#Abmahnungen

Über Abmahnungen: Was ist denn sonst mit Meinungsfreiheit gemeint?

von , 3.5.10

Das Thema Abmahnungen wird uns weiter beschäftigen. Stefan Niggemeier zeigt eindrücklich und mit einigen Beispielen, warum:

Ich warte auf den Tag, an dem mich jemand verklagt, weil ich ihn klagefreudig genannt habe.

Der umfassende Schutz der Meinungsfreiheit ist ein Wert an sich und gilt eben nicht nur für Äußerungen, die einem gefallen, stichhaltig recherchierte Tatsachen darstellen oder einem Bildungsauftrag entsprechen:

Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes lautet nicht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, solange es sich um ein wichtiges Thema handelt und ein Interesse der Öffentlichkeit an dieser Meinung besteht.”

Das Praktische am Internet: Jeder kann dort hineinschreiben, ohne dass er auf einen “Gatekeeper” angewiesen ist:

[E]s gibt etwas, das viel überzeugender ist als die (Fehl-)Urteile komischer Richter: Argumente.

Mir will nicht in den Kopf, warum ausgerechnet Journalisten und Medien, die selbst beste Möglichkeiten haben, ihre Widersprüche zur Darstellung anderer zu veröffentlichen, falsche Tatsachenbehauptungen gerade zu rücken und ungerechtfertigte Unterstellungen zu entkräften, glauben, sie müssten zu einem Gericht rennen.

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