#Neuregelung

Urhebervertragsrecht: Ein Schritt in die richtige Richtung

von , 26.10.12

Bei den schrillen Wortgefechten rund um die Zukunft des Urheberrechts in diesem Jahr hat mir insbesondere ein Punkt gefehlt: Was leistet das Urheberrecht tatsächlich für die UrheberInnen?

Ich habe mir da mehr öffentlich wahrnehmbare authentische Stimmen von Kreativen gewünscht, die nicht ständig im Rampenlicht oder auf roten Teppichen stehen.

Nun habe ich mich mit meinen KollegInnen in den vergangenen Jahren ziemlich intensiv mit der Lage der UrheberInnen beschäftigt. Meine Fraktion hat dazu auch Studien in Auftrag gegeben, andere haben wir ausgewertet. Daher kann ich wohl die Effekte des Urheberrechts auf die Lage von Kreativen recht gut einschätzen.

Fazit in Kurzfassung: Das Urheberrecht hat bereits zu analogen Zeiten nicht das Notwendige für gerechte Vergütungen geleistet. Und daran hat sich im digitalen Zeitalter gar nichts geändert. Vielmehr hat sich die Lage von UrheberInnen durchaus verschlechtert. Wobei in der Diskussion diese Tatsache verkürzt dem “bösen” Internet und nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen zugeschrieben wurde.

Dennoch hat sich die Problemlage im digitalen Zeitalter erheblich erweitert. Nicht mehr nur UrheberInnen kritisieren das Urheberrecht. Vor allem NutzerInnen melden sich zu Wort, weil sie sich gegängelt fühlen. Und schließlich haben wir festzuhalten, auch das zeigen Studien, dass es im Gegensatz dazu die Medienkonzerne gut geschafft haben, ihre Einnahmen zu schützen.

Zu behaupten, das Urheberrecht helfe den UrheberInnen nicht, schütze aber Konzerngewinne, ist also weder altlinke Propaganda, noch kann dies als sonderlich neu gelten.

Immerhin hat es bereits 2002 die damals rot-grüne Bundesregierung für notwendig gehalten, auf die unbefriedigende Vergütungssituation der UrheberInnen zu reagieren. Es wurde das “Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern” beschlossen. Und das, noch bevor die Digitalisierung die deutsche Kreativbranche so stark wie heute durcheinanderwirbeln konnte. Dieses Gesetz, kurz „Urhebervertragsrecht“ genannt, sollte den Kreativen dabei helfen, angemessene Vergütungen für die Nutzung ihrer Werke mit den Verlagen, TV-Sendern, Radios und so weiter (sprich: Verwertern) auszuhandeln.

10 Jahre später hat sich die Medienlandschaft verändert, wozu auch das Internet erheblich beigetragen hat. Dennoch hat sich für mich die Mär von der Gratiskultur im Netz nicht bestätigt.

Anfangs habe ich mich von dieser Behauptung beeindrucken lassen. Zwischenzeitlich zeigen Bilanzen, Umsatzzahlen, Umfragen und Statistiken immer klarer: Die NutzerInnen zahlen sehr wohl für Content und das durchaus nicht nur unwillig. Stattdessen erwirtschaften die großen Medienkonzerne ein sattes Plus. Manch einer, wie der Springer-Konzern, erzielt sogar Rekordgewinne. An der ökonomischen Lage der UrheberInnen aber hat sich nix gebessert. Das empfinde ich als verdammt ungerecht. Logische Folge war, dass ich etwas dagegen setzen wollte.

Ich bzw. wir LINKEN haben uns also gefragt, wie kann das gehen? Wo sollten wir ansetzen?

Unsere Analyse des Gesetzes von 2002 lief darauf hinaus, dass es weitgehend wirkungslos geblieben ist. Die dort festgeschriebenen Rechte der UrheberInnen reichen eben nicht aus, um sich in den Verhandlungen erfolgreich gegen die Verwerter durchzusetzen. Diese Einsicht blühte nun nicht nur uns exklusiv.

Bereits 2007 hat die Bundestags-Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ in ihrem Endbericht festgestellt, dass das Gesetz von 2002 keine Wirkung hatte. Heute fordern auch Urheberrechtsverbände und die SPD (zuletzt in ihrem Kreativpakt-Papier) eine Verbesserung des Gesetzes. Mein Kollege Jerzy Montag von den Grünen scheint ebenfalls in diese Richtung zu denken, und der Kulturrat plädiert zumindest für eine Evaluierung.

Während andere mit „Vergüten statt Verfolgen“ den allemal griffigeren Slogan für ein neues Urheberrecht gefunden haben, setzt unser LINKER Ansatz lebenspraktisch an und verfolgt, etwas umständlicher formuliert, folgendes Ziel: Wir wollen einen fairen Ausgleich zwischen UrheberInnen, NutzerInnen und VerwerterInnen, weshalb wir nicht nur für eine möglichst freizügige Nutzung kreativer Werke eintreten, sondern eben auch die UrheberInnen in ihren Auseinandersetzungen mit der Medienindustrie stärken wollen.

Dabei wollten wir es nicht bei Grundsatzerklärungen und Aufforderungen belassen, sondern haben in den letzten Jahren kontinuierlich Vorschläge vorgelegt, wie ein solcher Ausgleich funktionieren könnte. Eine unserer jüngsten Initiativen ist nun ein Vorschlag für die Reform des Urhebervertragsrechts.

Nachdem wir uns im Kontext und auf der vergangenen re:publica intensiver mit Open Innovation beschäftigt haben, wollten wir diese Methode auch selbst einmal ausprobieren. Deshalb haben wir uns bei der Erarbeitung unseres Reformvorschlags für einen neuen Weg entschieden. Wir haben ihn von Beginn an dem Praxistest unterzogen, indem wir Betroffene, AnwenderInnen und Interessierte um ihr Know-how bei der Verbesserung gebeten haben. Unser erster Textentwurf war über Monate im Netz einzusehen und zu kommentieren. Schließlich sind wir aktiv auf aus unserer Sicht unverzichtbare Akteure zugegangen und haben sie nicht nur im “geschlossenen Chatroom” befragt. Wir wollten allen offen und transparent die Möglichkeit gegeben, unseren Vorschlag zu zerpflücken und möglichst zu verbessern.

Ich finde, das hat funktioniert. Sowohl große Gewerkschaften als auch kleine Berufsverbände, Juristen, einzelne Urheber, Netzaktivisten und sogar Verleger haben uns konstruktive Kritik und Änderungsvorschläge zugeschickt.

Wir haben dabei gelernt. Beispielsweise dachten wir, es wäre wichtig, den Verwertern sogenannte Total Buyouts zu verbieten, also Urhebern alle Nutzungsrechte an einem Werk für immer abzukaufen. Wir dachten, ein solches Verbot würde den Urhebern mehr Gewalt über die kommerzielle Verwertung ihrer Arbeit geben. Das sahen, zu unserer Überraschung, sogar die UrheberInnen anders. Zwar wollten auch sie eine Einschränkung der Buyouts, haben aber durchaus Fälle gesehen, in denen ein Buy Out bei angemessener Vergütung für sie auch von Vorteil sein kann.

Deshalb haben wir in der Endfassung unseres Reformvorschlags kein generelles Verbot von Total Buy Out mehr stehen, sonder nur eine klare Eingrenzung dessen, was erlaubt ist.

Weitere Kernpunkte unseres Reformvorschlags sind:

In Urheberverträgen dürfen keine Rechte übertragen werde, die die Verwerter nicht benötigen. Auch Kündigungs- und Rückrufsrechte der Urheberinnen und Urheber werden gestärkt.

Den Anspruch auf „angemessene Vergütung“ haben wir durchsetzungsstark ausgestaltet. Die gesetzlichen Vorgaben für die Aushandlung „gemeinsamer Vergütungsregeln“ zwischen Kreativen und Verwertern werden jetzt so gestaltet, dass Verwerter sich den Verhandlungen nicht mehr entziehen können und dass am Ende ein Verhandlungsergebnis steht. Das ist nämlich einer der größten Knackpunkte am geltenden Gesetz. Es sind in zehn Jahren kaum Verhandlungen geführt worden oder zu Ende gekommen, weil gerade die Verwerter immer wieder versuchen, sich für nicht zuständig zu erklären, was ich als ziemlich bizarr empfunden habe.

Zu unserer Anleihe bei Open Innovation-Prozessen gehörte, von der Erstfassung über das Feedback hin zu unserer Überarbeitung, die Entstehungsgeschichte unseres Reformvorschlags zu dokumentieren. Ergänzt haben wir das Ganze dann auch durch eine ausführliche Erläuterung, warum die Endfassung nun so ist, wie sie ist.

Dass unsere kollaborativ mit den „Betroffenen“ erarbeitete Gesetzesänderung im Sinne der UrheberInnen ganz gut geworden ist, zeigen auch erste Reaktionen. Philipp Otto von irights.info hatte den Deutschen Journalisten Verband (DJV) und den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zu unserem Vorschlag befragt. Während der DJV unsere Initiative „begrüßt“ und von einem „Schritt in die richtige Richtung“ gesprochen hat, wirft uns der VDZ vor, wir würden „die Beteiligten gegeneinander ausspielen“ wollen. Nun gut. Diesen Vorwurf sollen andere für uns bewerten. Und wenn das dann unter dem Label „Klassenkampf“ firmiert, erschüttert mich das nicht so sehr. Wenn’s denn hilft.

Petra Sitte bloggt auf petra-sitte.de.

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