#Leistungsschutzrecht

Grüne: In dubio pro Leistungsschutzrecht?

von , 6.7.10

Schlagabtausch zwischen den netzpolitischen Parteiblogs von Linken und Grünen: Jürgen Scheele ist aufgefallen, dass die medienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, in einem Blog-Eintrag durchaus Sympathien für das Leistungsschutzrecht zeigt – anders als noch vor Tagen in einer gemeinsamen Presseerklärung mit Konstantin von Notz.

Rößner schreibt:

Dennoch bin ich um jede Redakteursstelle dankbar, die erhalten bleiben kann, weil ein Verlag über ein Leistungsschutzrecht Zusatzeinnahmen generiert. Und wenn die Journalistinnen und Journalisten über die VG Wort angemessen an den Einnahmen beteiligt werden, das Urheberrecht nicht geschwächt wird und die Verlage sich darauf einlassen, keine Total-Buy-Out-verträge mehr abzuschließen, dann werde ich mir überlegen, ob das Leistungsschutzrecht ein Baustein in einem Gesamtpaket zum Erhalt medialer und journalistischer Vielfalt sein kann.

Scheele vermutet, Rößners Zweifel würden “im Kern durch Einlassungen klassischer medienpolitischer Provenienz” getragen. Es folgen einige medienökonomische Ausführungen, die allerdings weder von grüner noch von linker Seite vollends zu überzeugen vermögen (‘Mehrklick’-Garantie, Google News, etc).

Scheeles Fazit:

“Das Leistungsschutzrecht ist der durchsichtige Versuch der Presseverleger, sich zusätzliche Gewinne zu Lasten Dritter und zu Lasten der Informationsfreiheit im Netz anzueignen. Niemand muss aus seinem analogen Herzen eine digitale Mördergrube machen, um es abzulehnen.”

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