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VG WORT will Leistungsschutzrecht wahrnehmen

von , 21.9.13

Letzte Woche hatte ich darüber berichtet, dass Springer-Vorstand Christoph Keese in einem Vortrag mitgeteilt hat, der Springer-Verlag befände sich in fortgeschrittenen Verhandlungen mit einer Verwertungsgesellschaft wegen der Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse. Springer beabsichtigt laut Keese, das Leistungsschutzrecht demnächst geltend zu machen.

Heute hat die VG WORT in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Ende November 2013 über eine zukünftige Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger und des Beteiligungsanspruchs der Urheber beraten wird.

Der Vorstand der VG WORT wird seinen zuständigen Gremien auf dieser Mitgliederversammlung vorschlagen, den Wahrnehmungsvertrag dahingehend zu erweitern, dass das Leistungsschutzrecht der Presseverleger und der Beteiligungsanspruch der Urheber durch die VG WORT wahrgenommen werden können.

Ob große Aggregatoren wie Google News ein solches Angebot in Anspruch nehmen werden, bleibt abzuwarten. Ich halte es allerdings für naheliegender, dass Google die Inhalte derjenigen Verlage, die die VG WORT mit der Rechtewahrnehmung beauftragen, schlicht nicht mehr anzeigen wird.

Die Frage wird dann auch sein, auf welche kleineren Anbieter die VG WORT zugehen wird. Denn dass entsprechende Warhnehmungsverträge in nennenswertem Umfang freiwillig geschlossen werden, steht zunächst nicht zu erwarten.

 
Crosspost von Internet Law

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