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Vor 30 Jahren schrieb das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil, es gebe „unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kein ‘belangloses’ Datum mehr”.
Vor 30 Jahren schrieb das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil, es gebe „unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kein ‘belangloses’ Datum mehr”.