von Anatol Stefanowitsch, 16.6.12
Wenn sich gleich acht angesehene und höchst verdiente Wissenschaftler zusammentun, um sich mit einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung in die aktuelle Plagiatsdiskussion einzuschalten, wenn sie das gar unter dem Titel „Unwürdiges Spektakel“ tun, dann erwartet man, dass Klartext geredet wird.
Zum Beispiel die unmissverständliche Forderung, enttarnten Plagiator/innen keine wissenschaftspolitischen Ämter anzuvertrauen (wie sie eine Allianz deutscher Wissenschaftsorganisationen im Fall Koch-Mehrin stellte). Oder vielleicht endlich einmal lange überfällige Worte des Dankes an die Mitwirkenden der Plagiatsdokumentationen von GuttenPlag, VroniPlag und Co. Oder wenigstens ein viel zu seltenes selbstkritisches Eingeständnis, dass die Wissenschaft erst durch diese Plagiatsdokumentationen zu einer Auseinandersetzung mit dem wissenschaftlichen Betrug gezwungen wurde, der in Teilen von Politik und Wirtschaft selbstverständlicher Karrierebaustein zu sein scheint.
Nichts davon findet sich in dem Gastbeitrag der Germanisten Wolfgang Frühwald und Gerhart von Graevenitz, des Philosophen Ludger Honnefelder, des Physikers Reimar Lüst, des Theologen Christoph Markschies, der Chemiker Ernst Theodor Rietschel und Ernst-Ludwig Winnacker und des Juristen Rüdiger Wolfrum. Stattdessen erfahren wir gleich zu Beginn des Beitrags erst einmal, dass es sich bei den Kollegen um Schwergewichte der institutionalisierten Wissenschaft handelt:
Die Autoren sind allesamt erfahrene Hochschullehrer und waren oder sind leitende Funktionäre deutscher wie internationaler Wissenschafts-Organisationen. Einige haben als Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft gewirkt, als Präsident des Europäischen Forschungsrats, als Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, als Vorsitzender des Wissenschaftsrats, der Leibniz-Gemeinschaft oder der Alexander-von-Humboldt-Stiftung. Mehrere Unterzeichner haben Universitäten und Rektorenkonferenzen geleitet. Insbesondere haben sich alle Autoren fachlich und in Gremien intensiv mit ethischen Fragen der Wissenschaft beschäftigt.
Die „von allen möglichen Seiten betriebene Suche nach Plagiaten in Doktorarbeiten“, so die Autoren zum Einstieg, mache „eine Klarstellung durch die Wissenschaft selbst notwendig“. Und dann beginnt einer der merkwürdigsten Texte zum Thema „Plagiate“, der mir bisher untergekommen ist.
Im ersten Teil wird eine Umdefinition des Plagiatsbegriffs vorgenommen, die zunächst harmlos wirkt, die aber tatsächlich fast orwellsche Ausmaße hat.
Plagiate dürften nicht mit „Abschreiben“ gleichgesetzt werden, stellen die Autoren zunächst fest, und auch der „Verstoß gegen das Recht am geistigen Eigentum Dritter“ oder die „Täuschungsabsicht“ seien nur eine „Außensicht“ auf das, was das Plagiat eigentlich ausmache. Ziel der Wissenschaft sei der „Erkenntnisfortschritt“, und Plagiate seien deshalb verboten, weil sie es erschwerten, die für einen solchen Fortschritt erforderliche Neuartigkeit von Gedanken zu überprüfen.
An dieser Stelle sind zunächst zwei Einwände festzuhalten: erstens, dass es für das Aufspüren von Plagiaten keine Rolle spielt, ob und warum diese verboten sind. Kennzeichnend für ein Plagiat ist exakt das, was die Autoren als Definition ablehnen: das Abschreiben der geistigen Schöpfungen Dritter in Täuschungsabsicht. Zweitens, dass die Autoren einen weiteren Grund für das Verbot von Plagiaten einfach unter den Tisch fallen lassen: Plagiate sind auch deshalb ein Problem, weil sich die Plagiator/innen damit Qualifikationen oder andere Karrierevorteile verschaffen, die ihnen eigentlich nicht zustehen.
Der erste Einwand wiegt schwerer, denn die Autoren vermischen nun konsequent die Frage, was ein Plagiat ist, mit der Frage des wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritts. Für die Erreichung ihrer Ziele seien allein die einzelnen Fachdisziplinen innerhalb der Wissenschaft zuständig, nur diese können die Regeln formulieren, „durch die Missbrauch im Umgang mit dem Stand der Forschung verhindert wird“, und wie diese Regeln aussehen, hänge „von der jeweiligen wissenschaftlichen Kultur einer Disziplin ab“.
Das Ergebnis dieser Argumentation ist eine doppelte Immunisierung wissenschaftlicher Arbeiten gegen die Arbeit von kollaborativen Plagiatsdokumentationen im Internet: Erstens können Plagiate nach dieser Argumentation nicht mehr am bloßen Abschreiben fremder Texte ohne Quellenangabe festgemacht werden, sondern müssen inhaltlich und auf den Stand der Forschung bezogen werden. Zweitens kann diese Bewertung nur durch die einzelnen Fachdisziplinen selbst vorgenommen werden. Die Autoren sind hier sehr explizit: Sie wollen eine solche fachinterne Bewertung sogar zur Voraussetzung der Frage machen, „ob in einem Forschungsbeitrag Eigentumsrechte verletzt werden oder Täuschung vorliegt“.
So ganz trauen die Autoren ihrer Umdefinition des Plagiats von einem Verstoß gegen formale Transparenzregeln in ein rein inhaltliches Zurückbleiben hinter dem „Stand der Forschung“ allerdings nicht: Sie flechten die nicht belegte (und nicht belegbare) Behauptung ein, dass „[a]uf dem Weg in die digitale Kommunikation“ formale „Anforderungen (zum Beispiel an die Vollständigkeit der gebotenen Nachweise) … verschärft“ wurden. Sie behaupten damit im Prinzip, dass korrektes Zitieren unter Angabe aller Quellen eine neue Erscheinung sei, die irgendwie mit dem Internet zusammenhänge – eine absurde Behauptung.
Im zweiten Teil ihres Beitrags werden die acht Autoren dann sehr vage. Sie stellen zunächst fest, dass die „neuen Möglichkeiten des digitalen Wort- oder Textvergleichs“ zwar „nützlich und sogar notwendig“ sein können, und dass auch die Wissenschaft Plagiate auf eine Weise beurteilen müsse, die „das Licht der Öffentlichkeit nicht zu scheuen“ brauche. Die Wissenschaft habe das nicht ausreichend getan, arbeite aber „weltweit“ an einer Verbesserung der Situation.
Dabei werde sie aber gestört, „wenn die Methode digitaler Textvergleichung für etwas eingesetzt wird, was mit einer kriteriengeleiteten Auseinandersetzung mit Plagiatsvorwürfen nichts zu tun hat“. Wer das denn tut, sagen die Autoren nicht, man denkt aber auch hier zwangsläufig an die kollaborativen Plagiatsdokumentationen im Internet. Diesen nicht beim Namen genannten Projekten werfen die Autoren nun vor, ihrer Plagiatsuche „nach Belieben gesetzte Standards wissenschaftlichen Arbeitens“ und die „nachträgliche Anwendung erst später entwickelter Kriterien“ zugrunde zu legen und so „ein Klima des Verdachts und der Bedrohung“ zu schaffen, „in dem Vertrauen durch scheinbare Transparenz ersetzt wird.“ Das (und nicht etwa der reihenweise akademische Betrug in Politik und Wirtschaft) sei „ein Spektakel, das einer aufgeklärten Gesellschaft nicht würdig ist.“
Ratlos fragt man sich am Ende, worauf die Autoren eigentlich hinaus wollen. Mir fallen nur zwei Intentionen ein, die sie damit verfolgen könnten.
Im besten Fall könnte es ihnen nur darum gehen, die Entscheidungshoheit über wissenschaftliches Fehlverhalten aus den vermeintlichen Fängen der kollaborativen Projekte zur Plagiatsdokumentation zu befreien und zurück in die institutionalisierte Wissenschaft zu holen. Vielleicht wollen sie gleichzeitig die Diskussion um wissenschaftliche Redlichkeit auf ein höheres Komplexitätsniveau zu heben. Und in der Tat darf, bei aller gerechtfertigten Aufregung über dreiste Plagiate im Stil von Guttenberg, Chatzimarkakis und Koch-Mehrin, nicht in Vergessenheit geraten, dass es für eine gute wissenschaftliche Arbeit bei Weitem nicht ausreicht, dass diese frei von Plagiaten ist.
Diese Intention wäre zwar lobenswert, beruht aber auf zwei falschen Annahmen. Erstens, dass diese Projekte die wissenschaftliche Qualität von Forschungsarbeiten untersuchen wollen. Das tun sie nicht; sie suchen lediglich nach Passagen, die ohne (oder ohne ausreichende) Quellenangaben aus anderen Arbeiten übernommen wurden und sie legen dabei Plagiatsdefinitionen an, die so offensichtlich und nachvollziehbar sind, dass man ihnen keinesfalls Beliebigkeit oder nachträgliche Umdefinitionen akzeptierter Kriterien vorwerfen kann. Zweitens, dass diese Projekte sich die Entscheidungshoheit über den Umgang mit den so aufgedeckten Plagiaten anmaßen. Auch das tun sie nicht: Die Entscheidungen über die Aberkennung von Titeln (oder die Nicht-Aberkennung, wie im Fall des Vattenfall-Managers Detlev Dähnert) hat in allen Fällen die zuständige Universität getroffen. Ich wiederhole mich: Statt GuttenPlag, VroniPlag und Co. durch die Blume zu kritisieren, wäre es an der Zeit, dass die institutionalisierte Wissenschaft deren Arbeit mit Respekt und vielleicht mit etwas Dankbarkeit anerkennt.
Im schlimmsten Fall steckt aber mehr hinter der merkwürdig verdrucksten Kritik an der öffentlichen Plagiatsdokumentation und hinter dem Versuch, deren offensichtliche und nachvollziehbare Plagiatskriterien auszuschalten und durch das fachinterne Kriterium des „Erkenntnisfortschritts“ nicht nur zu ergänzen, sondern zu ersetzen. Es stellt sich ja die Frage, warum die Autoren ihr wissenschaftliches und wissenschaftspolitisches Gewicht ausgerechnet jetzt in den Ring werfen, wo die Diskussion um Plagiate seit über einem Jahr im Gange ist.
Und da fällt die Tatsache ins Auge, dass sich aktuell mit Bundesbildungsministerin Annette Schavan erstmals eine Persönlichkeit mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert sieht, die für die institutionalisierte Wissenschaft in Deutschland von Bedeutung ist. Wenn Hinterbänkler/innen des Europaparlaments oder deutscher Landesparlamente, Politikberaterinnen und selbst ein Verteidigungsminister beim wissenschaftlichen Betrügen erwischt werden, berührt das die Wissenschaft nur am Rande. Annette Schavan hat aber nicht nur eine zentrale Machtposition in der deutschen Wissenschaftspolitik inne, sie ist eine aktive und anerkannte Wissenschaftlerin (und Honorarprofessorin an meiner Universität), und sie genießt unter uns Akademiker/innen ein hohes Ansehen und viel Vertrauen. Sie ist, kurz gesagt, eine Person, von der man sich als Mitglied der deutschen Wissenschaftslandschaft durchaus zu voreiligen Verteidigungsstrategien inspirieren lassen könnte.
Erst vor einem Monat hat der Bonner Jurist Wolfgang Löwer, Ombudsmann der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im Zusammenhang mit den aktuell im Raum stehenden Plagiatsvorwürfen gegen Annette Schavan angeregt, für Plagiate in Doktorarbeiten eine Verjährungsfrist einzuführen, wie es sie auch bei anderen Abschlüssen gebe. Mir drängt sich deshalb der Verdacht auf, dass die acht Autoren in der Süddeutschen Zeitung möglicherweise ebenfalls darauf aus sind, die Diskussionsgrundlage zum Thema Plagiate so zu verschieben, dass die Vorwürfe gegen die Bildungsministerin gegenstandslos werden.
Ich hoffe, ich irre mich, denn das wäre dann in der Tat ein „unwürdiges Spektakel“.