#Bankenaufsicht

Warum ich Probleme mit einer Bankenunion habe

von , 29.1.13

Ich freue mich auf diese Runde, weil auch der „EU-Insider“ Eric Bonse seine Teilnahme zugesagt hat. Eric versorgt uns über seinen Blog „Lost in EUrope“ schon seit einiger Zeit mit erstklassigen Informationen, beobachtet vor Ort in Brüssel das Entstehen der Bankenunion und kann sicher mehr dazu sagen als ich.

Nicht ganz klar ist, was eigentlich eine Bankenunion sein soll, bzw., wie sie gestaltet wird. Für die EU-Komission gehört sie zum Konzept einer echten Banken-, Fiskal- und Wirtschaftsunion (Blueprint der Komission). Sehr kurz skizziert, soll danach die europäische Bankenunion aus diesen drei Bestandteilen bestehen:
 

  1. Sanierungs- und Abwicklungsrahmen für in “Not” geratene Banken
  2. zentrale Bankenaufsicht
  3. Abwicklungsfonds

 
Teil 2. der Bankenunion, nämlich eine zentralisierte Bankenaufsicht bei der EZB, wurde bereits von den Finanzministern der EU beschlossen. Die Einigung sieht vor, dass die Europäische Zentralbank (EZB) – möglicherweise schon ab Januar 2014 – die direkte Aufsicht über Banken des Euroraums übernimmt. An den Details wird noch gefeilt.

Der zentrale Überwachungsmechanismus ist für die Länder des Euroraums gedacht, kann jedoch auf andere EU-Länder ausgeweitet werden. Zum Abwicklungsmechanismus gibt es einen Richtlinienvorschlag zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen.

In diesem Richtlinienvorschlag wird auch ein Abwicklungsfonds erwähnt, der zwar hauptsächlich von Banken (vor-)finanziert werden soll. Allerdings kann man den Text auch so deuten, dass es einen Rückgriff auf öffentliche Mittel gibt. Ob die Details umgesetzt werden wie in dem Richtlinienentwurf, ist noch offen.

Die Vorschläge sind alle miteinander verknüpft, in einer Logik, die ich nicht nachvollziehen kann, weil ich sie bisher schlicht nicht verstanden habe.
 

Meine Position zu der aktuellen Diskussion

zu 1. Einen Sanierungs- und Abwicklungsrahmen zu haben, finde ich im Prinzip gut. Man braucht ihn allerdings nicht zwingend auf europäischer Ebene. Deutschland hat bereits ein Restrukturierungsgesetz; es spricht nichts dagegen, dass sich andere europäische Länder ebenfalls ein Restrukturierungsgesetz geben. Darüber hinaus hat jedes Land ein Insolvenzrecht, das im Zweifel auch für Banken gilt. Wegen der vermeintlichen Sonderstellung der Banken in den Volkswirtschaften glaubt man allerdings, hier eigene Gesetze zu benötigen. Schaden kann es, vor allem wegen der Finanzverflechtungen, nicht. Ich könnte mich daher mit einem einheitlichen europäischen Abwicklungsregime anfreunden.

zu 2. Es wird eine Logik konstruiert, nach der ein europäischer Sanierungs- und Abwicklungsrahmen einer gemeinsamen Bankenaufsicht bedarf und diese bei der EZB angesiedelt sein soll. Ich kann den Gedanken nach der Vereinheitlichung der Finanzaufsicht nachvollziehen und begrüße ihn. Tatsächlich zentralisieren aber die neuen Vorschläge nicht die Finanzmarktaufsicht, sondern es wird ein weiterer bürokratischer Moloch geschaffen. Die EU selbst hat in den letzten Jahren bereits drei zusätzliche Behörden – ESA, EBA und ESMA* – sowie das European Systemic Risk Board/ESRB eingerichtet. Die nationalen Aufsichtsbehörden bestehen daneben weiter. Und mir ist nicht bekannt, dass nationale Aufgaben an die supranationalen Behörden übertragen wurden.

Die faktischen Aufgabenabgrenzungen zwischen den verschiedenen europäischen und nationalen Behörden sind inkonsistent und längst nicht klar. Alle überschütten den Finanzsektor mit einer Fülle von Regularien, letztlich auch, um die eigene Existenz zu rechtfertigen. Ich glaube nicht, dass diese Behörden in der Summe wirklich effizient arbeiten können, und sich stets sauber und ohne gegenseitigen Neid sinnvoll abstimmen. Erst Recht bezweifle ich, dass in diesem Kompetenzwirrwar das europäische Finanzsystem wirklich stabiler wird und eine neue Finanzkrise verhindern kann. Spätestens nach dem nächsten Knall auf den Finanzmärkten wird man sich hier an die eigene Nase fassen.

Unten habe ich außerdem die Argumente des Sachverständigenrats gegen eine Aufsicht bei der EZB angehängt.

zu 3. Ich bin prinzipiell gegen staatliche Unterstützungsfonds für Banken und Unternehmen. Banken können gern einen eigenen Versicherungsfonds einrichten, der ihre jeweiligen Ausfallrisiken absichert. Die Banken werden dann untereinander für markt- und vor allem risikogerechte Prämien sorgen. Banken, die sich nicht absichern wollen, sind entweder so gut, dass sie das nicht brauchen, oder sie zahlen am Markt entsprechende Prämien für aufgenommene Gelder.

Ich habe an anderer Stelle bereits über die Fehlanreize aus expliziten und impliziten Staatsgarantien geschrieben und will das nicht noch einmal aufwärmen. Siehe

 

Mein Fazit

Mich überzeugt das Konzept der Bankenunion nicht. Die viel tiefer liegenden Probleme in der Eurozone werden dadurch nicht gelöst, sondern höchstens verschleiert. Bestenfalls kann man die Bankenunion als einen weiteren Beleg dafür ansehen, dass es sich bei der Schuldenkrise in Wirklichkeit um eine Gläubigerkrise handelt.
 


 
* Die neuen Aufsichtsbehörden:

  • EBA: die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, deren Aufgabe die Beaufsichtigung von Banken, einschließlich der Beaufsichtigung der Bankenrekapitalisierungen, die Koordinierung zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und die Beilegung von Streitigkeiten zwischen ihnen ist,
  • ESMA: die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, die die Kapitalmärkte beaufsichtigt, und
  • EIOPA: die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, die für die Versicherungsaufsicht zuständig ist

 

Argumente des Sachverständigenrats gegen eine Aufsicht bei der EZB

Weit schwerer wiegen Argumente, die gegen eine direkte Einbeziehung der Notenbank in die Aufsicht sprechen (Jahresgutachten 2012/13, S. 176).

Erstens führt die Ansiedlung von Aufsicht und Geldpolitik unter einem Dach zu Zielkonflikten. Beispielsweise könnte eine Notenbank, die zugleich Aufsichtsfunktionen innehat, davor zurückschrecken, ihre Zinsen zu erhöhen, wenn sich hierdurch die finanzielle Lage der Banken verschlechtern würde. Solche Zielkonflikte gefährden die Unabhängigkeit der Notenbank von der Politik. Wird die Notenbank mit verschiedenen und möglicherweise im Konflikt zueinander stehenden Zielen beauftragt, ohne gleichzeitig die erforderlichen Instrumente zur Durchsetzung dieser Ziele zu erhalten, besteht ein erhebliches Risiko, dass die Geldpolitik für Aufsichtsziele und damit letztlich fiskalische Zwecke instrumentalisiert wird.

Die Gipfelbeschlüsse zur Bankenunion können so interpretiert werden, dass zwar Aufsichtskompetenzen an die europäische Ebene abgegeben werden, um Banken direkt über den ESM finanzieren zu können, allerdings, ohne der europäischen Ebene tatsächlich Eingriffsrechte einzuräumen (Ziffer 298). Diese wären insbesondere bei der Restrukturierung und Abwicklung von Banken erforderlich. Solange diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, sollte der jeweilige Mitgliedstaat, wie bisher, für seine Banken haften.

Zweitens steht der EZB, im Gegensatz zur nationalen Ebene, keine direkte fiskalische Institution gegenüber. Hieraus entsteht ein zusätzliches Risiko für die Geldpolitik, bei der Rettung von Banken für fiskalische Ziele eingespannt zu werden. Es muss ein unabhängiger Finanzierungsmechanismus etabliert werden, über den im Krisenfall fiskalische Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können. Die Kontroll- und Verantwortungsstrukturen müssen so ausgestaltet werden, dass die Mitgliedstaaten die finanzielle Verantwortung nicht mit dem Argument auf die europäische Ebene abwälzen können, die europäische Aufsicht habe versagt und die Gemeinschaft müsse daher haften.

Drittens erfordert die Unabhängigkeit der Notenbank, dass diese außerhalb der üblichen demokratischen Kontrolle operieren kann. Im Gegensatz dazu muss eine Aufsichtsbehörde durch hinreichend demokratisch legitimierte Instanzen kontrolliert werden. Der Vorschlag der Europäischen Kommission versucht, diese Problematik zu lösen, indem er der EZB nur in Ansehung ihrer Aufsichtstätigkeit über Banken eine Rechenschaftspflicht gegenüber Europäischem Parlament und Ministerrat auferlegt. Allerdings wäre es besser, die Aufsicht von vornherein bei einer unabhängigen Behörde anzusiedeln, die sich demokratischer Kontrolle unterwerfen muss.
 

Literaturhinweise:

 
Crosspost von Blicklog
 

 

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