ix besucht ein Verwertertreffen
Ratlosigkeit allenthalben, doch kaum einer gibt sie zu: Wenn es um das Urheberrecht geht, sind die Abstände zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern kaum noch zu überwinden. Impressionen von einer Tagung der Rechteverwerter.
BGH: Providerauskunft in Filesharingfällen auch ohne gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung
Das Diktum des Bundesgerichtshof verschafft Rechteinhabern weitere Möglichkeiten zur Abmahnung, ohne Verhältnismäßigkeit und praktische Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Frau Ziefle schreibt einen Brief: Liebe “Deutsche Content Allianz”
“Wer auf welche Art Zugang zur SELBSTerschaffenen Kultur haben darf, muss Entscheidung eines autonomen Urhebers bleiben. Es sei denn, er legt die Entscheidung darüber in Eure Hände.”