Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: SWIFT, Street View, Abofallen, Facebook

von , 12.7.10

SWIFT-Abkommen in EU-Parlament und Bundestag angenommen
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag das umstrittene SWIFT-Abkommen über den Transfer von Bankdaten an US-Behörden angenommen. Noch im Februar hatte das Parlament eine ältere Version des Abkommens wegen datenschutzrechtlicher Bedenken gekippt. Das daraufhin überarbeitete Abkommen wurde nun jedoch mit 484 zu 109 Stimmen akzeptiert. Wenige Stunden später sprach sich auch der deutsche Bundestag in einem Entschließungsantrag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP für die neue Version des Abkommens aus. Die Änderungen hätten wesentliche Verbesserungen bewirkt und auch die Bundesrepublik Deutschland könne nicht auf Erkenntnisse aus dem US-Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) verzichten.

BGH: Hinsendekosten im Fernabsatz müssen Verbrauchern erstattet werden
Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass einem Verbraucher im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages auch die Hinsendekosten erstattet werden müssen (Az. VIII ZR 268/07). Bereits im April hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Verbrauchern nach europäischem Recht ausschließlich die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden dürfen. Dementsprechend entschied der BGH nun, dass § 346 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 312d, 357 BGB dahingehend ausgelegt werden müssten, dass dem Verbraucher auch die Kosten für die Hinsendung der Ware erstattet werden müssen.

Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt Haftung der DENIC für rechtswidrige Domains
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das OLG Frankfurt im Juni entschieden, dass dieDomain-Registrierungsstelle DENIC zur Löschung von Domains verpflichtet sein kann, wenn diese offensichtlich Namensrechte Dritter verletzen (Urteil vom 17. Juni 2010, Az. 16 U 239/09). Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen mit Sitz in Panama u.a. die Domains regierung-oberbayern.de und regierung-unterfranken.de registriert. Der Freistaat Bayern ging daraufhin zunächst gegen den Admin-C der Domains vor. Bei einigen Domains wurde daraufhin jedoch ein neuer Admin-C eingetragen. Das Land Bayern ging deshalb gegen die DENIC vor und verlangte die Löschung der Domains. Zu recht, wie das OLG Frankfurt bestätigte: Zumindest bei „eindeutigen, sich aufdrängenden Namensrechtsverletzungen” sei die DENIC zur Löschung der Domains verpflichtet.

Hamburger Gesetzesentwurf zu Street View schafft es in den Bundestag
Der Bundesrat hat sich am Freitag darauf verständigt, einen Gesetzesentwurf zu Google Street View in den Bundestag einzubringen (Drucksache 259/10(B)). Bereits Ende April hatte der Hamburger Senat einen Antrag im Bundesrat eingebracht, um durch Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz die Rechte von Betroffenen bei Diensten wie Street View zu stärken. Der nun vom Bundesrat eingebrachte Entwurf ist jedoch deutlich ausführlicher als der Vorschlag Hamburgs.

Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat ein förmliches Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Grund: Mit seinen Synchronisierungsfunktionen für Handys und E-Mail-Accounts erfasse Facebook auch Daten von Personen, die nicht bei Facebook angemeldet sind. „Die Kontaktvorschläge, die Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreitet, geben durchaus Anlass zu der Vermutung, dass die aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen von Nichtnutzern dienen”, so Caspar. Facebook hat nun bis zum 11. August Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Gesetzentwurf: Ein Button gegen Abofallen im Internet
Am Dienstag hat die SPD-Fraktion eine Änderung am BGB vorgeschlagen, um Abofallen im Internet künftig zu unterbinden. Danach sollen Verträge im Internet nur dann wirksam geschlossen werden können, wenn der Nutzer vor Abschluss deutlich und „gestaltungstechnisch hervorgehoben” auf die Gesamtkosten hingewiesen wurde. Durch diese „Button”-Lösung sollen versteckte Kosten in Verträgen verhindert werden. Auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat diesen Ansatz begrüßt, drängt jedoch vornehmlich auf eine europäische Lösung.


Markenrechtsstreit um „Lena”
Der Hype um Lena Meyer-Landruth hat das Markenrecht erreicht. Wie Buchreport berichtet, soll gleich zwischen mehreren Verlagen und Unternehmen Streit über die Nutzung des Namens „Lena” und „Lena Meyer-Landruth” herrschen. Wegen der namensgleichen Bastelzeitschrift stehe demnach der OZ Verlag Werken mit dem Namen „Lena” im Titel „kritisch gegenüber” und auch die Produktionsfirma Brainpool TV scheint Publikationen mit dem Namen der Sängerin nicht gern zu sehen. Gegenüber dem Heyne-Verlag sollen die Anwälte bereits die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Namen „Lena Meyer-Landruth” proklamiert haben.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengestellt von Adrian Schneider.

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