#Abschnorcheln

Verfassungsschutz liefert immer mehr Daten an US-Dienste

von , 13.6.14

Nach einem Bericht der SZ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Geheimdiensten ausgeweitet und übermittelt immer mehr Daten an NSA, CIA und Co.

Bereits im letzten Jahr hatte ich hier die Frage gestellt, was der deutsche Verfassungsschutz an die NSA liefert. Anlass meiner damaligen Frage war die Aussage des Präsidenten des Berliner Verfassungsschutzes, Bernd Palenda, auf einer Podiumsdiskussion, seine Behörde würde selbst nichts an die NSA liefern, sondern nur an das Bundesamt. Was dort mit den Daten passiert, wisse er nicht.

Art. 19 Abs. 3 BVerfSchG erlaubt die Weitergabe personenbezogener Daten an ausländische öffentliche Stellen, wenn die Übermittlung zur Erfüllung der Aufgaben des Bundesamts oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist.

Die Übermittlung muss aber unterbleiben, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Die Vorschrift schränkt außerdem das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG nicht ein, weshalb es sich nicht um Daten handeln darf, die aus einer TK-Überwachung stammen. Insoweit bietet die Vorschrift keine ausreichende Rechtsgrundlage.

Die Frage ist diesbezüglich dann weiterhin, ob und inwieweit eine Datenübermittlung nach § 4 Abs. 4 G10-Gesetz stattfindet. Der BND und die Verfassungsschutzbehörden halten diese Vorschrift offenbar für eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Datenübermittlung an ausländische Stellen.

Dem hat der Verfassungsrechtler Matthias Bäcker unlängst in einer Anhörung des NSA-Untersuchungsausschusses widersprochen und klargestellt, dass diese Vorschrift keine Datenübermittlung an ausländische Geheimdienste gestattet.

Es muss vor diesem Hintergrund davon ausgegangen werden, dass die Datenübermittlung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische Dienste in nennenswertem Umfang rechtswidrig ist. Auf Aufklärung seitens der Bundesregierung – die diese Praxis kennt und billigt – oder des Bundestages werden wir vermutlich aber erneut vergeblich warten.
 
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