von Christian Humborg, 17.5.18
Auf europäischer Ebene geht es in den Endspurt um die Urheberrechtsreform. Die zukünftige Architektur des Internets steht auf dem Spiel: Wird das Internet zu einem Supermarkt mit Zugangskontrolle oder wird es ein öffentlicher Park mit Geschäften drumrum? Wenn es nach Katarina Barley geht, Ersteres.
Gerade SPD-Mitglieder haben allen Grund, vor Wut zu schäumen. Sie haben Anfang des Jahres mit Zweidrittel-Mehrheit einem Koalitionsvertrag zugestimmt, in dem es heißt: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“
Genau solche Upload-Filter sollen am 23. Mai in Brüssel beschlossen werden, mit Zustimmung der Bundesregierung, vertreten durch Barleys Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Die uploadfilterfreundliche CDU und CSU werden sich in‘s Fäustchen lachen.
Freie Meinungsäußerung verliert Unschuldsvermutung
Dies ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer technisch erzwungenen Unterdrückung von Inhalten, die nach “Ansicht” eines Automaten urheberrechtlich auf einer Plattform nichts zu suchen haben. In Zukunft müssen Nutzer und Plattformen ihre Unschuld erst einmal beweisen.
Mit dieser Urheberrechtsreform wird auch das vertrackte Presseverleger-Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene zementiert. Axel Springer, Burda und andere hoffen damit, das Siechtum ihrer Printprodukte länger ausfinanzieren zu können. Das ist nichts weniger als der Versuch, Nachrichtentexte zu einem Ereignis – also etwas, was einfach in dieser Welt passiert ist – bis in die kleinsten Bausteine urheberrechtlich zu schützen. In Deutschland gibt es ein ähnliches Schutzrecht seit 2014: dysfunktional und ein gesetzgeberischer Fehlschuss. Die europäische Variante nun soll die zehnfache Schutzdauer und keine Untergrenze mehr für die Anzahl schutzfähiger Worte aufweisen.
Die entscheidenden Artikel der Reform sind die Artikel 11 und 13. Artikel 11 enthält das beschriebene unselige Presseverleger-Leistungsschutzrecht, englisch auch verschrien als “link tax”. Artikel 13 sieht vor, dass Plattformen nur dann haftungsfrei ausgehen, wenn sie über technische Filter sicherstellen, dass ihre Nutzenden urheberrechtsverletzendes Material gar nicht erst hochladen können. Egal ob Text, Bild oder Videobeitrag, sämtliche Inhalte sollen bereits vor dem Hochladen (Upload) auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen geprüft werden. Was potenziell rechtsverletzend maschinell erkannt wird, wird erst einmal blockiert.
Barley würgt freies Wissen ab
Eine Ausnahme soll es für die Wikipedia geben, beziehungsweise allgemeiner gesprochen für “Online-Enzyklopädien”. Aber ob diese auch für die Wikimedia-Projekte Commons und Wikidata greifen würde, ist mehr als fraglich. Das zeigt die ganze Unsinnigkeit des Schrotflinte-Ausnahme-Ansatzes, denn das freie Wissen lebt und entsteht nicht innerhalb der Projekt- oder Servergrenzen der Wikipedia. Indem sie Upload-Filter entgegen dem Koalitionsvertrag nun doch grundsätzlich mitträgt, würgt Barley freies Wissen ab.
Verblüffend an Barleys Haltung ist, dass sie mittlerweile noch rigider ist als die des JURI-Ausschuss des Europaparlaments unter dem CDU-Berichterstatter Axel Voss, der als Hardliner gilt! Er hat zumindest im Detailbereich eingesehen, dass keine technischen Maßnahmen vorgeschrieben werden sollten und auch der vorbeugende Charakter des Filterns nicht in gesetzlichen Stein gemeißelt gehört. Eine nachlaufende Entfernung bleibt demnach ein gangbarer Weg wie auch eine Bewertung durch Menschen statt Automaten, wie etwa in Wikimedia-Projekten, wo Filter und Bots allenfalls zur Unterstützung von Community-Mitgliedern etwa bei der Identifizierung bestimmter Inhalte zum Einsatz kommen.
Barley kritisiert Facebook mit Worten und macht mit Taten alles schlimmer
Wer oder was treibt die Ministerin? Es ist fast aussichtslos ihre Motivation zu erahnen, denn Sachrationalität schreibt man anders: Fehlendes Detailwissen? Deals mit deutschen Verlagen? Koalition mit Frankreich, das die Upload-Filter hinter den Kulissen offenbar besonders dringend haben will und im Gegenzug den Export des misslungenen deutschen Presseverleger-Leistungsschutzrechts schluckt? Seit ihrem Amtsantritt hat Barley sich jedenfalls nicht öffentlich zu den Upload-Filtern positioniert, sondern lässt die Arbeit auf Basis eines vom Koalitionsvertrag überholten Positionspapiers ihres Hauses von Ende Februar 2018 weiterlaufen. Dafür trat sie lautstark im Fahrwasser der Cambridge-Analytica-Affäre für den Schutz der Privatsphäre ein und blendet dabei aus, welche Lawine zusätzlicher personenbezogener Daten durch netzweit verpflichtende Durchleuchtung sämtlicher User-Uploads entstehen würde.
Eins ist sicher: Wenn es so kommt, wie es im Moment vor allem im Rat der EU, aber auch im Europaparlament rund um die Artikel 11 und 13 aussieht, wird es Barley dauerhaft politischen Schaden zufügen. Es wird SPD-Mitglieder verprellen, wenn Abstimmungen über einen Koalitionsvertrag zur Pseudodemokratie verkommen. Vor allem wird freies Wissen und ein freies Internet einkaserniert.
Disclaimer: Der Autor ist Leiter Finanzen und Zentrale Dienste bei der gemeinnützigen Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens, deren bekanntestes Projekt die Wikipedia ist.