#Ausspähung

Teresa Z.: Von der Polizei zuerst geschlagen und anschließend ausgeforscht

von , 2.6.13

Der Fall der Teresa Z. dürfte das Vertrauen vieler Menschen in die Polizei tief erschüttert haben.

Auf einer Münchener Polizeiwache wird der gefesselten 23-jährigen Frau von einem Polizisten derart heftig ins Gesicht geschlagen, dass es zu einem Bruch von Nase und Augenhöhle kommt. Der Polizeipräsident verteidigt das Vorgehen zunächst, der Polizeibeamte besitzt gar die Chuzpe, sich auf Notwehr zu berufen. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft München I allerdings Anklage gegen den Beamten erhoben, weil ein Gutachten der Rechtsmedizin eine Notwehrlage nicht für gegeben ansieht.

Gestern schrieb die Süddeutsche, dass die Polizei zudem das Handy der Frau beschlagnahmt und SMS und E-Mails ausgewertet habe, auch im Hinblick auf Kontakte zu Journalisten. Es gab offenbar eine richterliche Anordnung für die Beschlagnahme des Handys, allerdings wohl nur bezüglich von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Münchener Polizei hat das zum Anlass genommen, das Handy umfassend auszuwerten und dabei auch Kommunikationsinhalte, die aus einem Kontakt mit einem Münchener Journalisten resultieren, in der Ermittlungsakte dokumentiert.

Bei der gegebenen Sachlage erscheinen die Ermittlungen gegen die Frau ohnehin konstruiert zu sein und dürften primär dem Zweck dienen, davon abzulenken, dass der eigentliche Straftäter ein Polizeibeamter ist. Auch im Hinblick auf die richterliche Anordnung der Beschlagnahme des Handys der Frau stellt sich daher die Frage, ob ein ausreichender, auf tatsächliche Umstände gestützter Tatverdacht vorliegt, und ob die auf dem Handy befindlichen Daten überhaupt im Sinne von § 94 StPO als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können.

Dass es sich bei den regelmäßig wiederkehrenden Fällen von Polizeigewalt – die Medien dokumentieren hier sicherlich nur die Spitze des Eisbergs – auch um ein strukturelles Problem handelt, wird von der Politik bislang negiert. Und genau diese Haltung ist geeignet, auch künftig den Nährboden für ähnlich gelagerte Fälle zu schaffen.
 
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