#Bundesverfassungsgericht

Zweimal Twitter: Verbot & Strategie

von , 5.8.12

Thomas Stadler berichtet von einem erneut verschärften Telekommunikationsverbot. Nun kann man anführen, es sei während einer konzentrierten Anhörung oder Verhandlung störend, wenn es an allen Ecken klicke, und durch die mit der Texteingabe verbundene körperliche Bewegung entstünde Unruhe. Das Argument wird jedoch durch diese Formulierung des Gerichts entkräftet:

Medienvertretern kann die Nutzung von Laptops im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.

Auf diese Weise erfolgt die Datenübermittlung jedoch lediglich leicht zeitverzögert: in der nächsten Pause oder nach Sitzungsschluss, in jedem Fall vor möglichen offiziellen Verlautbarungen des Gerichts. Die Maßnahme ist – neben rechtlichen Einwänden – schleierhaft.

Ebenfalls über Twitter schreibt Marcel Weiss:

Twitter will weg von den 140-Zeichen-Textfeeds, um vordergründig attraktiver für Endnutzer zu erscheinen und damit (und eigentlich in erster Linie) attraktiver für Werbekunden zu werden.

Weshalb mag Twitter wohl meinen, dass seine Nutzer eben nicht auf Facebook, Google+ oder anderswo kommunizieren? Gerade die 140 Zeichen stellen – durch Kürze und Schnelligkeit – den Mehrwert dar. Und was macht ein Unternehmen, wenn es zunehmend attraktiver für Werbepartner wird, aber User verliert, die die Anzeigen lesen? Außerdem kann man darüber streiten, ob “von Facebook lernen” wirklich “siegen lernen” heißt. Viele Fragen …
 
Nachtrag:
Christof Moser über gedankenlose Tweets. 140 Zeichen – und weg bist du: Was Twitter so gefährlich macht

Besonders gnadenlos bestraft Twitter Dummheit. Dummheit am Stammtisch ist begrenzt – auf den Stammtisch. Dummheit, verpackt in einen Tweet, ist unbegrenzte Dummheit.

 

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