Becks Vorschläge zur Änderung des ZDF-Staatsvertrags

von , 4.12.09

Ministerpräsident Kurt Beck: ZDF-Staatsvertrag ändern!

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck will als Konsequenz aus der „Causa Brender“ und der rechtlichen Kritik am ZDF-Staatsvertrag diesen ändern. Gemeinsam mit den Regierungschefs Platzeck, Sellering, Böhrnsen und Wowereit werde er der Rundfunkkommission der Länder folgende Veränderung des ZDF-Staatsvertrages vorschlagen:

Eckpunkte für eine Veränderung des ZDF-Staatsvertrages

  1. § 27.2 ZDF-Staatsvertrag regelt die Berufung des Programm- und Verwaltungsdirektors sowie des Chefredakteurs. Sie werden gegenwärtig vom Intendanten im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat berufen. Nach § 25.2 ZDF-Staatsvertrag ist für das Einvernehmen eine Mehrheit von drei Fünfteln der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder erforderlich.

Vorschlag: Dieses Einvernehmen soll in ein Vetorecht des Verwaltungsrates umgestaltet werden. D. h. der Verwaltungsrat kann künftig den Vorschlag des Intendanten nur mit Drei-Fünftel-Mehrheit ablehnen. Die Ablehnung muss begründet sein.

  1. § 21.1 g) bis q) führt 25 Vertreter und Vertreterinnen von Verbänden und Organisationen auf, die auf Vorschlag der Verbände von den Minister­präsidenten in den ZDF-Fernsehrat berufen werden. Dabei wählen sie aus einem Dreier-Vorschlag die Vertreter der Verbände und Organisationen aus.

Vorschlag: Die Vertreter und Vertreterinnen der Verbände und Organisationen werden künftig unmittelbar von ihren Verbänden benannt. Sie sind gehalten darauf zu achten, dass diese keine staatsnahen Haupt- oder Nebenfunktionen wahrnehmen.

  1. § 21.1 b) sieht vor, dass drei Vertreter des Bundes, die von der Bundesregierung benannt wurden, Mitglieder des Fernsehrates sind. § 24.1 c) sieht vor, dass im Verwaltungsrat ein Mitglied des Bundes ist, das von der Bundesregierung berufen wird.

Vorschlag: Der Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat scheidet aus. Im Fernsehrat hat der Bund künftig einen Vertreter. Diese Rückführung der staatlichen Vertreter entspricht der konstitutionell verankerten Kompetenzverteilung.

  1. § 21.1 c) sieht vor, dass zwölf Vertreter der Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Bundestag von ihren Parteivorständen in den Fernsehrat entsandt werden.

Vorschlag: Künftig entsenden die Parteien nur noch 6 Vertreter.

Damit, so Beck, solle die Personalverantwortung des Intendanten und damit die Unabhängigkeit des Senders nachhaltig gestärkt werden. Der Wegfall des Auswahlrechts der Ministerpräsidenten bei den 25 Vertretern von Verbänden und Organisationen sichere eine zweifelsfreie Staatsferne des Gremiums. Darüber hinaus solle für alle Vertreterinnen und Vertreter von gesellschaftlichen Organisationen festgehalten werden, dass sie keine staatsnahen Haupt- oder Nebenfunktionen wahrnehmen dürfen.

Dem diene auch die Reduzierung der Vertreterinnen und Vertreter von Parteien und der Vertreter des Bundes im Fernsehrat und der Rückzug des Bundesvertreters aus dem Verwaltungsrat.

Der Fernsehrat hätte nach diesen Vorschlägen künftig 69 Mitglieder, der Verwaltungsrat 13.

Mit diesen Vorschlägen, so Beck und die Ministerpräsidenten Platzeck und Sellering, der Reg. Bürgermeister Wowereit und der Bürgermeister Böhrnsen, ziehen die SPD geführten Länder weitreichende Konsequenzen aus den Diskussionen um das ZDF. Sie gehen davon aus, dass sich die unionsgeführten Länder diesen Vorschlägen anschließen werden.

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