#Bundestag

Karlsruhe entscheidet über Überhangmandate (Update)

von , 25.7.12

Bereits 2008 hatten die Richter geurteilt, das sogenannte negative Stimmgewicht entspreche nicht der Verfassung. Mit der Umsetzung hat sich der Bundestag allerdings Zeit gelassen: Am 3. Juli 2009 lehnte er zunächst einen entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen ab.

Den dann erst am 25. November 2011 folgenden Beschluss über das Wahlrecht kommentiert Halina Wawzyniak (Die Linke) trocken:

Die Neuregelung sieht -vereinfacht gesagt- wie folgt aus:
[..]
Im Prinzip findet also ein Verfahrenswechsel in der Verteilung der Mandate statt. Bislang galt: Zuerst die Mandate für die Partei, dann für das Bundesland. Jetzt gilt: Erst die Mandate für das Bundesland (abhängig von der Wähler/innen-Anzahl) und dann die Mandate für die Partei.

Am 5. Juni fand eine erneute Anhörung in Karlsruhe statt. Wolfgang Janisch stellt in der Süddeutschen fest:

In der Anhörung hatte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle den Ärger des Gerichts über die um fünf Monate verspätete Umsetzung des Karlsruher Urteils von 2008 zum Ausdruck gebracht – trotz dreijähriger Frist. Diesmal, so durfte man ihn verstehen, würde die Großzügigkeit ein Ende haben.

In diesem Sinne.

Update
Das Bundestagswahlrecht ist verfassungwidrig. tagesschau.de zitiert Andreas Voßkuhle:

“Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren”, sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle. Trotz einer “großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis – das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd”, so Voßkuhle.

Das Urteil im Wortlaut

Video: bpb, Überhangmandate, CC BY-NC-ND
 

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