von Hubertus Gersdorf, 31.8.10
Kollege Papier vertritt die Auffassung, dass sich der verfassungsrechtliche Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch auf Textangebote im Internet beziehe. Dies ist ein Irrtum – und zwar ein grundlegender.
Ob neue Inhalte, Formate sowie neue Verbreitungsformen zum Gegenstand des Grundversorgungsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks avancieren können, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich davon ab, ob diese „künftig Funktionen des herkömmlichen Rundfunks übernehmen“ bzw. „in erheblichem Umfang an die Stelle des herkömmlichen Rundfunks treten“. Da Ton- und Bewegtbildsendungen, nicht aber Textangebote, die Substanz des klassischen Rundfunks bilden, kann sich der Grundversorgungsauftrag auch nur auf Audio- und Videobeiträge erstrecken, nicht hingegen auf Textangebote.
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1987 am Beispiel des Videotextes klargestellt, dass reine Textdienste in keinem Zusammenhang mit der Grundversorgung stehen. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Dieser reine Textdienst hat mit der unerlässlichen Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder unmittelbar noch mittelbar etwas zu tun“.
Deutlicher kann man nicht zum Ausdruck bringen, dass sich der Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auf Textangebote bezieht. Im Übrigen geht Papier nicht einmal der Frage nach, warum für die digital verbreitete Presse verfassungsrechtlich andere Maßstäbe gelten sollen als für die gedruckte Presse, für die es öffentlich-rechtliche Garantien bekanntlich nicht gibt. Im Vergleich zur Printpresse gibt es im Internet nicht weniger, sondern mehr Vielfalt.
Im Internet findet man nicht nur die Texte der Verlagshäuser, sondern eine Fülle weiterer vielfaltstiftender Beiträge durch Bürgerjournalismus
etc. Die die herkömmliche Medienwelt prägenden starren Grenzen zwischen Medien und Nutzern werden im Internet durchlässiger. Digitaler Textangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedarf es zur Gewährleistung von Vielfalt ebenso wenig wie einer öffentlich-rechtlichen Zeitung oder Zeitschrift.
Dieser Text von Hubertus Gersdorf erschien unter dem Titel „Keine Grundversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Textangebote im Internet“ im medienpolitischen Fachmagazin promedia, Ausgabe 09/2010, das mit Carta kooperiert.