Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Gewinnspiele, Google, Datenschutzbericht

von , 18.1.10

Kopplungsverbot bei Gewinnspielen europarechtswidrig
Das Kopplungsverbot aus § 4 Nr. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist europarechtswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof vergangene Woche entschieden. Nach der Vorschrift darf die Teilnahme von Verbrauchern an Gewinnspielen nicht an den Erwerb von Waren gekoppelt werden. Dieses pauschale Verbot widerspreche jedoch der Vorgabe aus der „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken”. Vielmehr müssten die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, was nach dem derzeitigen Wortlaut der Norm nicht der Fall sei, so der EuGH.

Keine Markenverletzung durch Spielzeugautos
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche entschieden (Az. I ZR 88/08), dass ein Autohersteller den Vertrieb von Spielzeugmodellen seiner Fahrzeuge nicht aus markenrechtlichen Gründen verbieten lassen kann. Opel hatte gegen einen Hersteller von Spielzeugautos geklagt, der kleine Modelle eines Opel Astra vertrieb. Das Modell enthielt auch das Opel-Logo auf dem Kühlergrill. Der BGH bestätigte nun ein Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth. Dieses hatte – nach Vorlage zum EuGH – entschieden, dass die angesprochenen Verkehrskreise das Logo auf Modellautos nicht dahingehend verstünden, dass die Modelle von Opel selbst vertrieben würden. Den Verbrauchern sei vielmehr klar, dass es sich lediglich um eine originalgetreuer Wiedergabe eines Fahrzeugs und somit auch der Marke handelt.

Digitale Dividende: Klagewelle gegen Frequenzversteigerung
Gleich eine ganze Reihe von Mobilfunk- und Kabelprovidern haben Klage gegen das Vergabeverfahren der Bundesnetzagentur zu den Frequenzen aus der „Digitalen Dividende” eingereicht. Damit soll die für das Frühjahr 2010 geplante Auktion über die frei gewordenen Frequenzen verhindert werden.

Deutsche Verleger gehen gegen Google vor
Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben eine Beschwerde über Google beim Bundeskartellamt eingereicht. Auch das Microsoft-Unternehmen „Ciao” und der Kartenanbieter „Euro-Cities” sollen sich an das Kartellamt gewandt haben. Eine Stellungnahme der Unternehmen steht noch aus. Wie die Tagesschau berichtet, soll jedoch u.a. die Verwendung von kurzen Textausschnitten („Snipptets”) in der Google-Suche Gegenstand der Beschwerden sein. Auch das Werbesystem AdSense und der Kartendienst Google Maps sollen moniert worden sein. Das Kartellamt hat Google unterdessen um Stellungnahme gebeten und prüft die Einleitung eines förmlichen Verfahrens.

Enquête-Kommission für „Internet und digitale Gesellschaft” geplant
Wie Spiegel Online berichtet, plant die Unionsfraktion im Bundestag mit Hilfe einer Enquête-Kommission eine grundsätzliche Debatte über „Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft”. Neben 13 Bundestagsabgeordneten sollen ebenso viele Sachverständige zwei Jahre lang eine ganze Reihe langfristiger Probleme im Bereich Internet und Medien diskutieren und Lösungsvorschläge entwickeln. Für die Einsetzung der Kommission muss ein Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages eingebracht werden.

Jahresbericht der Art. 29-Gruppe über Datenschutz in der EU
Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, das europäische Beratungsgremium in Sachen Datenschutz, hat ihren Jahresbericht veröffentlicht. Auf 150 Seiten berichtet die Gruppe über den Stand des Datenschutzes in der Europäischen Union. Deutschland fällt dabei besonders durch das BKA-Gesetz auf. Die Aufgabenzuweisung an das BKA bedeute eine Zäsur in der deutschen Sicherheitsarchitektur, so der Bericht. Klärungsbedarf bestünde daneben in der Frage, ob IP-Adressen als personenbezogenes Datum zu qualifizieren sind. Darüber hinaus stellt der Bericht ausführlich die rechtlichen Probleme bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland dar.

Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht
Am kommenden Mittwoch veranstaltet die Heinrich-Böll-Stiftung gemeinsam mit irights.info eine Podiumsdiskussion zum geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage. Unter Moderation von Matthias Spielkamp werden unter anderem Dr. Till Kreutzer von irights.info und Christoph Keese vom Axel Springer Verlag die Vor- und Nachteile eines besonderen Schutzes für Verlage diskutieren. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr in den Räumlichkeiten der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin. Eine Anmeldung ist erwünscht.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengestellt von Adrian Schneider.

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