...]

  16. Adrian |  18.11.2009 | 14:38 | permalink  

    Ich frage mich, ob dieser Schutz von Snippets verfassungsrechtlich zulässig wäre. Nicht umsonst haben wir die Zitatfreiheit im Urheberrecht, die ganz wesentlich darauf fußt, dass ein Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und dem Monopolrecht an Informationen stattfinden muss.

    Das Bundesverfassungsgericht sagt in seiner Entscheidung “Germania 3″ in Bezug auf die Kunstfreiheit (http://www.telemedicus.info/urteile/605-1-BvR-82598.html):

    “Mit der Veröffentlichung eines Werkes, steht dieses nicht mehr allein seinem Inhaber zur Verfügung. Vielmehr tritt es bestimmungsgemäß in den gesellschaftlichen Raum und kann damit zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Bild der Zeit mitbestimmenden Faktor werden.

    [...]

    Steht ein geringfügiger Eingriff in die Urheberrechte ohne die Gefahr merklicher wirtschaftlicher Nachteile (z.B. Absatzrückgänge) der künstlerischen Entfaltungsfreiheit gegenüber, so haben die Verwertungsinteressen der Urheberrechtsinhaber im Vergleich zu den Nutzungsinteressen für eine künstlerische Auseinandersetzung zurückzutreten.”

    Ein pauschaler Schutz kürzester Textausschnitte wird m.E. in keinem Fall das Bundesverfassungsgericht passieren.

  17. Yetused |  18.11.2009 | 14:57 | permalink  

    Okay. Ein paar Milliardäre (wie sie oben so schön genannt wurden) wollen also das allgemeine Recht zu Zitieren abschaffen.

    Da fragt man sich: Haben die sie noch alle?

    Und: Noch viel Spaß mit euren feuchten Träumen, Jungs. So schnell wird sich das deutsche Recht dann doch nicht ändern, ‘Leistungsschutzrecht’ hin oder her.

  18. Verwirrung ums Leistungsschutzrecht : netzpolitik.org |  18.11.2009 | 15:28 | permalink  

    [...] Meyer-Lucht war auch vor Ort und berichtet über den Vortrag des Juristen Mathias Schwarz: Blogs “rippen” die elektronische Qualitätspresse. -Zur Bedrohung werden Rip-Offs für die bestehende Presse insbesondere dann, wenn nur kurze, [...]

  19. Jürgen Kalwa |  18.11.2009 | 16:15 | permalink  

    Ich kann mich noch an eine Zeit erinnern, da beschäftigten Verlage gut bezahltes technisches Personal für die Satzherstellung (Blei) und die Mettage (Blei), Fotolaboranten und Retuscheure und Buchbinder (die den Rest des Zeitungspapiers aus der Druckerei in Manuskriptpapier umwandelten). Das war tatsächlich eine Leistung, eine solche Firma zu betreiben. Worin besteht heute die Leistung? Das viele Geld, dass seit der Freisetzung dieser Leute eingespart wurde, nicht bei den Urhebern abzuliefern. Und das ist die Leistung, für die Verlage, jetzt auch noch belohnt werden wollen.

  20. Robin Meyer-Lucht |  18.11.2009 | 16:37 | permalink  

    Ganz vielen Dank für die sehr guten Kommentare und die Contenance.

    Matthias Spielkamp hat drüben ja schon ausführlich kommentiert.

    Was mich ganz grundsätzlich wundert:
    - Ähnlich wie bei den Kinderpornosperren wird hier eine Gefährdung postuliert, über deren Umfang wir überhaupt nichts genaues wissen – so wird zum Beispiel der angebliche Schaden gar nicht quantifiziert.

    - Artikel 5 schützt den freien Meinungsaustausch sicher mehr als die Geschäftsmodelle der Presse.

    - Wenn hier gesagt wird: Ohne Leistungsschutzrecht kann die elektronische Presse nicht überleben, dann könnte man sich fragen: Und wieso mit? Welche Einnahmen ergeben sich? Wer definiert “überleben”?

    - Hier wird keine Abwägung getroffen. Die Vernetzung und der Verkehr von Informationen haben einen Wert für die Gesellschaft, deren Einschränkung über das Urheberrecht hinaus nun der Gesellschaft und der Demokratie dienen soll?

    Bedauerlicherweise hat uns Herr Schwarz sein Redemanuskript noch nicht zur Verfügung gestellt…

  21. dot tilde dot |  18.11.2009 | 16:39 | permalink  

    verlegen kommt von “(geld) vorlegen”. das sollte sich nicht geändert haben, egal, wie produziert wird.

    .~.

  22. Gk |  18.11.2009 | 17:49 | permalink  

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art 2 GG würde möglicherweise auch verletzt werden.

    “Snippets” schützen zu wollen ist unausgegorener Mist. Gegen Art. 5 und 2 GG kommt ein Text-Schnipsel nicht an.

    Auch kann nicht nachvollzogen werden, dass die Gruppe der Verleger besonders schutzwürdig sein soll, denn dann müsste Qualität stets nur von dieser Gruppe stammen.

    Bei Einführung eines Leistungsschutzrechts wäre zu überlegen, ob der Kreis der zu Schützenden nicht zu erweitern wäre, z. B. um die Autoren, die nicht selbst Verleger sind und um Online-Publizisten. Jeder, der ein Blog beispielsweise betreibt, ist ein Online-Publizist. Was spricht dagegen, hier die Rechte von “Online-Publizisten” zu stärken, die in der Lage sind, z. B. aufgrund ihrer Spezialkenntnisse Texte ins Netz zu stellen? Es wird – wie hier in den Vorkommentaren bereits dargestellt wurde – offenbar gerne von Postings abgekupfert. Die Lösung, ein etwaiges Leistungsschutzrecht muss in jedem Fall zeitgemäß sein und dem technisch Möglichen entsprechen.

  23. holger |  18.11.2009 | 18:51 | permalink  

    @lupe 8. ah ok, hatte den Bezug auf “Snippets” nicht mitgedacht. Kann mir wie viele andere hier auch schwer vorstellen, wie das Zitieren eingeschränkt werden kann ohne massiv in die Diskussions- und Meinungsfreiheit einzugreifen.

  24. WKou1en |  18.11.2009 | 21:26 | permalink  

    “Prof. Dr. Mathias Schwarz leitete unter anderem die Rechtsabteilung der Kirchgruppe …”
    Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
    “Die Forderung ist noch nicht verkündet,
    die ein deutscher Professor uns nicht begründet.”
    Aus einem wunderbar aktuellen Gedicht von Kurt Tucholsky:
    http://www.sudelblog.de/index.php?p=180

  25. Wittkewitz |  19.11.2009 | 01:32 | permalink  

    Die Analogie von “Metall auf Metall” Audio-Snippets zu Zitate aus der Nachrichtenwelt kann wohl nur jemand aus dem Reich Vulgarien herleiten. Das hohe Gut der Presse (News) in demokratischen Auftrag, die öffentliche Meinungsbildung zu befördern, mit einem Beispiel aus der Unterhaltungsindustrie rund um Samples zu bebildern, deutet eigentlich sehr gut aus, auf welchem geistigen Niveau hier Argumentationslinien ausgelegt werden. Zwischen Inhalt, Kreation und Gestaltung können solche groben Notionen weder unterscheiden noch gesellschaftliche Dimensionen angemessen und sachgerecht wiedergeben. Es gibt offenbar klar benennbare Gründe für den Niedergang des Kirchimperiums, und die liegen ausnahmsweise eher weniger in einigen Bankhäusern begründet.

  26. Kaffeetrinker |  19.11.2009 | 11:00 | permalink  

    Wenn das Leistungsschutzrecht für Verleger kommt, wird die Rechtsprechung des BGH in der “Metall auf Metall”-Entscheidung (Kraftwerk v. Moses Pelham /Sabrina Setlur) zum Musik-Sampling von 20. November 2008 (Az. I ZR 112/06) sehr relevant sein, weil der BGH darin neue Grundsätze aufgestellt hat, dei für alle Leistungsschutzrechte gelten:

    - die Entnahme kleinster Teile ist immer ein “Eingriff” in des Leistungsschutzrecht, aber noch nicht unbedingt eine Verletzung

    - die allgemeinen Schranken des Urheberrechtes, wie z.B. § 24 UrhG (”Freie Benutzung”) greifen ein, auch wenn sich dies nicht nicht direkt aus dem Wortlaut und der Systematik des UrhG ergibt. Zitat aus Paragraph 21 der Entscheidung:

    “Auch bei der Bestimmung des § 24 Abs. 1 UrhG handelt es sich der Sache nach um eine, wenn auch an anderer Stelle des Urheberrechtsgesetzes geregelte Schranke des Urheberrechts. Die Revision weist zudem mit Recht darauf hin, dass es Sinn und Zweck des § 24 Abs. 1 UrhG, eine kulturelle Fortentwicklung zu ermöglichen, zuwiderliefe, wenn zwar der Urheber eine freie Benutzung des Werkes hinnehmen müsste, der Tonträgerhersteller aber eine freie Benutzung des das Werk enthaltenden Tonträgers verhindern könnte.”

    Für “Tonträgerhersteller” (das war die Band Kraftwark) muss man nur “Verleger” einsetzen, und für “Tonträger” kann man “Presseprodukt” o.ä. einsetzen, je nachdem wie der Schutzgegenstand des Verleger-Leistungsschutzrechtes nun genannt wird.

    Also: das neue Leistungsschutzrecht darf die “kulturelle Fortentwicklung” (ein rührender Forschrittsglaube des BGH, aber das ist ja auch schön) nicht behindern.

    Kreatives “Umschreiben” udn zitieren von Texten könnte schon eine solche “freie Benutzung” sein und würde damit nicht vom neuen Leistungsschutzrecht verhindert.

  27. Kleine Medienlese zwischendurch: Streetart, Information-Overflow, Leistungsschutzrecht |  19.11.2009 | 11:37 | permalink  

    [...] schlimmsten Fall wird Zitieren und Verlinken genehmigungs- bzw. kostenpflichtig, was auf eine Beerdigung der Öffentlichkeit, wie wir sie im [...]

  28. Robin Meyer-Lucht |  19.11.2009 | 11:40 | permalink  

    @Kaffetrinker: Danke, spannend.

    Man schaue sie mal nur diesen Text an:
    http://www.sueddeutsche.de/kultur/588/494920/text/print.html

    Wenn derartiges unter das Leistungschutzrecht fallen würde (hier sz and faz), wären die Verlage wohl selbst auch die größten Einzahler.

    rml

  29. Rob |  19.11.2009 | 11:49 | permalink  

    Die “elektronische Qualitätspresse” braucht keinen weitergehenden rechtlichen “Schutz”, sondern ein funktionierendes Geschäftsmodell im Internet!

    “Sollte die elektronische Presse auch in Zukunft weitgehend schutzlos bleiben, kann sie im Internet nicht bestehen.”

    Es ist eine Illusion, der technischen und damit einhergehenden wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Gesellschaft dadurch entgegenwirken zu können, dass man die neuen Medien rechtlich an die Eigenheiten der alten Medien fesselt. Selbstverständlich müssen Urheberrechte respektiert werden! Allerdings sollten die rechtlichen Einschränkungen gerade was die Weitergabe von Informationen auf Basis von Blogs betrifft durch weitgehende Leistungsschutzrechte nicht so eng gezogen werde, dass es einer eigenen Rechtsabteilung bedarf, um zu wissen, was man wie schreiben darf, ohne sich eine existenzbedrohende Abmahnung einzuhandeln.

    Besser wäre es, die rechtlichen Rahmenbedingungen an neue und innovative Kommerzialisierungsmöglichkeiten anzupassen, anstatt den großen Medienhäusern das Schwert der Iustitia gegen Blogger und andere Akteure der neuen Medien in die Hand zu legen.

  30. Medienlinks: Zur Zukunft der Zeitschriften- und Zeitungsbranche |  19.11.2009 | 11:51 | permalink  

    [...] im Internet. Schon vor Frühjahrsbeginn könne dann ein Kabinettsbeschluss erfolgen. heise.de, carta.info (1), carta.info [...]

  31. Kaffeetrinker |  19.11.2009 | 12:09 | permalink  

  32. Gk |  19.11.2009 | 12:54 | permalink  

    @Kaffeetrinker, Nr. 26/31, danke für die Infos.

    „Wenn das Leistungsschutzrecht für Verleger kommt, wird die Rechtsprechung des BGH in der “Metall auf Metall”-Entscheidung…“ haben Sie geschrieben.

    Der Gesetzgeber hat sich m.E. mit der BGH-Rechtsprechung zu befassen und kein Gesetz zu verabschieden, welches der Rechtsfortbildung bedarf. Ein Leistungsschutzgesetz ist nicht mal eben rauszuhauen, sondern hat die höchstrichterliche Rechtsprechung angemessen zu berücksichtigen. Kurz: Es soll ein „gutes Gesetz“ gemacht werden! Dann meine ich, dass Audio immer noch etwas anders zu behandeln ist als Text.

  33. Kaffeetrinker |  19.11.2009 | 14:13 | permalink  

    @GK: ganz Recht. Ich wollte nur darauf Hinweisen, dass die Rechtsprechung in jüngster Zeit den ziemlich starken Schutz, den Leistungsschutzrechte genossen haben, grundsätzlich “angeknabbert” und relativiert hat. Wenn das erstmal ein Grundsatz der Leistunschschutzrechtsdogmatik ist, dass für diese alle Ueheberrechtsschranken gelten, wird es für den Gesetzgeber schwieriger, dies wieder auszuschliessen, denn schon jetzt läßt der BGH die Systematik des UrhG in den Hintergrund rutschen, um die Leistungsschutzrechte grundsätzlich einschränkbar zu machen. Da müßte der Gesetzgeber schon ein sehr dickes Signal ins UrhG schreiben, dass das nun beim neuen Leisungschschutzrecht nicht so sein soll… womit der Gesetzgeber sich poltisch udn verfassungsrechtlic (Art. 5 GG) allerdings sehr exponieren und angreifbar machen würde…und danach spielen BGH/BVerfG und der Bundestag mal wieder Hase und Igel…

  34. Wittkewitz |  19.11.2009 | 18:08 | permalink  

    Ja, wir erinnern uns ja alle noch an v. d. Leyens “Fassadengesetz”, das plötzlich in den Wirren der Bundestagswahl “verschwand”. Wahrscheinlich wird es hier auch so sein. Oder eben die beschriebene Hase/Igel-Thematik zwischen BVerG/BGH und den potentiell lobbyisierten Gesetzestextern von freshfields oder Linklaters.

  35. Robin Meyer-Lucht |  19.11.2009 | 19:32 | permalink  

    Das Redemanuskript PDF von Mathias Schwarz ist da. Ist auch oben eingebunden

    http://www.carta.info/docs/schwarz-vortrag-final.pdf

  36. Das war kein Spaß – und sollte keiner sein |  25.11.2009 | 15:30 | permalink  

    [...] attackiert wird, ist für mich eklig und nicht vereinbar mit meinem Demokratieverständnis. Dazu empfehle ich auch die Analyse eines Vortrags des Juristen Matthias Schwarz bei Carta. Wären Zitate tatsächlich nicht mehr frei entzöge sich noch dazu die Presse selbst ihrer [...]

  37. Konstantin Neven DuMont |  30.11.2009 | 09:49 | permalink  

    Leider verstehen einige Blogger das Problem nicht. Es geht um die simple Frage, wovon Qualitätsjournalisten in Zukunft leben sollen (die zukünftigen Hans Leyendeckers). Falls die in der folgenden Sendung erwähnten Durchleitungskosten für Inhalteanbieter kommen sollten, wären sogar die Blogger davon betroffen.

    http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/11/27/drk_20091127_1906_f1ebaab1.mp3
    drk_20091127_1906_f1ebaab1.mp3 (audio/mpeg-Objekt)

    Hier ist ein Auszug aus dem forum.ksta.de:

    Ich würde es befürworten, wenn wir uns zunächst mit einigen Zitaten von Herrn Thomas Mosch (Geschäftsleitung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) beschäftigen.

    Thomas Mosch: “Eine finanzielle Anspruchshaltung könnte nicht nur von den Suchmaschienen, sondern auch von den Technologieanbietern kommen… Die Entwicklung geht dahin, dass die Infrastrukturanbieter mehr und mehr auch zu Medienanbietern werden…

    Es gibt diesen schönen Begriff der Konvergenz, und wenn Sie heute mal anschauen, was Sie bei großen Anbietern wie Vodafone etc. finden, …, da steht ein knallhart kalkuliertes Geschäftsmodell dahinter, was ja auch richtig ist…

    Und da uns das Netz gehört, kannibalisieren wir unsere Medien nicht dadurch, dass wir reinen Medienhäusern die Durchwahl ermöglichen. Also da sehe ich die große strukturelle Diskussion, die uns noch bevorsteht…

    Solche revolutionären Prozesse nehmen auf uns alle keine Rücksicht, man muss sich mit den Realitäten abfinden…

    Wir fordern die Medienwirtschaft auf, Geschäftsmodelle zu entwickeln, welche von den Nutzern akzeptiert werden…

    Es ist natürlich schon so, dass die Diskussion ein wenig verkürzt wird, wenn jetzt die Verleger ein Leistungsschutzrecht für ihre verlegerische Leistung proklamieren…

    Die Internet Service Provider könnten sagen, was nützen den Verlagen möglicherweise die Inhalte, was nützen den Suchmachienen interessierte Nutzer, wenn unsere technologischen Netzinfrastrukturen gar nicht zur Verfügung stehen würden…

    Ich halte das sogar für ganz gefährlich, wenn es transparente, für jederman bekannte Algorithmen gäbe…

    Es geht um ganz simple kommerzielle Angebote…

    Dadurch, dass nicht ganz transparent ist wie gerankt wird, ist auch eine gewisse Neutralität gegeben, sonst würden immer diejenigen ganz oben stehen, die am meisten Geld ausgeben…

    Abgesehen davon, dass wir da in fundamentale Betriebsgeheimnisse eingreifen würden, würde es einen Qualitätsverlust bringen, wenn wir das von den Suchmaschienen abverlangen wollten… Das (neue) Urheberrecht diskutieren wir die nächsten fünf bis zehn Jahre… ”

    Hier ist mein Kommentar zu den Aussagen von Herrn Mosch:

    Thomas Mosch weiß doch ganz genau, dass weder Autoren, Verlage oder Blogger konkurrenzfähige Suchmaschienen programmieren können. Wer ist heutzutage schon in der Lage gegen 12,000 Google-Ingenieure anzutreten? Sein Statement, den kommerziellen Providern gehöre das Netz, sollte uns alle nachdenklich stimmen. Ist diese Aussage mit unserer Demokratie vereinbar?

    http://forum.ksta.de/showthread.php?t=6752
    Kostenlos versus Copyright – welche Regeln braucht der Marktplatz Internet? – forum.ksta.de

  38. robin |  30.11.2009 | 14:54 | permalink  

    @ Konstantin Neven DuMont

    “Thomas Moschs Statement, den kommerziellen Providern gehöre das Netz, sollte uns alle nachdenklich stimmen. Ist diese Aussage mit unserer Demokratie vereinbar?”

    – In der Tat.

    Ist das ein Appell für die Netzneutralität? Da hätten doch mal Google und Verlage und alle sonst im Internet Publizierendes mal ein gemeinsames Anliegen.

    gruss,

    robin

  39. Konstantin Neven DuMont |  30.11.2009 | 23:18 | permalink  

    @robin

    Durchleitungsgebühren für Autoren, Verlage oder Blogger halte ich für den falschen Weg. Mosch erinnert mich ein wenig an die Befürworter der Privatisierung des Schienennetzes. Das Bereitstellen von wettbewerbsfördenden Infrastrukturen ist Aufgabe der Öffentlichkeit. Nur so können wir wirklich von einer freien Marktwirtschaft reden. Die Stromwirtschaft ist doch ein hervorragendes Beispiel für diese These.

    Gruß

  40. Linkdump for 02. Dezember 2009 | synapsenschnappsen |  02.12.2009 | 18:20 | permalink  

    [...] Jurist Mathias Schwarz: Blogs “rippen” die elektronische Qualitätspresse — CA… – Unfassbar… (Tags: Leistungsschutzrecht ) [...]

  41. Lena F. Hofmann |  04.12.2009 | 18:28 | permalink  

    Was für ein Quatsch. Ein Leistungsschutzrecht kann nie ein paar Textschnipsel umfassen, sondern nur die Zusammenstellung von Inhalten. Als Jurist sollten die Unterschiede zwischen Recht des Urhebers und Leistungsschutzrechte bekannt sein. Traurig

  42. Konstantin Neven DuMont |  04.12.2009 | 22:04 | permalink  

    Hier ist mein Kommentar zum Thema investigativer Journalismus:

    http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/2122617_Editorial-Wege-aus-der-Krise.html
    Editorial: Wege aus der Krise | Frankfurter Rundschau – Feuilleton

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