#Auftragsvergabe

Vergab das IT-Sicherheitsamt Aufträge zum E-Personalausweis ohne hinreichende Ausschreibung?

von , 23.9.10

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und berät vorrangig Behörden in Fragen der IT-Sicherheit. Zu den Aufgaben der Spezialbehörde gehören aber auch Dienstleistungen für Polizeibehörden und den Verfassungsschutz. Im Bereich E-Government verfolgt das BSI diverse Online-Aktivitäten. Das Bonner Amt ging aus der „Zentralstelle für das Chiffrierwesen“, einer Dienststelle des Bundesnachrichtendienstes, hervor und beschäftigt inzwischen 500 Mitarbeiter.

Das Bundesamt vergibt jährlich Aufträge in Millionenhöhe. Seine Vergabepraxis wird nun vom Bundesrechnungshof kritisiert, nachdem er in die Bücher des Amtes der Jahre 2005 bis 2008 geschaut hatte. Laut Rechnungshof steht fest, dass das BSI zwischen 63 und 85 Prozent seiner Studien und Entwicklungsvorhaben in dem Zeitraum freihändig vergeben hat. In rund 85 Prozent der freihändigen Vergaben holte das BSI nur ein einziges Angebot ein und vergab den Auftrag ohne Wettbewerb. Insgesamt geht es um 185 Aufträge, die so vergeben wurden. Um welche Art von Projekten es sich genau handelt, kann nicht nachvollzogen werden, da Prüfberichte von Rechnungshöfen vertraulich sind.

Das Bundesamt begründete seine fragwürdige Vergabepraxis damit, dass die Leistung nicht genau genug beschrieben werden könne, um mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Daneben verfügten nur die ausgesuchten Unternehmen über das erforderliche Fachwissen. Einige der Projekte stünden außerdem unter „politischem Erfolgsdruck“. Das BSI räumte ein, dass freihändige Vergaben im Einzelfall möglicherweise nicht transparent dargestellt worden seien.

Der Bundesrechnungshof, der die große Anzahl der freihändigen Vergaben beanstandete, entgegnete, dass auch bei Vorliegen von Ausnahmetatbeständen Aufträge soweit wie möglich im Wettbewerb zu vergeben seien. In einem Bundestagsdokument ist die Rede davon, der Rechnungshof sehe „mehr als nur formale Defizite“ und vertrete die Auffassung, „dass ein großer Anteil der freihändigen Vergaben auf vergabefremde Erwägungen zurückzuführen ist“.

Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, kritisiert, das BSI habe „Steuergelder in kaum vorstellbarer Höhe regelrecht verplempert“. Die Vergabepraxis des BSI war mittlerweile auch Thema im Innenausschuss des Bundestages. Wie aus einem Carta vorliegenden vertraulichen Ausschussdokument hervorgeht, fragte die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, den anwesenden Staatssekretär im Innenministerium, Christoph Bergner, im Juni, was unter „politischem Erfolgsdruck“ zu verstehen sei. Das Dokument zitiert Bergner mit den Worten: „Möglicherweise sei […] damit zum Beispiel das Personalausweisvorhaben gemeint“.

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