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Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: SWIFT, Vorratsdatenspeicherung, Schadensersatz von BILD

von , 2.8.10

SWIFT-Abkommen tritt in Kraft
Am heutigen 1. August tritt das umstrittene SWIFT-Abkommen in Kraft, mit dem US-amerikanischen Behörden Zugriff auf Informationen über internationale Finanztransaktionen gewährt werden soll. Amerikanische Terrorfahnder erhoffen sich, mit Hilfe der Daten Finanzquellen terroristischer Vereinigungen aufspüren zu können. Noch im Februar hatte das Europäische Parlament eine ältere Version des Abkommens wegen datenschutzrechtlicher Bedenken gekippt. Nach einigen Änderungen stimmte das Parlament dem Regelwerk Anfang Juli dann doch zu. Datenschützer kritisieren jedoch auch die aktuelle Version des Abkommens: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängelte noch heute, dass auch Daten unbescholtener Bürger durch das Abkommen übermittelt werden dürften und eine effektive Kontrolle der Datenübermittlungen fehle.

EuGH verurteilt Österreich wegen verpasster Einführung der Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof hat Österreich wegen der nicht erfolgten Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verurteilt. Auf Antrag der Europäischen Kommission stellte der Gerichtshof fest, dass Österreich damit seine Pflicht zur Umsetzung verletzt habe. Bereits im September 2007 hätte Österreich die europäischen Regelungen in nationales Recht umsetzen müssen. Die österreichische Regierung berief sich darauf, dass die geplanten Regelungen auf massive Kritik gestoßen seien und die politischen Debatten noch andauerten. Dem EuGH genügte dieses Argument nicht: Auch wenn die Mitgliedsstaaten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Richtlinie hätten, müssten sie diese doch in nationales Recht umsetzen. Auch ein umsichtiges Vorgehen entbinde sie nicht von der Pflicht zur Umsetzung.

Kachelmann fordert Schadensersatz von BILD in Millionenhöhe
Zwei Millionen Euro Schadensersatz fordert der Metereologe und Wettermoderator Jörg Kachelmann von der BILD-Zeitung. Grund: Die Zeitung habe seine Persönlichkeitsrechte im Rahmen der Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren gegen ihn massiv verletzt. Kachelmann war im März wegen des Verdachts auf Vergewaltigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin verhaftet worden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte vergangene Woche jedoch festgestellt, dass derzeit kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, sodass der Wettermoderator aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste.

Inkasso-Verband erstattet Strafanzeige gegen Abofallen-Anwältin
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat nach eigenen Angaben Anzeige wegen Verdachtes des versuchten Betruges gegen die Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Die Münchener Anwältin hatte in der Vergangenheit mehrfach umstrittene Forderungen von sog. Abofallen eingetrieben. Der BDIU sieht dadurch den Ruf der Branche gefährdet. Zwar sei Günthers Unternehmen kein Mitglied des Verbandes, jedoch sei man es seinen Mitgliedern schuldig, gegen unseriöse Inkassodienstleister vorzugehen. Da die Forderungen aus Sicht der Verbandes größtenteils offensichtlich unberechtigt seien, bestehe der Verdacht, dass sich auch die Anwältin durch ihre Inkassotätigkeit strafbar gemacht haben könnte. Bereits im März diesen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren gegen Günther eingestellt. Auch damals stand der Vorwurf des versuchten Betruges im Raum, die Staatsanwaltschaft sah jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht.

Datenschützer untersagen die Übermittlung von Patientendaten
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein untersagt, Patientendaten weiterzugeben oder diese selbst zu nutzen. Auf Grundlage eines Vertrages zwischen dem Verband, der AOK Schleswig-Holstein und externen Dienstleistern hatten Hausärzte Daten ihrer Patienten zu Abrechnungszwecken an die Dienstleister übermittelt. Die Ärzte selbst seien dabei jedoch keine Vertragspartei gewesen. Außerdem sehe der Vertrag keine Kontrolle der Ärzte über die Weitergabe ihrer Patientendaten vor. Es läge daher keine Auftragsdatenverarbeitung vor und die Weitergabe der Daten sei somit rechtswidrig.

Britische Datenschutzbehörde: Kein Personenbezug in Googles WLAN-Daten
Die britische Datenschutzbehörder ICO hat Daten untersucht, die Google im Rahmen seiner WLAN-Erfassung in Großbritannien erhoben hat. In Stichproben konnten die Datenschützer dabei keinerlei personenbezogene Daten feststellen. Die Behörde hält es deshalb für unwahrscheinlich, dass Google insgesamt signifikante Mengen datenschutzrechtlich relevanter Daten gespeichert habe.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengestellt von Adrian Schneider.

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