von Redaktion Carta, 18.2.10
Das Hamburger Oberlandesgericht hat bestätigt, dass schon das Betrachten von kinderpornographischem Material als Besitz zu werten sei, da es im Cache gespeichert werde. Johannes Boie interviewt dazu Lawblogger Udo Vetter: “Wie man durch bloßes Anschauen aber etwas besitzen kann, lässt sich nicht begründen.”