Wie ein OLG die Frage nach dem Besitz von digitalen Daten neu definiert

von , 18.2.10

Das Hamburger Oberlandesgericht hat bestätigt, dass schon das Betrachten von kinderpornographischem Material als Besitz zu werten sei, da es im Cache gespeichert werde. Johannes Boie interviewt dazu Lawblogger Udo Vetter: “Wie man durch bloßes Anschauen aber etwas besitzen kann, lässt sich nicht begründen.”

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.