#Bundesregierung

Warum Böhmermann in den Knast gehört

von , 19.6.16

Einen Monat nach seiner Entscheidung hat das Hamburger Landgericht Ende letzter Woche schriftlich begründet, warum es Jan Böhmermann die Wiederholung jedenfalls eines Teils seines umstrittenen Gedichtes untersagt. Grund genug, sich die Causa noch einmal anzuschauen:

Herr B. hat Herrn E. grob beleidigt. Herr E. ist seinerseits im Umgang mit Menschen, die nicht seiner Meinung sind, nicht zimperlich. Pack schlägt sich, Pack verträgt sich. Die Sache hat mediale Aufmerksamkeit erhalten, weil Herr B. im staatlichen deutschen Fernsehen eine eigene Sendung hat und Herr E. türkischer Präsident ist. Die Justiz wird die Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt eines Tages unaufgeregt lösen, Herr B. wird das voraussichtlich kurz im Geldbeutel spüren, auch wenn er per saldo für kleines Geld viel Publicity erhält; die meisten Markenartikler wären neidisch.

Sein wesentliches Vergehen in Deutschland war es nur, nicht komisch zu sein. Seine eigentlichen Opfer aber werden weiterhin in türkischen Gefängnissen schmoren und gefoltert werden. Die in der Türkei inhaftierten Rechtsanwälte und Journalisten haben ohnehin wenig lokale Unterstützer. Für diese wenigen – für die schon der aufrechte Gang existenzgefährdend ist – ist das Leben schwerer geworden durch den plumpen Angriff aus dem öffentlich-rechtlich gepolsterten Sessel B.s.

Für viele nicht zu Unrecht auf ihr Land stolzen Türken ist die Verbalattacke auf den Präsidenten ein Angriff auf die Würde ihres Landes. Für E.s Anhänger sind B.s Zeilen vor allem ein starkes Argument für die weitere Eingrenzung der Meinungsfreiheit. So ist sein billiges Gedicht kein mutiger Angriff auf einen angehenden Diktator, sondern ein eitler Angriff auf die Verteidigungslinien der Meinungsfreiheit.  Und das gehört in Zeiten in denen die Freiheitsrechte international (auch in Deutschland) auf dem Rückzug sind, tatsächlich bestraft.

 


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